Facharzt Härtefall/ innere Medizin

Hallo,
ich möchte studieren und habe die Information erhalten,das ich einen Härteantrag stellen kann. Ich bin chronisch krank/ Bluthochdruck und muss dauerhaft Medikamente einnehmen.
Daraufhin bin ich bei meiner Kardiologin gewesen und sie lehnte den Antrag auf Härtefall ab, weil ich medikamentös eingestellt bin und ich dadurch kein Härtefall mehr sei.
Anschließend rief ich in der Fachhochschule an und erklärte dies der Bearbeiterin meiner Berwerbungsunterlagen. Sie meinte aber, dass ich das Recht auf einen Härteantrag habe und das es bei mir voraussetzt, dass ich Medikamente einnehmen muss, weil ich chron. krank bin und um meinen Gesundheitszustand zu verbessern bzw. stabil zu halten.
Habe ich nun Anspruch auf einen Härtefallantrag? Gruß

Hallo,

Das geht in Richtung Rechtsfrage und ist darum in der Formulierung kritisch FAQ:1129 :wink:

Grundsätzlich: „Anspruch“ auf einen Antrag hat niemand, denn den stellt man ja schließlich. Jedem ist frei, einen Härtefallantrag zu stellen, vollkommen egal ob kerngesund oder das komplette Gegenteil. Auf die Begründung kommt es an und der Antrag wird ggf. einfach abgelehnt. Die Entscheidungen beruhen auf dem Einzelfall. Je nach Sachbearbeiter kann es schon da Abweichungen geben, die Situation ist entscheidend.
Bluthochdruck kann in den meisten Fällen gut therapiert werden. Ist somit z.B. durch die morgentliche Einnahme eines Ca-Antagonisten die Krankheit gut unter Kontrolle und man kann sonst ein normales Leben führen, sehe ich (persönliche Ansicht) eher weniger Erfolg auf ein durchkommen des Antrages. Stellen kann man diesen wie erwähnt trotzdem.

lg, Sabrina

Hi Nina,

Daraufhin bin ich bei meiner Kardiologin gewesen und sie
lehnte den Antrag auf Härtefall ab, weil ich medikamentös
eingestellt bin und ich dadurch kein Härtefall mehr sei.

du stellst den Antrag bei der FH, also kann nur diese den Antrag ablehnen oder stattgeben. Für einen sauberen Antrag sollte man wohl ein Attest vorweisen können, dies kann dir der Facharzt oder auch der Hausarzt ausstellen. Vielleicht formulierst du einen Vorschlag, damit der ausstellende Arzt sich nicht erst selbst was ausdenken muss.

Habe ich nun Anspruch auf einen Härtefallantrag? Gruß

Einen Antrag stellen kann man immer. Ist er unberechtigt, wird er abgelehnt…

Gruß
Simon