Facharztbehandlung von Krankenkasse gefordert

HAllo,
kann die Krankenkasse die ärztliche Behandlung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Facharzt fordern (Hausärztin wurde von der Krankenkasse angerufen).
Mit freundlichem Gruß
C

Hallo,

also mündlich bzw. telefonisch geht im Sozialrecht idR sowieso fast nichts rechtswirksam. Hier zählt nur idR Schriftlichkeit.

Die einschlägigen AU-Richtlinien schreiben an keiner Stelle eine fachärztliche AU-Bescheinigung vor. Grundsätzlich darf jeder Kassenarzt (= „Vertragsarzt“) gem. § 4 AU-RL für jede Krankheit AU bescheinigen:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-633/AU-RL_2012-0…

Hat die KK Zweifel an der Bescheinigung, hat sie einen vorgeschriebenen Weg einzuhalten, der in der einschlägigen „Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit“ (ABBA) mit einschlägigen Formularen vorgeschrieben ist:
http://www.mdk.de/media/pdf/BGA_ABBA_2004.pdf

Dies ist

  • die Versichertenanfrage gem. Nr. 4.3.4 ABBA
  • die Arztanfrage gem. Nr. 4.3.5 ABBA
  • die Begutachtung gem. Nr. 5.3 ABBA, ggfs. mit vorgeschalteter "sozialmedizinischer Fallbearbeitung nach Nr. 5.2 ABBA

Dabei muß das Ergebnis der MdK-Begutachtung weder vom Arzt noch vom Versicherten klaglos akzeptiert werden (Nr. 6 ABBA). Bei Meinungsverschiedenheiten können sowohl Arzt als auch Versicherter eine Zweitbegutachtung verlangen (Nr. 6.2 ABBA). Erst bei dieser Zweitbegutachtung muß der MdK einen Facharzt beauftragen , wenn sich die Meinungsverschiedenheiten nicht mit dem Erstgutachter ausräumen lassen.

&Tschüß
Wolfgang