Fachabitur Jahrespraktikum- Wie wird es anerkannt?

Hallo!

Ich habe bereits den schulischen Teil des Fachabiturs (Fachhochschulreife) mit dem Abschluss der 12. Klasse erworben.

Da ich erst im November aus persönlichen Gründen die Schule verlassen habe, war es so gut wie unmöglich, noch kurzfristig eine FSJ-Stelle in der Nähe zu bekommen.

Doch gibt es ja auch die Möglichkeit, ein Jahrespraktikum zu absolvieren um auch die praktische Erfahrung für das Fachabitur zu sammeln…

Meine Frage ist nun: WIE und von WEM wird dieses Praktikum anerkannt?
Ich könnte zB. ab sofort in einem Kindergarten anfangen, die mich auch für ein Jahr unterbringen würden. Jedoch würde ich da bloß von 8 - 13 uhr oder so arbeiten und sowas… Gibt es da nicht auch irgendwelche Vorschriften ? Ich bin komplett überfragt, ich bitte euch deshalb um jegliche Hilfe auf diesem Gebiet.

Ich wohne übrigens in Schleswig Holstein!

Vielen Dank :smile:

Generell heißt es:

"Die fachpraktische Tätigkeit kann nachgewiesen werden durch

* ein einjähriges Praktikum oder
* eine einjährige praktische Tätigkeit im Rahmen eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses oder
* eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

Wenn Sie das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder den Abschluss der Berufsfachschule in Schleswig-Holstein erworben haben, richten Sie den Antrag zur Anerkennung der Fachhochschulreife bitte an die Schule, an der Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, oder an das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Brunswiker Str. 16 -22, 24105 Kiel."

Würde mich daher auch ans Kultusministerium wenden.