FAB, Eingruppierung BAT-KF

Hallo,

FAB´s (Gruppenleiter in einer WfbM, z.B. Montage) werden in der Entgeltgruppe 6 des neuen BAT-KF eingruppiert. Allerdings wird oft eine Meisterausbildung bei der Eingruppierung nicht berücksichtigt. Arbeitgeber begründen dies wie folgt: die entsprechende Tätigkeit, die im BAT-KF gefordert wird, um in die Entgeltgruppe 8 zu kommen, ist im Gruppendienst nicht gegeben. Eine Frage, die oft gestellt wird, ist, ob es eine Definition (z.B. ein Gerichtsurteil) darüber gibt, was mit „entsprechende Tätigkeit“ gemeint ist. Oder ob die Tätigkeit als Gruppenleiter bereits die entsprechende Tätigkeit erfüllt, um in die Entgeltgruppe 8 zukommen.
Hat jemand diesbezüglich Informationen bzw. einen Tipp?

Vielen Dank!

Auszug BAT-KF, Seite 69:

  1. Mitarbeiter mit Gesellen- oder Facharbeiterinnenbrief und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation in entsprechender Tätigkeit. Entgeltgruppe 6

  2. Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Handwerks- oder Industriemeister oder als staatlich geprüfter Techniker und mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation in entsprechender Tätigkeit. Entgeltgruppe 8

Hat jemand eventuell dies bezüglich Informationen wie es im TVöD geregelt ist?
Danke!!!