Fachhochschulreife

Schönen Guten Tag/Abend.

ich bin zur Zeit im zweiten Lehrjahr einer Ausbildung und habe vorher die zwölfte Klasse eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen und somit den schulischen Teil der FH-Reife abgeschlossen.
Muss ich zwingend meine Ausbildung abschließen um den beruflichen Teil der FH-Reife zu erlangen oder reicht es aus, wenn ich bereits über ein Jahr in der Ausbildung war?
Bei Wikipedia steht nur, dass man für den beruflichen Teil entweder ein Jahrespraktikum machen muss oder eine abgeschlossene Ausbildung.
Ich hoffe, Ihr könnte mir zu dieser Frage weiterhelfen.

Gruß,
Scarface

Hallo

Wenn es irgend geht und nicht irgendetwas ganz ganz Wichtiges dem entgegensteht, würde ich dir dringend raten, die Ausbildung zu Ende machen (auch wenn du das für die FH-Reife nicht brauchen solltest).

Du hast das Gymnasium anscheinend kurz vor Schluss abgebrochen und willst nun vermutlich die Lehre kurz vor Schluss abbrechen. - Die Lehre dauert nur noch ca. anderthalb Jahre (schätze ich mal), aber die 2 Abbrüche hintereinander werden dich dein gesamtes Berufsleben hindurch verfolgen.

Viele Grüße

Moin,

ich bin zur Zeit im zweiten Lehrjahr einer Ausbildung und habe
vorher die zwölfte Klasse eines Gymnasiums erfolgreich
abgeschlossen und somit den schulischen Teil der FH-Reife
abgeschlossen.

Vorsicht!
Das stimmt nicht immer! Es gibt zumindestens in NW einen Passus, daß nach der 12 bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen.
Die Tochter eines Freundes ist nämlich genau über ein Detail dieser Betimmungen gestolpert und hatte, obwohl sie die 12 erfolgreich auf dem Gym absolviert hatte (und dann abging) eben nicht den schulischen Teil erfüllt.

Muss ich zwingend meine Ausbildung abschließen um den
beruflichen Teil der FH-Reife zu erlangen oder reicht es aus,
wenn ich bereits über ein Jahr in der Ausbildung war?

Diese und andere Fragen kriegst Du im Büro der studienberatung der Wunsch-FH rechtsverbindlich beantwortet.

Gandalf

Hallo Simsy,

Dass ich nach der 12 von der Schule gegangen bin, sehe ich keinsfalls als „Abbruch“. Für den Studiengang, den ich belegen will, braucht man „nur“ die FH-Reife. Ein Abitur brauche ich nunmal nicht, auch wenn es vielleicht einige Vorteile geben würde.
Die Ausbildung breche ich ab, weil ich gemerkt habe, dass sie einfach nichts für mich ist. Da habe ich mir schon Gedanken darüber gemacht.

Mich würde jetzt nur interessieren, wie es mit dem beruflichen Teil der FH-Reife aussieht, da man es aus dem Artikel nichts genaues rauslesen kann.
Es würde mich aber wundern, wenn ein Jahrespraktikum eher zählen würde, als eine zweijährige Berufserfahrung innerhalb einer Ausbildung.

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Hallo Scarface,

Dass ich nach der 12 von der Schule gegangen bin, sehe ich keinsfalls als „Abbruch“.

Es ging mir nicht darum, ob du oder ich das als Abbruch sehen, sondern die künftigen Arbeitgeber, die kurz die Lebensläufe der Bewerber überfliegen.

Aber jetzt bin ich leise und sag nichts mehr dazu.

Viele Grüße

PS: Gut, dass du antwortest! Das tun neu angemeldete Mitglieder nur noch ganz selten!

Hallo,

bei der FH Reife kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe. Die FH Reife aus BW wird z.B. weder in Bayern noch in Sachsen anerkannt. Wie es bei den anderen Ländern aussieht, … keine Ahnung.

Für BW gilt folgendes:
Verordnung des Kultusministeriums
über den Erwerb der Fachhochschulreife
in der gymnasialen Oberstufe
(Fachhochschulreifeverordnung Gymnasien - FHSRGymVO
§ 3
Berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife
(1) Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch

  1. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
  2. eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
    3.eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
    4.ein mindestens einjähriges Praktikum nach Absatz 2 oder
    (…)
    Dem Praktikum nach Nummer 4 ist eine einjährige durchgehende Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Nummer 1 bis 3 gleichgestellt. (…)

hth

Vielen Dank, das hat mir wirklich weitergeholfen!

Gruß,
Scarface

Hallo,

frag auf jeden Fall in deiner Berufsschule nach ob deine Ausbildung unter den genannten Punkt fällt.

Gruß

Ja, da habe ich mich schon informiert. Sie fällt unter das Gesetz.
Ich frage mich allerdings noch, ob die Ausbildung zwingend abgeschlossen sein muss, oder zwei Jahre an praktischer Erfahrung reichen.
Ich habe desweiteren, bereits die Gesellenprüfung Teil 1 abgeschlossen.
Leider wird aus dem Text nicht deutlich, ob eine abgebrochene Ausbildung auch zählt.

Hallo,

Wenn es BW ist, dann ist die Schule zuständig, die dir den schulischen Teil bestätigt hat. Wahrscheinlich wird der Schulleiter dann beim Juristen im RP anrufen und dir danach eine verbindliche Auskunft geben können.

Gruß