Fahnenmast gerammt, steht in der Parkfläche

Hallo Forengemeinde,

ich bin neu hier und sage erstmal Hallo zu Allen, die hier so zahlreich weiterhelfen.

Nun zu meinem Fall, zu dem ich im Netz leider sonst nicht fündig geworden bin.

Ich habe vor kurzem auf dem Gelände eines großen Einzelhandelsgeschäfts rückwärts auf einer ausgewiesenen Parkfläche eingeparkt und dabei einen Fahnenmast gerammt.
Den Fahnenmast habe ich zwar im Rückspiegel wahrgenommen, bin jedoch davon ausgegangen, dass sich dieser auf der dahinter anschließenden, üppig dimensionierten, Grasfläche befindet.

Irgendwann kam es dann zu besagtem Zusammenstoß über den ich sehr verwundert und erbost war. Der Fahnenmast stand nämlich ca. 30 cm vom Randstein entfernt in der Parkfläche, so dass es nichtmal möglich war, die Parkfläche mit einem Mittelklasse-Wagen voll auszunutzen. Man steht quasi im Fahrbereich der Parkplatzanlage. Schon aus dem Grund bin ich davon ausgegangen, dass nach hinten noch Platz sein muss. Zumal die Grasfläche dahinter wirklich viel viel Platz für den Mast bzw. beide Masten (einen Parkplatz daneben steht der zweite gleiche Mast) bot.

Wie auch immer, der Schaden ist nun da, der Lackierer hat erstmal einen vorsichtigen Betrag von 500 Euro zzgl. Steuer genannt, ohne genau sagen zu können, ob er die entstandene Stauchung komplett weg bekommt. Im Zweifelsfall müsste ich vom Kauf einer neuen Stoßstange ausgehen, die wohl lackiert um die 1000 Euro ohne Anbau kosten würde.

Da mein Wagen nur TK versichert ist und ich die Kosten somit vollumfänglich selbst tragen muss (einen evtl. Schaden an dem Mast jetzt mal ausgeschlossen, habe ich nicht begutachtet), würde mich interessieren, ob es eine bautechnische Vorschrift über Mindestabstände von derartigen Masten zu Parkflächen gibt oder eine Regelung, dass bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Parkfläche entsprechende Hinweis- oder Warnschilder angebracht werden müssen.

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Privatgelände handelt und der Händler/Besitzer dort bauen darf wie er möchte, aber vielleicht gibt es doch irgendwo eine Regelung mit Hilfe derer ich zumindest vor Ort mal über eine Regelung bzw. Regulierung verhandeln kann. Und wenn es auch nur weitere Autofahrer künftig davor bewahrt ein ähnliches Schicksal zu erleiden.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

Hallo!

Weißt Du, was mir gleich auffiel ?

Wenn statt Mast dort ein Fußgänger gestanden hätte, den hätte man also auch nicht erkannt ?
Auch bei ihm glaubte man, er stünde hinter dem Pflanzbeet und Hochbord?

Also der wäre plattgemacht worden ?

MfG
duck313

Den Fahnenmast habe ich zwar im Rückspiegel wahrgenommen, bin
jedoch davon ausgegangen, dass sich dieser auf der dahinter
anschließenden, üppig dimensionierten, Grasfläche befindet.

finde ich ehrlich gesagt lustig! man sieht ein hindernis, und fährt einfach mal drauflos, weil man MEINT, dass es hinter dem bordstein sein müsste? meinst du das wirklich ernst? sei froh, dass es ein fahnenmast war und kein kind!

oder eine Regelung, dass bei eingeschränkter Nutzbarkeit der
Parkfläche entsprechende Hinweis- oder Warnschilder angebracht
werden müssen.

wieso warnhinweis? man hat das hindernis doch gesehen!? was hätte ein schild geändert? dann wäre man eben nicht an einen fahnenmast gebrettert, sondern an einen fahnenmast mit schild. oder hätte dann da ein schild hingehört, das vor einem fahnenmast mit schild warnt? hättest du doch bestimmt auch platt gemacht!

Hallo ihr Beiden,

zunächst einmal bin ich sicherlich heilfroh, dass es kein Mensch war, den ich da angefahren habe.

Aber wie ich schon geschrieben habe, ich habe den Mast wahrgenommen. Wäre es ein Mensch gewesen, wäre ich sicherlich nicht weiter zurückgesetzt. Ich denke das versteht sich von selbst und bringt mich bei meinem Anliegen nicht weiter.

Zur Frage was mir ein Schild gebracht hätte kann ich nur sagen, dass ich den Parkplatz dann vermutlich gemieden hätte, wenn abzusehen gewesen wäre, dass mein Wagen da nicht reinpasst. Ist es aber nun mal nicht, da ich gemeinhin davon ausgegangen bin, dass der Mast wohl nicht in die Parkfläche gebaut wurde. Wie gesagt, es geht hier nicht darum, dass der Mast an der Bordkante platziert wurde. Er steht direkt auf der ausgewiesenen Parkfläche.

Diesbezüglich wäre es schön, wenn sich Jemand mit Bauordnung / Baurecht oder dergleichen auskennt und seine Meinung zum Sachverhalt kund tut.

Besten Dank!

Hallo Forengemeinde,
ich bin neu hier und sage erstmal Hallo zu Allen, die hier so
zahlreich weiterhelfen.

Das tun diejenigen aber nur, wenn du dich an die Forumsregeln hältst, hier FAQ:1129

Im Zweifelsfall müsste ich vom Kauf einer neuen Stoßstange ausgehen, die wohl lackiert um die
1000 Euro ohne Anbau kosten würde.

Das ist etwas, das ich nie kapieren werde: Warum das verdammte Ding eigentlich von jedem immer noch Stoß stange genannt wird, wenn doch jedes kleine Beulchen oder gar nur Kratzerchen zu einem hektischen Austauschen führt nebst Kosten, die in keinerlei Verhältnis zum stets gleichbleibenden Gebrauchswert des Kfz stehen.

Muss eine spezifisch deutsche Macke sein. Aber hierzulande soll es ja schließlich auch Männchen geben, die ihr Auto öfter waschen als ihre Unterhosen.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

selbstverständlich möchte ich mich hier an die Forumsregeln halten. Also erkläre mir bitte, was an meinem Anliegen so Forums-widrig ist? Mir geht es darum, ob Jemand Ahnung von derartigen Bauvorschriften hat und mir diese näherbringen kann. Ich sehe da keinen Verstoß.

Zu deinem Unverständnis über die Stoßstange, welche im Übrigen auch Heckschürze genannt wird, und damit vielleicht ein bisschen den Sinn verschleiert, den sie gemeinhin hat, zeigt diese Bezeichnung aber auch, dass es sich um ein häufig optisch integriertes und konstruktionstechnisch bei vielen Fahrzeugen speziell ausgearbeitetes Karosserieteil handelt.
Was ich damit sagen möchte ist, dass es Einige gibt, die eine besondere Affinität zu ihrem Wagen haben und diesen auch entsprechend pflegen. Ein Anderer hat Designmöbel im Haus, der Nächste vielleicht eine für ihn wertvolle Sammlung.

Das Auto ist des deutschen liebstes Kind - den Spruch kennst du sicherlich auch. Klar hat alles seine Grenzen, aber an dem Bestreben seinen Wagen in einem technisch und optisch bestmöglichen Zustand zu erhalten, sehe ich keinen Makel.

Also vielen Dank für deinen persönlichen Beitrag, aber das war leider nicht meine Intention mich hier an die Forengemeinde zu wenden.

Zur Frage was mir ein Schild gebracht hätte kann ich nur
sagen, dass ich den Parkplatz dann vermutlich gemieden hätte,
wenn abzusehen gewesen wäre, dass mein Wagen da nicht
reinpasst. Ist es aber nun mal nicht, da ich gemeinhin davon
ausgegangen bin, dass der Mast wohl nicht in die Parkfläche
gebaut wurde. Wie gesagt, es geht hier nicht darum, dass der
Mast an der Bordkante platziert wurde. Er steht direkt auf der
ausgewiesenen Parkfläche.

aber genau da beißt sich doch die katze in den schwanz, oder? du kannst doch nicht einfach die augen zu machen und drauf los fahren, nur weil das „so ausgewiesen“ ist. man muss doch wohl selbst schauen, ob da möglicherweise was im weg ist. und man sollte eigentlich auch in der lage sein, abschätzen zu können, ob die eigene karre in eine lücke passt, oder eben nicht. ansonsten probiert man es eben (ich meine man sieht doch den mast vor der heckscheibe immer größer werden, oder?). aber einfach zurücksetzen und sich hinterher beschweren wenn die karre faltig ist, ist reichlich dämlich. und wenn du abstände danach abschätzt, wo deiner meinung nach solch ein pfosten stehen müsste, dann will ich dir nicht im straßenverkehr begegnen.

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selbstverständlich möchte ich mich hier an die Forumsregeln
halten. Also erkläre mir bitte, was an meinem Anliegen so
Forums-widrig ist?

es geht um die fragestellung im zusammenhang mit einem realen fall. die vorschaltseite verweist auf einen faq-eintrag, der das erklärt.

hier dürfen nur fiktive fälle diskutiert werden, sonst wäre es eine rechtsberatung - und dafür braucht man eine lizenz zum geldsch…

Okay, fiktiv. Nehmen wir mal an ich wäre mit einem Fahnenmast zusammengestoßen…

Das ist doch kleinkariert. Ich benötige keine Rechtsberatung,wollte keine Handlungsanweisung, habe lediglich um bau(ordnungs-)technisches Fachwissen gebeten. Somit steht dieses Anliegen in meinen Augen im Einklang mit den Regeln hier.

Wofür gibt es sonst so ein Forum, wenn ich keine Fragen zu einem Sachverhalt stellen darf, sei er nun tatsächlich geschehen oder fiktiv. Wobei dieser Sachverhalt mit fiktivem Hintergrund ja eine Beleidigung an Eurer Fachwissen wäre, denn Ihr habt sicherlich Besseres zu tun als Eure Zeit mit fiktiven Sinnierungen zu verschwenden.

Ich gebe Dir allerdings recht, dass man besondere Vorsicht walten lassen sollte im Straßenverkehr. Habe ich in dem Fall beim Einparken vielleicht nicht zu 100% bzw. die tatsächliche Größe der Parkfläche falsch eingeschätzt. Die Rückschlüsse auf mein sonstiges Verhalten im Straßenverkehr sind allerdings meiner Meinung nach unverhältnismäßig, ergo in dem Zusammenhang nicht angebracht.

Aber lassen wir doch diese Schnippigkeiten, die mich zumindest hier keinen Schritt weiter bringt.

Hallo,

wer entfernungen zu objekten nicht richtig einschätzen kann, sollte kein fahrzeug führen. Eine Aussage wie, ich fahr einfach mal weiter obwohl ich da was sehe ich aber der Meinung bin, das kann da nicht seine sollte eigentlich eine MPU zur folge haben.

hth

Oberlehrer die Nächste…vielen Dank auch für Deinen gewünschten Beitrag aus der Moralapostel-Fraktion. Aber davon hatte ich nun mittlerweile genug.

Vielleicht kann hier ja noch Jemand etwas zu meinem Anliegen beitragen.

Besten Dank!

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Erstens: FAQ:1129 einfach mal lesen. Dann weißt Du auch, warum darauf verwiesen wird, auch wenn Du meinst, keine Rechtsberatung angefragt zu haben.
Zweitens: Wenn Du schon erwähnst, daß Du Hilfestellung aus dem Bereich des Baurechts suchst, dann solltest Du nicht in der Rubrik Verkehrsrecht fragen.
Drittens: Beim Rückwärtsfahren hat man erhöhte Sorgfalt walten zu lassen (vgl. § 9 StVO). An Deiner Stelle würde ich das Faß nicht aufmachen.
Viertens: Nein, es gibt keine Vorschrift darüber, wo man Masten und Poller aufzustellen hat.

Hey, endlich mal eine sachbezogene Antwort, vielen Dank!

Bist Du da bauordnungstechnisch vom Fach oder handelt es sich um Deine Vermutung?

Bezüglich des Themengebietes könntest Du recht haben, werde das mal in Erwägung ziehen.

Sei mir nicht böse, aber Deine beiden anderen Punkte lasse ich jetzt unkommentiert, weil meinerseits genug dazu geäußert wurde.

Moin,

Das ist doch kleinkariert. Ich benötige keine
Rechtsberatung,wollte keine Handlungsanweisung, habe lediglich
um bau(ordnungs-)technisches Fachwissen gebeten. Somit steht
dieses Anliegen in meinen Augen im Einklang mit den Regeln
hier.

Das Problem liegt zum einen darin dass Du aber in einem Rechtsbrett gefragt hast. Fragen zu Bauvorschriften wären wohl im Brett „Ämter und Behörden“ besser aufgehoben.
Zum anderen ist es ziemlich egal ob es in Deinen Augen im Einklang mit den Regeln steht, denn die Regeln stellen hier Andere auf.
Deine Frage ist hier völlig falsch platziert. Du schriebst von einem privaten Parkplatz. Dieses Brett heisst aber Verkehrsrecht. Wenn Du mir bitte im Verkehrsrecht den Paragrafen nennst, der die Aufstellung von Fahnenmasten oder die baulichen Vorschriften von Privatparkplätzen nennt, dann kann man hier weiterdiskutieren.

Gruss Jakob

Moin,

du kannst doch nicht einfach die augen zu machen und drauf los
fahren, nur weil das „so ausgewiesen“ ist.

Es gibt doch auch LKW-Fahrer, die in den Rhein fahren, weil sie das Navi dahin geschickt hat.

SCNR,
-Efchen

Moin,

vielen Dank auch für Deinen
gewünschten Beitrag aus der Moralapostel-Fraktion. Aber davon
hatte ich nun mittlerweile genug.

Tja, Du weißt doch…wer den Schaden hat, hat den Spott. :smile:
Aber ich bin sicher, da kommen noch mehr Antworten, Dein Beitrag bietet ja genug Angriffsfläche für weitere Verspottungen.

Liebe Grüße,
-Efchen

ja, ich hatte auch mal einen, der ist auf ein anderes auto aufgefahren, weil das an einer grünen ampel stand. der zweite ist ihm da mit 60 sachen drauf gebrummt und hat sich hinterher beschwert, der hätte da ja gar nicht stehen dürfen. hat er zwar recht, aber ich kann ja nicht einfach alles über den haufen fahren, was sich nicht an die regeln hält. oder was nicht mit warnhinweisen versehen ist…

das war eine rechtliche beurteilung der sache, nur halt keine, die dir gefällt.
wenn du das fass mit dem mast aufmachst musst du damit rechnen, das man die komplette handlung beurteilt und da liegt das verschulden des fahrers weit über dem, was baurechtlich in frage kommen würde. selbst wenn der mast da zu unrecht stehen würde, wäre allein schon da durch, das der fahrer erkannt hat, das da der mast steht eine haftung des mast erstellers oder eigentümers fast zu 100% ausgeschlossen.

hth

Hi,

ich erinnere mich an einem Fall wo eine Betonsäule mit über einem Meter Durchmesser in einem Parkhaus in der Mitte der Fahrbahn stand und einer der dagegen Gefahren ist geklagt hat.

Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger musste alle Kosten tragen.

Die Begründung war in etwa, dass bei den Geschwindigkeiten im Parkhaus und der Größe des Objektes, der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hatte die Kollision zu vermeiden. Und noch irgendwas mit Vorsicht und Rücksicht.

Dieser Fall dürfte in der Begründung ähnlich gelagert sein.

MFG

PS: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur der Verweis auf einen anderen Fall.

Meine Frage zielte auf Bauordnung ab und liegt damit hier offensichtlich im falschen Themengebiet. Das ist das was ich wissen wollte und bei dem Thema ist es dann zweitrangig ob mir das Ergebnis gefällt oder nicht, da zählen die Fakten.

Alle weiteren Kommentare sind hier doch einfach unangebracht. Aber das haben Foren leider nunmal so an sich. Dass die Meisten eben einfach ihre Meinung kund tun müssen, sich Urteile über Andere erlauben, ohne zum eigentlichen Anliegen auch nur ein kleines Stück beitragen zu wollen oder zu können. Sehr schade das Ganze, aber war wohl zu erwarten.

Dennoch Allen allzeit Gute Fahrt, damit sich Niemand mal auf Eure Kosten amüsieren kann.

Schöne Grüße