Facebook, wegen poast anzeigen

so…ich habe betrunken eine tür kaputgemacht…(srysryrsy tut mir echt ledt) ich bezahle auch alles…trozdem zeigt er mich an…obwohl wir einen deal hatten, er poastet sachen auf facbook was ein psyco ich wär, und das ich krank werde shlagen will ich mich nichjt also um auf meine frage zurückzukommen, kann ich ihn anzeigen wenn er beleidigendt auf einen facebookeintrag wird(fotographirt und 5 zeugen)wo er mein privates profil makiert?

„fbname“ viel spaß beim bezahlen wie pyscho kann man sein und einen die tür ein zu tretten wenn man da zu gast ist! Echt oster gelaufen…

obwohl ich bezahlt habe zeigt er mich an…danke für antworten

und was ich damt erichen könnte wer schön

Hi, also, als erstes empfehle ich dir die Seite http://www.facebook.com/fakepostings (Zuerst denken - dann klicken )zu liken.
Dort gibt es jede Menge Tips, deine Chronik sicher zu machen.
Und nun zu deinen Fragen ::

Ich habe bei http://www.google.de: beleidigungen in facebook eingegeben…
…und hab unter den ersten Vorschlägen schon was gefunden

Kurz und knapp , Screenshot machen und bei der Polizei Anzeige erstatten wenn du dich ernsthaft verletzt fühlst. Am besten noch Geld genug haben, da man das als Vorschuss für Anwaltskosten etc. benötigt.
…aber lies selber,ich hab dir da mal ein paar Links kopiert ::

(ich hoffe ja mal, das denen das Recht ist, das ich die mit Quellenangabe hier zitiere…)

http://forum.chip.de/recht/beleidigungen-facebook-16…

http://www.e-recht24.de/news/facebook/6844-facebook-…

http://www.aufrecht.de/6832.html —>>

hier daraus noch ein Textauszug…:

Was kann/muss ich als Opfer unternehmen? Was erwartet den Täter?

In der strafrechtlichen Praxis ist die Anzeigenbereitschaft gering. Dies dürfte sich bei Beleidungen im Internet unter Umständen ändern. Wird die Beleidigung mit einem Namen verbunden, so wird der entsprechende Eintrag über die Suchmaschinen gefunden und ist für jeden erreichbar.

In der Regel wird der Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen und muss dort eine Sicherheitsleistung, einen Gebührenvorschuss, einen Kostenvorschuss für das Sühneverfahren und das Honrar des Rechtsanwalts zahlen. Dies schreckt ab!

In Einzelfällen mag das, insbesondere im Falle von Prominenten oder Amtsträgern, anders sein. Zur Wiederherstellung der eigenen Ehre werden in einigen Fällen aber auch keine Kosten gescheut.

Wiegt die Tat nicht besonders schwer, werden die Verfahren häufig gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. In anderen Fällen erwartet den Täter eine Geldstrafe und in krassen Ausnahmefällen eine Haftstrafe.
Wichtig! Betroffene sollten in jedem Fall gegen die Beleidigungen vorgehen!

Die Beleidigungen die man im Internet zu lesen bekommt sind in aller Regel sehr ägerlich und sollten so schnell es nur geht aus dem Netz verschwinden. Effektiv ist hier ein Vorgehen auf zivilrechtlichem Wege. Neben dem Betreiber der Internetseite, kann auch gegen den Täter vorgegangen werden.

Bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zahlt zudem in der Regel die Rechtsschutzversicherung. Die eigenen Kosten könne hier erheblich minimiert werden.
Aus http://www.aufrecht.de/6832.html