Hallo,
ich habe die Sekundarstufe II bis Ende der Klasse 12 in NRW besucht (Notenschnitt: 2,7) und habe im Anschluss eine Ausbildung gemacht (Notenschnitt Berufsschule: 2,1). Vergangene Woche habe ich mich in BW für ein BWL-Studium eingeschrieben und u.a. folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie dort eingereicht:
* Abschlusszeugnis nach Klasse 12
* Ausbildungszeugnis vom AG
* Abschlusszeugnis Berufsschule
Gestern bekomme ich eine Mail, dass die „Kopie des Abschlusszeugnisses, aus dem die Hochschulzugangsberechtigung hervorgeht“ fehlt.
Geht diese Berechtigung nicht durch das Abschlusszeugnis nach Klasse 12 in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule hervor?
Ich hoffe mir kann da einer weiterhelfen
VG
Manuel