fällige Rentenversicherung Allianz mit Kapitalwahlrecht

Hallo zusammen,

angenommen es wird in Kürze eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht fällig. Es handelt sich um folgende Versicherung:

Allianz
monatlicher Rentenbeginn 1.10.2014

monatliche garantierte Rente: 312,90 EUR (Mindestlaufzeit 10 Jahre)
einmalige Kapitalzahlung: 48.508,49

Darüber hinaus wird eine Allianz Kapitallebensversicherung in Höhe von ca. 28.000 EUR im Mai 2015 fällig.

Weitere Eckdaten:
gesetzl. Rente ca. 1.800 EUR / Monat
zusätzlich kleine Riesterrente, somit ca. 2.000 EUR / Monat
Tagesgelder ca. 10-15.000 EUR
abbezahltes Zweifamilienhaus im kleinen Ort auf dem Lande (keine Großstadtnähe)
weiteres unbebautes Baugrundstück im gleichen Ort

Jetzt stellt sich die Frage, ob besser die Verrentung der oben genannten Versicherung gewählt wird oder stattdessen die Kapitalauszahlung? Soweit ich weiß ist eine Kapitalauszahlung die bessere Variante (freie Verfügbarkeit etc.). Die Personen sind gegen Aktien, allerdings könnte man den Gelbetrag ja auf Tagesgeldkonten und ggfs. Rentenfonds und Mischfonds anlegen statt Verrentung.

Oder gibt es aus Eurer Sicht Vorteile für die Verrentung (außer lebenslange Auszahlung? Selbst mit 0% Zinsen würde der obige Betrag 13 Jahre bei monatlicher Entnahme reichen, mit 1% Zinsen bereits gut 14 Jahre und die Zinsen können ja auch wieder steigen…)

Vielen Dank für Eure Anregungen…

VG
Melli

Hallo,

dazu empfehle ich entsprechende Angebote des Versicherungsvermittlers machen zu lassen.

Die garantierte Rente und die tatsächlich auszuzahlende Rente unterscheiden sich doch sicherlich.

Gruß Merger

Hallo Merger,

ja, das habe ich ein wenig vernachlässigt, da ich denke, dass sich in drei Monaten nicht mehr so viel ändern wird.

Genau genommen ist die monatliche Rente:

255,70 EUR garantiert
57,20 EUR garantierte Rente aus erreichter Überschussbeteiligung
Summe 312,90 EUR

einmalige Kapitalzahlung inkl. künftiger Überschussbeteiligung: 48.508,49 EUR

Das sind die Informationen aus der Mitteilung, dass das Wahlrecht bald aszuüben ist…

Vielen Dank und VG
Melli

Ich hab gerade noch einmal in einem früheren Infoschreiben aus diesem Jahr geschaut, nicht garantierte Überschussbeteiligung ca. 1.500 EUR, der Großteil der Überschussbeteiligung ist bereits garantiert, daher sind die obigen Werte bereits relativ sicher und fest.

Vielen Dank und VG
Melanie

Hallo,

mir ist nicht bekannt, ob bei diesem Rententarif auch eine verkürzte Rentenzahlung möglich ist. Wenn ja, lass dir mal ein Angebot erstellen mit mtl. Rente bis zum 80. bzw. 85. Lebensjahr.

Danach wird meist keine zusätzliche Rente mehr benötigt.

Und dann vergleiche die Rentenzahlung mit der Kapitalauszahlung.

Bitte beachten:
Wenn die Rentenversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde ist die Kapitalauszahlung steuerfrei bei Mindestlaufzeit von 12 Jahren.
Bei Rentenzahlungen fallen immer Steuern an, auch bei Vertragsabschluss vor 2005.

Gruß Merger

Hallo Melli.

Ich glaube, ohne wirklich ganz nahe Betrachtung der Lebensumstände und der Ziele/Wünsche der betreffenden, fiktiven Person, ist die Frage ob Rente oder Kapitalauszahlung nicht zu beantworten.

Für eine Verrentung spricht:
* Auszahlung erfolgt lebenslang (Stichwort: Sterbetafel)
* Die Rente steigt im Laufe der Jahre dynamisch an (=verkompliziert die Berechnung gegen den Auszahlplan, der nach Überschreitung des Sparerfreibetrags dann auch steuerpflichtig wird, schon wieder).

Gegen eine Verrentung spricht:
* Man kann über den Gesamtbetrag nicht frei verfügen
* Ist das Geld einmal ausgegeben, ist es halt weg

Alternativ könnte man jetzt, gerade weil die Rentengarantiezeit (Absicherungszeitraum für Erben/Angehörige) mit 10 Jahren sehr kurz ist überlegen, ob man das Geld in den Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung steckt. So bleiben die Mieteinnahmen länger als 10 Jahre erhalten, dafür sollte dann aber die aktuelle Rendite schmaler sein als mit der Rentenzahlung der Versicherung.

Viele Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Finanz- & Versicherungsmakler aus Saarbrücken

Hallo Melli,

Sind es die fiktiven Angaben zu nur einer Person oder sind es die Summen für ein Ehepaar?
Aber auch dies ist (in Wahrheit!) egal, denn es käme nur die Rentenzahlung in Betracht mMn.

Und mit dieser mtl. Auszahlung wird dann eine oder halt für beide, vernünftige Pflegeversicherung(en) finanziert!
Denn sonst kann es passieren, dass es irgendwann nichts mehr zu (ver)erben gibt, falls der eine oder ggf. beide mal zum Pflegefall werden sollten.
Es sei denn, sie haben schon privat dafür vorgesorgt, dann den ganzen Batzen nehmen und verjuchteln!

16BIT