Fachhochschulreife niedersachsen

Hallo,

ich bin auf einem berufsbildenden Gymnasium und zum Abitur 2010 zugelassen. Die meisten in meinem Jahrgang meinen, dass man mit der Zulassung in der 13. Klasse die allgemeine Fachhochschulreife erreicht hat. Aber im Internet finde ich nur Texte, die sich widersprechen.
Ich weiß, dass man, wenn man nach der 12. Klasse ab geht, ein Praktikum machen muss. Muss man das bei der Zulassung zum Abi (und man schafft das Abi dann nicht) auch noch machen?
Danke für Antworten,
LG

guten morgen, lissa.

ich bin lehrerin an einem baden-württembergischen allgemeinbildenden gymnasium, deshalb kenne ich mich mit der niedersächsischen regelung nicht genau aus. aber auf dieser seite http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigat… gibt es hinweise zum erwerb der hochschulreife in niedersachsen. ihre frage bezieht sich auf einen aspekt, der ganz unten erwähnt wird. dort gibt es einen verweis auf die rechtlichen vorschriften in niedersachsen, die sie finden, wenn sie dem link unten auf die avo-govak folgen (oder diesem link, falls er funktioniert: http://www.mk.niedersachsen.de/download/5687 ) man kommt so zur „Lesefassung AVO-GOFAK und EB-AVO-GOFAK für Abitur 2009 und 2010“ und findet dort die entsprechenden regelungen.
konkreter kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen. fragen sie doch am besten ihren oberstufenberater in der schule, der sollte sich ein paar minuten für sie zeit nehmen, das ist schließlich sein job.

viel erfolg!
tristam

http://www.mk.niedersachsen.de/download/5687

Ich dachte eig. immer, dass man die allgemeine Hochschulreife erst mit dem Bestehen des Abiturs hat. Leider hab ich mir nie wirklich Gedanken darüber gemacht. Und das mit dem Praktikum ist mir völlig fremd, ich denke, dass das hier in Bayern anders ist. Tut mir echt leid!
Ich würde einfach in der Schule nachfragen, bei einem Lehrer der sich auskennt oder im Sekreteriat z.B.
Vlg