Hallo
Ein Sattelschlepper soll ein Brückenteil auf einen Aufleger transportieren.
Der Aufleger hat einen rechteckigen Grundriss mit einer Breite von 2,80 m.
Die kritische Stelle ist die rechtwinklige Abzweigung von der insgesamt 8,80 breiten Hauptstraße in eine ingesamt 6,20 m breite Nebenstraße.
Wie lang darf das Brückenteil maximal, damiit diese Abzweigung für den Sattelschlepper passierbar ist?
Ohne Anspruch auf Richtigkeit:
Ich geh einfach mal davon aus, dass das Fahrzeug rechts in diese Seitenstraße abbiegt (spielt ja im Prinzipt keine Rolle). Außerdem gehe ich davon aus, dass die Straßenecken scharf rechtwinklig sind, und der Bürgersteig nicht überfahren werden darf oder keiner vorhanden, sondern hohe, senkrechte Mauern direkt an den Straßenrändern sind. Ferner gehe ich davon aus, dass der Aufleger bzw. das Brückenteil von vorne bis hinten die Breite von 2,80 m hat.
Wenn dann die linke vordere Ecke des Auflegers den äußersten, in Fahrtrichtung linken Rand der Seitenstraße berührt, dann wird auch der Rest des Fahrzeugs um die Ecke kommen können.
Wenn dann in dieser Situation die hintere linke Ecke des Auflegers den in Fahrtrichtung linken Rand der Hauptstraße berührt, und die rechte Seite des Auflegers die rechte Ecke zwischen Haupt- und Seitenstraße, dann hat der Zug seine maximale Länge, mit der es noch klappen kann.
Falls das soweit stimmt, dann könnte man das erstmal aufzeichnen.
Dann könnte man dadurch, dass man die Straßenseitenlinien über die Kreuzung hinüber bis an die jeweils gegenüberliegende Straßenseite verlängert, verschiedene Dreiecke bilden. Deren Längen sind teilweise bekannt, da man ja die Breite der Straßen und die Breite des Auflegers kann. Die anderen Längen kann man wohl mit Hilfe vom Satz des Pythagoras oder mit Hilfe der Berechnung der Höhe eines Dreiecks rausfinden.
Falls es nicht stimmt, kriegst du vielleicht eine Idee, wie man es sonst machen könnte.
Viele Grüße