Fachhochschulreife schulischer Teil

Thema Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Hallo, habe ein Problem. Ich bin nach 13. 1 abgegangen. Auf dem Zeugnis steht, dass man die Fachhochschulreife schulischer Teil mit dem Schnitt von 3,2 erreicht hat und mit einer Ausbildung dieses eine vollwertige Fachhochschulreife sei. Jedoch habe ich in der APO GOSt § 40 gelesen, dass man sich den schulischen Teil auch nach der 11 anerekkennen kann, wenn die Voraussetzungen stimmen (Versetzung in die 12 Gymnasium).

Ich selber habe eine Ausbildung abgeschlossn und mein Zeugnis nach der 11 liegt bei 2,9. Die Ausbildung dauerte 2,5 Jahre und nun möchte ich studieren. 3,2 reicht leider nicht.

Bitte helft mir.

PS. In der APO § 40 steht, dass sich sogar Abiturienten den schulischen Teil nacträglich erstellen lassen können. Ich auch?? Bitte um schnelle Antwort, da Frist in 3 Wochen ausläuft

Hallo,
leider schreibst du nicht, in welchem Bundesland du lebst.
In RLP - und ich nehme an, dass das eine KMK-Vereinbarung ist und bundesweit gilt - kannst du den schulischen Teil der FHS-Reife erst nach Beendigung der Jahrgangsstufe 12 erhalten (unabhängig davon, ob du zur 13 zugelassen bist). Allerdings kannst du die Noten aus 11/2 verwenden in Kombination mit 12/1, laut Bestimmung musst du zwei aufeinanderfolgende Halbjahre der Qualifikationsphase einbringen.
Gruß Orchidee