Fahranfänger fährt Fremdwagen

Kann ein Fahranfänger ohne Weiteres ein Auto, dessen Halter er nicht ist und das von jemandem anderen versichert ist, fahren?

Wenn er die Prüfung für die Klasse, der das Fahrzeug angehört bestanden hat, müsste er es schon können.
Was den Versicherungsvertrag angeht, steht das im Versicherungsschein.

Ebenfalls ohne Gruß und Anrede

Hallo!

Wo sieht man da ein Problem ? Man muss weder ein eigenes Fahrzeug noch muss das eigene Fahrzeug auch auf seinen Namen versichert sein.

Anfänger = Führerschein auf Probe (2 Jahre)ist wohl gemeint ?

Da gibt’s keine Einschränkungen, es gibt Sanktionen, wenn man sich verkehrswidrig verhält.

Es kann bei Fremdfahrzeugen Vereinbarungen mit der Versicherung geben, wer den fahren darf(Versich.-Nehmer und Familienmitglied etwa, oder Mindestalter),aber mit dem Führerschein auf Probe hat es nichts zu tun.

mfG
duck313

Kann ein Fahranfänger ohne Weiteres ein Auto, dessen Halter er nicht ist und das von jemandem anderen versichert ist, fahren?

Selbstverständlich. Allerdings sollte der Nutzerkreis des Fahrzeuges so mit der Versicherung vereinbart sein, dass der Fahranfänger darunterfällt.

Wenn Halter und Versicherungsnehmer das erlauben dann kann sich nur noch ein versicherungstechnisches Problem stellen.

Wenn der Versicherungsnehmer z.B. Fahrer unter 25Jahren ausgeschlossen hat um einen Teil der Prämie zu sparen dann sollte man das vor einer Fahrt ändern lassen wenn man zu dieser Personengruppe gehört.

Das Fahrzeug wäre zwar auch dann versichert, die Versicherungsgesellschaft wird aber die eingesparten Beiträge zurückfordern und auch eine Vertragsstrafe erheben wenn sie davon erfährt.

Gruß Crack

Warum nicht ?

Wenn der Halter und Besitzer weiss, was er tut.

Gruss

Barmer

Guten Tag,
ohne Weiteres: NEIN. Ich setze voraus,dass es sich um wiederholte Fahrten mit Billigung des Halters handelt und die erforderliche FE vorhanden ist.

Ab dem Moment, wo die Änderung des Nutzerkreises eintritt, hat der Versicherungsnehmer dies der Versicherung mitzuteilen und die angepasste Prämie zu entrichten. Spätestens muss das geänderte Risiko jedoch unmittelbar nach Erhalt der jährlichen Prämienrechnung gemeldet werden, in der explizit nach einer Veränderung von Vertragsgrundlagen nachgefragt wird.
Gruß