Fachhochschulreife erfüllt? Wie zum Nachweis?

Ich habe 1993 das Gymnasium nach Versetzung in Klasse 12 verlassen.

Danach folgte eine 2 1/2jährige Berusausbildung. In meinem Beruf bin ich seit 16 Jahren tätig.
(Alles in NRW)

Da ich einiges zum Thema gefunden habe, was aber teilweise widersprüchlich ,stelle ich einfach hier mal meine Fragen:

  1. Habe ich mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 11 am Gymnasium + 2 1/2jährigen Berufsausbildung bereits die Vorraussetzung für die Fachhochschulreife erfüllt bzw. diese somit bereits erworben???

  2. Wie und wo in NRW komme ich in dem Falle an einen entsprechenden Nachweis darüber? - Sprich eine Anerkennung / Zeugnis o.Ä. als Nachweis z.B. für eine Einschreibung an einer FHS???

Ich würde mich sehr über Antworten freuen und Danke schon vorab für die Mühe.

LG
kiara1

Hallo!
Soweit ich weiß, gilt die Fachhochschulreife erst als erbracht, wenn man die Schule nach der 12, mit Versetzung in die 13 verlässt. Also ein Jahr später als du es getan hast.
LG,
dummbatz

Servus kiara !

Am besten schreibst Du einen freundlichen Brief an das Kultusministerium, legst dort Kopien des letzten Schulzeugnisses und des Abschlusses Deiner Berufausbildung bei und fragst in diesem Brief, ob Du unter den gegebenen Voraussetzungen die Fachhochschulreife erlangt hast.
Ob Du noch eine eigene Bescheinigung bekommst, oder ob diese Unterlagen ausreichend für die Aufnahme an einer Fachhochschule sind, wird man Dir vermutlich auch sagen können.
Wenn Du schon eine FH bzw. einen entsprechenden Studiengang im Auge hast, kannst Du ja auch direkt bei der FH nachfragen, ob das, was Du vorweisen kannst, ausreichend ist.

Grüße aus Wien
Helmut

Hallo,

Soweit ich weiß, gilt die Fachhochschulreife erst als
erbracht, wenn man die Schule nach der 12, mit Versetzung in
die 13 verlässt. Also ein Jahr später als du es getan hast.

nein, das ist jetzt so, früher hatte man mit Versetzung in die 12. den schulischen Teil der Fachhochschulreife erfüllt. Das müsste aber auch im Zeugnis stehen.

Hier ist die aktuelle offizielle Regelung von der Kultusministerkonferenz:
http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung…

aber wie gesagt, bis vor wenigen Jahren war das nach der 11. Klasse bereits, also wenn die Schule bei dir einige Jahre zurückliegt, dann wird die alte Regelung noch gelten.

Hier findest du weitere Infos:
http://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-inf…

Demnach gilt schon eine (mindestens) zweijährige ABGESCHLOSSENE (!) Ausbildung als praktischer Teil der FH-Reife. Da wie ich dich verstanden habe du die Ausbildung (relativ gleich) nach der 11. Klasse gemacht hast, hast du auch die Voraussetzung mit den 8 Jahren erfüllt.

Ich würde einfach mit dem Abgangszeugnis nach der 11. Klasse und mit dem Zeugnis der Berufsausbildung zur FH deiner Wahl gehen und sagen, dass du dich immatrikulieren möchtest. :smile:

Viele Grüße
Christa