Z.B. studiere ich im ersten Semester und will nun das Fach und die Uni wechseln. Ich bekomme BAföG. Ich bewerbe mich und werde zum neuen Studiengang zugelassen, aber an der neuen Uni beginnt das Semester 1 Monat später, als an der alten, so dass ich in dem Überbrückungsmonat keinen Anspruch auf BAföG hätte. Könnte ich aber noch 1 Monat, also 1 Monat im 2. Semester an der alten Uni studieren? Dieses wäre aber natürlich völlig sinnlos und daher zweifle ich, dass das BAföGAmt das akzeptieren würde ( ich müsste ihm ja schon lange vor der Exmatrikulation Bescheid sagen, dass ich wechseln möchte, außerdem würde ich auch die Zulassung ca. 2 Monaten vor der Immatrikulation bekommen )