Danke Safrael,
dass sich doch noch Jemand zumindest mit einem ähnlich gelagerten Fall äußert und sich bemüht etwas Nützliches zum Fall beizutragen. Hatte schon die Hoffnung unter den vielen 100% igen hier aufgegeben.
Danke Safrael,
dass sich doch noch Jemand zumindest mit einem ähnlich gelagerten Fall äußert und sich bemüht etwas Nützliches zum Fall beizutragen. Hatte schon die Hoffnung unter den vielen 100% igen hier aufgegeben.
also ich hab deine frage nachmal gelesen und die gestellte frage ist relativ klar, du suchst nach eine reglung, nach der der mastersteller einen teil des schadens übernehmen soll.
die gibts einfach nicht, selbst wenn es ein regel gäbe, ist das verhalten des autofahrers wenigstens grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich und für solches verhalten hafte man einfach selbst.
und trotzdem ist die aussage die gleich, die du hier xfach bekommen hast, wenn du es siehst, und du fährst dagegen, bist du selbst schuld,
btw, selbst wenn das urteil eine mitschuld angenommen hätte, wäre es wertlos, weil jedes andere gericht frei entscheiden darf (bis auf wenige ausnahmen)