Moin, ich habe schon seit zig Jahren einen Stadtnamen als Facebooknamen und bisher keine Probleme damit erfahren. Es handelt nicht um einen Seitennamen bei Facebook, lediglich um den Nutzernamen. Also keine Seite mit Hinweisen, Fotos oder Hinweisen auf diese Stadt. Nun meine Frage: Ein Vertreter der Stadt bat mich letztes Jahr zum ersten mal um Herausgabe des Namens, damals noch in netter Form mit Zusendung eines kleinen Geschenks, nun erreichte mich eine offizielle Mail wo die letztmalige Herausgabe des Namens verlangt wird, sonst wird sich die Stadt an Facebook wenden und die Umschreibung des Namens verlangen. Ist dies rechtens, besteht hierauf ein Recht? Nach längerer Suche bin ich nur auf schwammiges gestoßen.Ein Stadtname ist ein Begriff des täglichen Lebens, meiner Meinung nach. Außerdem handelt es sich ja nicht um eine Domain. Danke Euch
Frag doch mal die Stadt auf welcher Rechtsgrundlage das passieren soll.
Ich kenne das auch nur bei Domainnamen.
Die Stadt beruft sich auf das Markenrecht. Dies würde ich ja verstehen, wenn ich eine Domain mit dem Namen betreibe, aber so. Ich werde da morgen mal anrufen und dann berichten. Danke Dir erstmal
Die kann sich auf einiges berufen wie Du da nachlesen kannst.
ramses90
Hat Facebook nicht seit einigen Jahren eine Klarnamenpflicht?
???
Was für Kasper sitzen in dieser Stadtverwaltung denn? Oder kann es sein, dass Du ein bisselchen ungenau berichtest?
Welche Wirkung sollte im gegebenen Zusammenhang eine E-Mail denn entfalten? Sie ist im Rechtsverkehr nicht mehr wert als ein Telefonanruf.
Dass die Stadt selbstverständlich ihr Namensrecht bei Facebook geltend machen kann, und das ganz unabhängig von Deiner gnädigen Zustimmung,m steht auf einem anderen Blatt.
Neugierhalber: Bräche Dir denn ein Zacken aus der Krone, wenn Du bei Facebook nicht mehr „Quierschied“ hießest, sondern „Quierschied-jkjk“? Für die Leser wäre das allemal besser, weil sie Dich dann nicht mehr so leicht für einen facebook-Auftritt der Gemeinde Quierschied hielten.
Schöne Grüße
MM
Das ist so nicht ganz richtig, Städtenamen sind in der Regel nicht namenrechtlich geschützt. Außnahme sind Städtenamen als Domain. Markenrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehr. Das habe ich mittlerweile herausgefunden. Da ich keine Domain verwalte, sehe ich das Recht auf meiner Seite. Mir geht es um die Vorgehensweise, gleich mit dem Hammer. Das ist für „Behörden“ typisch , und da möchte ich natürlich erst einmal nicht mitspielen. Witzig an der Sache ist nur, dass die Stadt 13 Jahre nach Einführung von Facebook in Deutschland auf diese Idee kommt.
vs.
???
Merkst Du was? Deine Darstellung ist vollkommen widersprüchlich. Es gab genau die „nette Form“, deren Fehlen Du heute als Begründung für dein „erst mal nicht mitspielen“ heran ziehst.
Stellt sich die Frage, was Du jetzt erreichen willst? Der Stadt steht nach § 12 BGB das Namensrecht zu, und sie kann und darf dieses auch verteidigen und durchsetzen. Entscheidungen zu Domain-Namen kann man grundsätzlich auch für Account Grabbing u.ä. heran ziehen. Ohne weiteren Zusatz zum Städtenamen besteht ein recht hohes Risiko im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung am Ende des Tages mit einer ordentlichen Belastung durch Anwalts- und Gerichtskosten da zu stehen. Lohnt sich dieses Risiko?
Abgesehen davon sollte man auch mal bei Facebook darauf achten, was nach deren Nutzungsbedingungen so möglich und zulässig ist. Habe jetzt keine Lust darauf, mich damit jetzt näher zu beschäftigen, aber es kann durchaus sein, dass Du da schon auf verlorenem Posten stehst, weil dein FB-Name da gegen Nutzungsbedingungen verstößt.
Digitale Signatur sagt dir was?
Die Frage, die sich hier stellt ist aber weniger, was eine Mail konkret bewirken kann, als eher die, inwieweit man überhaupt irgendetwas tun muss, bevor man einfach direkt an Facebook ran geht, oder gleich Klage erhebt. Und ich sehe hier Nichts, dass dem im Wege stehen würde/nach irgendeiner konkreten Form für eine vorherige Kontaktaufnahme in der Sache verlangt. Insoweit ist äußerste Vorsicht mit solchen Aussagen geboten! Ein nicht zwingend aus rechtlichen Gründen notwendiges Schreiben/eine nicht zwingend aus rechtlichen Gründen notwendige sonstige Kontaktaufnahme unterliegt logischerweise auch keinerlei Formzwang!
Kein Gesetz sagt, dass eine Klage erst erhoben werden kann, wenn der Beklagte angemahnt wurde. Ich weiß, dass dieser Irrglaube weit verbreitet ist, aber ich kann ihn mir nicht erklären. Wenn etwa V dem K etwas verkauft, kann er K sofort und erfolgreich auf Kaufpreiszahlung verklagen. Warum auch nicht?
Es gibt natürlich gute Gründe, von einer sofortigen Klage abzusehen. Erstens wäre sie in aller Regel überflüssig. Zweitens kann der Beklagte mit einem sofortigen Anerkenntnis reagieren und den Kaufpreis zahlen. Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (§ 93 ZPO).
Vorliegend kommt hinzu, dass jkjk im auffälligen Widerspruch zu seiner Behauptung, es sei für Behörden typisch,
zu hantieren, vorab schriftlich gebeten wurde, den Facebook-Namen freizugeben (sogar unter Überreichung eines Geschenkes).
Ja, und von daher weiß ich, warum dieses Werkzeug so extrem selten (außerhalb Italiens) verwendet wird.
Schöne Grüße
MM
Bis zu Beginn der Corona Pandemie hätte ich Dir zugestimmt. Aber gerade das letzte Jahr hat einen deutlichen Schub gegeben. Obwohl wir in der Firma schon lange eine entsprechende Möglichkeit hatten, galt die bis dahin eher als „Spielzeug“/für „besondere Fälle“. Seit letztem Jahr hat sie sich überall durchgesetzt, und wird sie vom Zeitnachweis bis zur Bestellung in dreistelliger Millionenhöhe flächendeckend eingesetzt. Ich war gestern nach einen halben Jahr mal wieder vor Ort und wollte die Poststelle von den Papierduplikaten all des Schriftverkehrs entlasten, den ich ohnehin immer vorab per Mail und eben inzwischen regelmäßig mit elektronischer Signatur bekomme. Da lag kein einziger Umschlag! D.h. auch die Auftragnehmer haben aufgehört noch Papier durch die Gegend zu schicken, sondern verlassen sich jetzt ausschließlich auf die elektronische Form. Vor Corona kam eigentlich alles noch mal zusätzlich in Papierform.
Und die streitig arbeitenden Kollegen müssen inzwischen ja auch vielfach elektronisch arbeiten, weil mehr und mehr Verfahren/Gerichte entsprechend umgestellt worden sind. Bei mir stehen Leser und Karte eher rum und werden fast nur dafür genutzt, die Kammernachrichten zu lesen, die inzwischen auch nur noch elektronisch und nur über das BeA kommen.
Ja, sicher. Ich fand bloß diese Formulierung
ziemlich verquer, da der Vorgang selber „Stadtverwaltung schickt jemandem eine E-Mail“ und dazu noch
keine besondere Wirkung entfaltet, also auch nicht als irgendeine „Eskalationsstufe“ gelesen werden kann.
Daher meine Bemerkung.
Schöne Grüße
MM
- hat dir @Wiz schon geantwortet und
- ist dies auch schon vor der Pandemie immer häufiger verwendet worden, nicht nur in Italien, auch hier in Österreich (vor allem in der öffentlichen Verwaltung!) und generell im europäischen Raum; auch mit den deutschen „Kontakten“ findet schon jahrelang digitaler Signaturaustausch statt
Vor guten 5 Jahren hätte ich dir noch zugestimmt …
Würde ich so nicht sehen. Es gibt natürlich „offizielle“ Eskalationsstufen, aber es hat sich im Geschäftsleben ja durchaus eingebürgert auch jenseits des Gesetzes gewisse Handelsbräuche zu leben. Dazu zählt z.B. dass man auch bei einem datumsmäßig bestimmten Zahlungsziel üblicherweise mahnt, und dies nicht nur einmalig. Die „dritte Mahnung“ ist ja nicht umsonst ein geflügeltes Wort. Man hat natürlich keinen Anspruch darauf, dass man drei Mahnungen bekommt, bevor jemand seine Forderung gerichtlich durchsetzt. Aber üblich ist es trotzdem, und die Texte werden dann auch immer deutlicher. Das sind also durchaus auch Eskalationsstufen.