Guten Tag!
Verzeihung: wg. zuvor falscher Frageformulierung hier nochmals:
Es geht um einen spezielle Art des öffentlichen Dienstes, in dem für
Mitarbeiter eines bestimmten Arbeitsbereichs diskutiert wird,
bei der
bisherigen Aufteilung „Dienstaufsicht beim Anstellungsträger“ -
„Fachaufsicht bei Fachvorgesetzten=Kollegen aus demselben
Arbeitsbereich“
die Fachaufsicht durch m. W. völlig unverbindliche ‚Fachberatung‘ zu ersetzen.
1)
Wäre dies nicht ein enormer Macht- und Kompetenzverlust für den
Mitarbeiter bzw. dessen bisherigen Fachvorgesetzten (=Fachmanns)
zugunsten des Anstellungsträgers?
2) Ist es nicht ein Soll oder Muss,
dass bei Angestellten im öffentl. Dienst unmissverständlich
vorgeschrieben wird, bei wem die Fachaufsicht über sie liegt?
3)
Falls tatsächlich dann nicht mehr vorgeschrieben sein sollte, wo die
Fachaufsicht liegt: Würde die Fachaufsicht dann automatisch an die
Dienstaufsicht, hier den Anstellungsträger fallen?
Vielen Dank! karl