Fachhochschulreife ausreichend als Nachweis für Englisch B2?

Guten Abend,

ich möchte in naher Zukunft ein Visum für Großbritannien beantragen, welches die Ausübung einer qualifizierten Arbeit für bis zu 5 Jahre gestattet. Eine Voraussetzung für dieses Visum stellt der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B1 dar.

Ich bin mir klar darüber, dass sich das durch einen durchgeführten offiziellen Test nachweisen lässt, allerdings meinte ein Freund neulich zu mir, dass das Abitur/Fachabitur ebenfalls einen solchen Nachweis darstellen sollte, sofern man über diese Jahre normal Englisch in der Schule hatte.

Ich war bis zur 10. Klasse auf dem Gymnasium und habe dann auf eine Fachoberschule gewechselt, um meine Fachholschulreife zu erlangen. Seit der 4. Klasse hatte ich Englischunterricht und nun frage ich mich, ob das in der Tat ausreichend wäre, um ein Niveau von B2 nachzuweisen? Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Linguistik, denke aber, das wird nicht relevant sein.

Vergleichbares habe ich auch im Internet gelesen. Ich wollte jedoch noch einmal mehrere Meinungen einholen, um sicherzugehen.

Kennt sich eventuell jemand von euch damit aus und kann mir weiterhelfen? Ich weiß auch leider nicht wirklich, welche Adresse eine „offizielle“ Anlaufstelle für ein solches Anliegen darstellen könnte.

Vielen Dank und liebe Grüße

Hi,

die Schule, an der du die Fachhochschulreife erlangt hast, wäre die erste Anlaufstelle. Aber was brauchst du nun, B1 oder B2?

Gruß
Christa

Für das Visum benötige ich nur B1. Ich habe lediglich gelesen, dass das erfolgreiche Absolvieren des Abitur, bzw. der Fachhochschulreife, bereits einen B2-Nachweis darstellt. War etwas verwirrend formuliert.

Ja, dann schätze ich, ich werde meine alte Fachoberschule kontaktieren.

Hallo,

den Englisch-Kurs im Fachabitur kann man ja mit 5 Punkten bestehen.
Wer das tut, ist aber garantiert nicht auf B1-Niveau.

Mal ganz davon abgesehen ist die entscheidende Frage ja, ob UK das anerkennt. Das kann ich mir ebensowenig vorstellen.

Gruß,
Steve

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und das ist der springende Punkt.

Insofern hat dazu weder die frühere Fachoberschule noch irgendwer im Internet etwas zu sagen, sondern ganz alleine die Stelle, bei der das Visum beantragt wird.

Wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, einen Kontakt mit dieser Stelle ausfindig zu machen (ist glaube ich bei der privatisierten Visavergabe von UK nicht ganz einfach, aber geht - das ist allerdings Stand von vor vielen Jahren, als ich einigermaßen verblüfft war, dass Thatcheristan auch eindeutig hoheitliche Aufgaben privatisiert hat), dann ist das bereits ein Beleg dafür, dass B1 nicht gegeben ist.

Vergleichbares kann man in D ständig bei der Prüfung und Anerkennung der „gleichwertigen Qualifikation“ einwanderungswilliger Fachkräfte beobachten: Es ist die Form, die entscheidet - nicht der Inhalt.

Schöne Grüße

MM