Hallo Solnze111,
Wie weit kann die deutsche Polizei nach einem Handy fahnden??? Haben sie Zugriff zur Schweiz, oder z.B. Österreich ?
Regelmäßig wird hier eine Sachfahndung ausgeschrieben. Dabei werden Seriennummer und IMEI des Handys sowie IMSI der SIM Karte ausgeschrieben. Diese internationale Sachfahnundsausschreibung bekommt, da es Tatortland ist, die schweizerischen Nehörden sowie die damit verbundenen Unterlagen zu der hier gefertigten Anzeige.
Nun wird in beiden Staaten das Verfahren wegen Diebstahls geführt.
Wenn Ihr Handy mittel GPS geortet werden kann, ist mit Ihrem Einverständnis die Lokalisation problemlos auch von Deutschland aus möglich. Anschließend müssen die deutschen Behörden die schweizerischen über die Ortungsergebnisse unterrichten oder einen kurzen Draht einrichten. Auch dies ist bilateral eher kein großes Problem.
Anders sieht es mit der Ortung über Funkmasten aus. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die SIM-Karte wohl entfernt worden ist. Über die IMEI kann Ihr Handy nachverfolgt werden, dies liegt jedoch in den Händen der schweizerischen Behörden. In Deutschland ist derartiges nur bei Gefahr für Leib und Leben nach dem TKG moder im Rahmen eines Beschlusses nach § 100g StPO möglich. Wie die Rechtslage in dieser Sache in der Schweiz aussieht, weiß ich momentan nicht, würde mich aber belesen.
Ich hoffe ich konnte helfen
MfG
Daniel