Facebookparties

Hallo

Hab vor kurzem in der Zeitung gelesen, dass ein anonymer Facebooknutzer zu einer Party auf einem öffentlichen Platz in einer Stadt aufgerufen hatte. Die Polizei hatte daraufhin den Platz abgesperrt und niemand dort hin gelassen.
Hab auch mal gehört, dass sich Abiturienten per Facebook „verabredeten“ um an einem bestimmten Ort zu feiern. Sie wurden von der Polizei abgefangen und die Feier wurde so verhindert. Angeblich wurden mehrere tausend Abiturienten erwartet.

Jetzt würde mich interessieren welche Gesetze solche Treffen auf öffentlichen Plätzen untersagen und wie sich das mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbaren lässt.

Mir ist bekannt, dass einmal ein Mädchen per Facebook ihre Bekannten zur Geburtstagsfeier einlud dabei aber die Einladung versehentlich für alle Facebooknutzer sichtbar machte. Es kamen mehrere hundert Feierwütige zu ihrem Wohnhaus und lärmten auf der Straße. Dadurch fühlten sich Anwohner gestört und riefen die Polizei. Diese löste die „Versammlung“ auf und die Eltern des Geburtstagskind mussten für die Einsatzkosten aufkommen.
In dem Fall kam es zur Ruhestörung was den Polizeieinsatz nachvollziehbar macht.

Für Antworten bedanke ich mich im Vorraus.

Lies mal nacht

Jetzt würde mich interessieren welche Gesetze solche Treffen
auf öffentlichen Plätzen untersagen und wie sich das mit dem
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbaren lässt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit

Es gibt auch noch für besondere Fälle die Möglichkeit des Präventiven Eingriffs. Damit wird z.B. die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen gerechtfertigt.

Gruß

Stefan

Hi,

§ 15, Abs.1 Versammlungsgesetz schränkt Art 8 Grundgesetz entsprechend ein.

Gruss
K

Das Versammlungsgesetz greift nur, wenn es sich um eine Versammlung handelt - nicht jedes Treffen mit jeglichem Anlass ist gleich eine Versammlung.

Die Polizeigesetze der Länder und des Bundes.