Hallo,
wir haben heute eine Mail aus dem Sekreteriat unserer Fachhochschule erhalten. Darin wird uns vorgeschrieben, falls wir während einer Prüfung bzw kurz danach meinen wir seien aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage/ in der Lage gewesen, die Klausur mit voller Leistung zu schreiben, das wir einen Arzt aus einer vorgegebenen Liste aufzusuchen zu haben. Also in dem Fall keine freie Arztwahl haben um uns ein Attest ausstellen zu lassen.
Ich habe damit kein großes Problem, finde jedoch das es mir nicht ganz Rechtens scheint, das der Arbeitgeber bzw. die Schule mir meinen Arzt vorschreibt und somit die Qualifikation aller anderen Ärzte in der Umgebung in Frage stellt.
Ist das korrekt, darf die Hochschule sowas machen?
MfG