Fahnenfluch? Bitte dringendst um Hilfe!

Guten Abend,

Ich werde jetzt etwas weiter ausholen, um die ganze Geschichte zu beschreiben.

Mein Problem ist folgendes: In unserer Einheit wird der Nachschubssoldat (der meist Manschafter ist) damit beauftragt die Bettwäsche für die lehrgangsteilnehmenden Kameraden zu tauschen. Da dieser im Urlaub ist, wurde ich damit beauftragt. Ich mach das auch nur heute ist zufällig ein Kamerad mit unserem Stelli Kompaniechef zu meiner alten Einheit gefahren und ich wer gern mit gekommen. Also fragte ich meinen derzeitigen Vorgesetzten ob ich mit könnte, ebenso den Oberst. War auch kein Problem und ich fuhr mit. Ich fragte einen StUffz der Einheit der die tätigkeit des Bettwäschetausches übernimmt und sagte dem Spieß (unter Zeugen) das er das tun wird. Nach ca. 2 Stunden bekam ich die Info das unser S1 Offz (der keinen Lehrgang dafür hat, dies aber seit 10 Jahren ausführt) und Inoffiziell Leiter Stabsgruppe ist (sprich, kein Vertretugsbefehl vorliegt) mich sucht, weil ich doch Bettwäsche tauschen muss. Da ich ja nicht in der nähe war fragte er den Spieß wo ich bin, der sagte er hätte keine Ahnung (!!!) worauf er auf 180 war und rumtelefoniert hatte bis er den Fahrer am Telefon hatte der ihm mitteilte das ich bei ihm bin.

Wie wir wieder da waren, musste ich mich bei ihm melden und er sagte mir ich hätte Fahnenflucht begangen und soll mir einen Anwalt suchen. Dank dem Internet weiß ich, das ich das nach § 16 nicht habe.

Meine frage ist jetzt, wie kann ich mich wehren. Mir war nicht bewusst das ich mich bei ihm abmelden musst. Vor allem weil mir mein Stelli TE Führer sowie der Kompaniechef das ok gegeben haben.

Eine schnelle Aufklärung wer gut, weil ich mich bis am 31.08.2011 09:30 zur Vernehmung melden muss.
Danke im Vorraus!

Mit kameradschaftlichen Gruß

Hallo,
ich sehe, davon ausgehend, dass der Vorgang wie geschildert vorgefallen ist, da gar kein Problem. Vorgang während der Vernehmung ruhig und sachlich erklären, ggf. Vertrauensperson (oder PersRat) im Vorfeld hinzuziehen und die entsprechenden Zeugen (Oberst, Chef, Stv. TEFhr, Personen die das Gespräch mit dem Spieß verfolgt haben, …) benennen. Ob hier jemand Lehrgänge für irgendetwas hat, ist absolut uninteressant und unwichtig in diesem und in jedem Zusammenhang. Und nun erst einmal ruhig die Vernehmung abwarten, die nationale Sicherheit war schließlich nicht gefährdet.
Gruß
Ralf

Hallo ‚bl4k‘!

Bleib als erstes mal ganz ruhig. Vor der Vernehmung brauchst Du keine Angst haben. Ganz im Gegenteil, dadurch wird alles schriftlich fixiert und alle Vernommenen müssen ihre Aussage unterzeichnen.

Ich nehme mal an, dass Du Mannschaftssoldat bist, richtig? Dann musst Du UNBEDINGT die Anwesenheit Deiner Vertrauensperson (der Mannschafter) verlangen. Du wirst auf jeden Fall danach gefragt werden.

Hast Du schonmal an einer Vernehmung teilgenommen? In welchem Dienstjahr bzw. -monat bist Du denn?

‚Fahnenflucht‘ ist totaler Müll. Du warst im Dienst, wolltest im Dienst sein und hast sogar Zeugen dafür.

Bin noch länger online und warte auf Antwort.

Abend, danke für die Antworten. Ja ich bin Mannschafter und seit 3 3/4 Jahren dabei. Eine Vernehmung hatte ich noch nicht, daher war ich jetzt etwas aufgeregt, weil der S1 Offz mir nur gesagt hatte:"[…] Fahnenflucht… Wehrdisziplinargericht… hol dir nen Anwalt… […].

Ich hab nen Offizier als zeugen, der zum Zeitpunkt im Büro vom Spieß war. Mit ihm hab ich schon gesprochen und er sagte mir auch, das ich eigentlich nichts zu befürchten habe.

Ich werd jetzt morgen mal hingehen und mich vernehmen lassen. Ich werd das Ergebnis hier dann (Natürlich ohne Namen etc.) posten.

Vielen dank nochmal für die Antworten!

MkG

Guten Abend Kamerad,

bin nur noch bis zum 31.08.11 bei der Bundeswehr und wurde auch schon ausgekleidet, kann also auch leider keinen meiner Vorgesetzten fragen um dir Rat geben zu können. Prinzipiell find ich es auf jeden Fall mega unkameradschaftlich und beschissen was da dein stellvertretender Kompaniechef abgezogen hat und wollte wohl dem S1 in den Arsch kriechen und tat deswegen so, als wüsste er nichts davon, dass du weg wärst, außerdem ist Bettwäschetauscher kein kriegsentscheidender Auftrag. Naja kann man sich sicherlich endlos lange drüber aufregen.
Verhalte dich morgen am besten ruhig und sachlich, auch wenn es dir schwerfallen könnte, weil vorher ja alles abgesprochen war und du nach bestem Gewissen gehandelt hast. Da es quasi nur ein Tag unerlaubte Abwesenheit war, würde ich als Strafe auf „Verweis“ oder „strenger Verweis“ tippen, bei mir in der Einheit wurde nicht streng durchgegriffe, deshalb würde mir diese beiden genannten Strafen als die wahrscheinlichsten Erscheinen. Gib nicht zu viele Widerworte, das können Leute mit nem höheren Dienstgrad ja eh nicht vertragen.

Viel Glück, Kamerad ich hoffe du kommst mit nem blauen Auge davon… Falls du bestraft wirst, würde ich das Gespräch mit meinem Kompaniechef und Kompaniefeldwebel suchen, weil es meiner Meinung nach ihre gottverdammte PFLICHT gewesen wäre, dich darauf hinzuweisen wo du dich überall abzumelden hast, anstatt dich in so eine kack Situation zu bringen.

Hallo erstmal.
Fahnenflucht beginnt erst nach Ablauf des dritten Tages des abwesend seins.
Du hast dich meiner Meinung nach korrekt verhalten. Zum einen hast du dich um Ersatz bemüht, zum anderen hast du deinem TEFhr und dem Oberst Bescheid gegeben und die haben gesagt es ist ok. Wichtig ist, dass du deinem TEFhr und dem Oberst morgen sagst du musst zum Verhör wegen der Sache. Dann geh zum Verhör und Teile dem Menschen wahrheitsgemäß den Sachverhalt mit. Bist du im Bundeswehrverband?Wenn ja Ruf die morgen mal an und frag dort um Hilfe bzw Rechtsbeistand.
Mehr kann ich dir leider nicht mitteilen.Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.Es würde mich freuen,wenn du mir das Ergebnis mitteilst.
Gruß Roland

Nabend,

ganz ehrlich: Das klingt schon sehr merkwürdig. Fahnenflucht ist mit Sicherheit nicht gegeben, wenn du mit deinem Stellvertretenden Kompaniechef in einem Bw-Auto im Rahmen einer Dienstfahrt unterwegs warst…

  • Dein Disziplinarvorgesetzter ist dein Kompaniechef, von ihm lag das OK vor, dass du mitfährst, oder?

  • Du hast dich zusätzlich beim Spieß und dem stellv. TEFhr abgemeldet und das kann jemand bezeugen?

  • Du hast jemanden gefunden, der die Bettwäsche tauscht und das wurde auch gemacht, richtig?

Dann sollte es eigentlich kein Problem geben.

Am besten fragst du den Spieß, was diese Drohung mit der Vernehmung sollte, vielleicht hat er generelle Kritik, die er loswerden will. Wegen sowas sollte es sicher keine Vernehmung geben. Falls doch, nimm die Vertrauensperson mit, schildere ihr vorab das oben beschriebene und mache die gleichen Angaben in der Vernehmung.

Anschließend solltest du drüber schlafen.

Wenn du dann immer noch davon ausgehst, ungerecht behandelt zu werden, kannst du dich beim Wehrbeauftragten beschweren.

Eigentlich sollte es sich aber mit dem Gespräch mit dem Spieß erledigt haben.

Viele Grüße

T.

Hast du dir einen Anwalt geholt? Falls du beim Deutschen BW-Verband bist kannst du dir von dort auch Hilfe holen. Ich empfehle dir zudem, mit deinem S1 ein persönliches Gespräch zu führen und ihm die Situation zu erklären. Sind immerhin alles Menschen und ein freundliches Gespräch wirkt manchmal Wunder. Hat der dich zu vertretende Soldat seine Arbeit nicht erledigt?

Moin,

ich habe die Mail leider erst jetzt gesehen. Ich hoffe, die Vernehmung ist gut gelaufen? Ich würde auf jeden Fall die VP einschalten und gegen den S1 und den Spieß eine Beschwerde schreiben. Der Tatbestand der Fahnenflucht ist selbstverständlich niemals erfüllt, wenn man sich bei der Truppe aufhält, in deinem Fall bei dem Fahrer. Wie und bei wem man sich abzumelden hat, wird allerdings in jeder Einheit anders geregelt, es sollte aber nicht mehr als ne EZM geben.

MkG OMaat Grotke

Guten Abend,

ich hoffe es hat sich alles geklärt. Ich habe leider die Email erst jetzt gelesen.

Gruß
Max Brodersen
Leutnant

Servus,

entschuldige bitte die verspätete Antwort.
Sofortige Eingabe beim Wehrbeauftragten heißt die Lösung.
Hier liegt meiner Ansicht nach überhaupt kein Vergehen vor.
Es wurden sowohl KpChef (Oberst) also auch der KpFw informiert und die haben ihre Erlaubnis gegeben.
Und der S1 Offizier ist für Personalangelegenheiten zuständig. Also sitzt er meines Wissens her auch nicht in der „Befehlskette“.
Solange TE-Führer, KpFw und Kompaniechef bescheid wissen solltest du dir eigentlich keine Gedanken machen. Such dir aber lieber noch ein paar Zeugen.
Dann machste Eingabe beim Wehrbeauftragten.

Bist du beim Bundeswehrverband? Wenn ja dann auch gleich da anrufen, die haben eine Top Rechtsabteilung.

Hoffe die Vernehmung heute ist gut gelaufen.

Kannst mich ja aufn laufenden halten.

Kameradschaftliche Grüße

Nun mal ganz ruhig! Fahnenflucht ist das in der Tat nicht. Hier ist leider kein Unterstellungsverhältnis zu erkennen. In der Regel ist das Wort des Kompaniechefs bindend! Er ist der Disziplinarvorgesezte. Anders sieht es aus wenn Sie der S1 Abteilung unterstellt sind! Dann ist der S1 Offz UND der KpChef zu fragen. Hier war offensichtlich nur der S1 Offz schlecht auf Sie zu sprechen! Auf gar keinen Fall sprechen Sie Dinge wie keinen Vertretungsbefehl oder fehlenden Lehrgang an, das hat hier nichts zu suchen! Sie gehen aber zur Vertrauensperson, die kann helfen! Ein guter Tip ist auch das persönliche Gespräch mit dem S1 Offz! Eine Entschuldigung hilft meist schon! Ausserdem, Vernehmen wird der KpChef, der hat es aber genehmigt! Einfach erstmal ruhe bewahren und alles wird gut!

Moin moin,

tut mir leid, dass ich die Anfrage erst heute gelesen habe.

Deine Anfrage ist etwas durcheinander. Ich versuche das mal auseinanderzudröseln.
Du hast am Dienstag den Auftrag bekommen Bettwäsche für Kameraden zu tauschen, die sich auf Lehrgang befinden - stellt sich die Frage: Von wem hast du diesen Auftrag erhalten?
Da du mitbekommen hast, dass dein stellvertretender Kompaniechef mit einem anderen Kameraden zu deiner alten Einheit gefahren ist bist du mitgefahren. Vorher hast du deinen Disziplinarvorgesetzten (Kompaniechef) und deinen stellvertretenden Teileinheitsführer im Amt um Erlaubnis gefragt und hast zudem deinem Spieß gemeldet, dass ein Kamerad (StUffz) das Wäschetauschen für dich erledigen wird.
Der S1 hat dich dann gesucht während du weg warst, weil du die Bettwäsche nicht getauscht hast.
Stellt sich die Frage: Inwiefern hast du mit dem S1 zu tun?

Fakt ist: Ausschließlich der Disziplinarvorgesetzte eines Soldaten bestimmt über seinen Aufenthaltsort.
Fakt ist: Wenn der Disziplinarvorgesetzte einer Fahrt zugestimmt hat, dann ist diese Fahrt reguläre Dienstausübung. Aber weder ein Dienstvergehen in Form von unerlaubter Abwesenheit und erst recht keine Wehrstraftat in Form von Fahnenflucht oder eigenmächtiger Abwesenheit - für beide Straftatbestände ist das Fernbleiben vom Dienst von mindestens 3 vollen Kalendertagen Tatbestandmerkmal.
Fakt ist: Ausschließlich die Disziplinarvorgesetzten eines Soldaten befinden über die Aufnahme disziplinarer Ermittlungen gegen ihn - niemand sonst!
Fakt ist: Ausschließlich der zuständige Disziplinarvorgesetzte eines Soldaten hat Maßnahmen im Rahmen von Disziplinarermittlungen - wie z.B. Vernehmungen von Soldaten (also Beschuldigten) anzuordnen!

Hoffe das ganze hat sich alles geklärt.

Gruß Andreas

Moin Moin,
ist im einzelfall zu prüfen.