Thema Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Hallo, habe ein Problem. Ich bin nach 13. 1 abgegangen. Auf dem Zeugnis steht, dass man die Fachhochschulreife schulischer Teil mit dem Schnitt von 3,2 erreicht hat und mit einer Ausbildung dieses eine vollwertige Fachhochschulreife sei. Jedoch habe ich in der APO GOSt § 40 gelesen, dass man sich den schulischen Teil auch nach der 11 anerekkennen kann, wenn die Voraussetzungen stimmen (Versetzung in die 12 Gymnasium).
Ich selber habe eine Ausbildung abgeschlossn und mein Zeugnis nach der 11 liegt bei 2,9. Die Ausbildung dauerte 2,5 Jahre und nun möchte ich studieren. 3,2 reicht leider nicht.
Bitte helft mir.
PS. In der APO § 40 steht, dass sich sogar Abiturienten den schulischen Teil nacträglich erstellen lassen können. Ich auch?? Bitte um schnelle Antwort, da Frist in 3 Wochen ausläuft