Fahranfänger hat Unfall gebaut,Bußgeld und Punkte okay,aber nach Monaten Aufforderung zum Aufbausein

Habe als Fahranfänger einen Unfall gebaut,nur Blechschaden,keine Person verletzt,wegen Mißachtung des Rechtsfahrgebotes.Bußgeld und 2 Punkte,nach Monaten bekomme ich nun eine Aufforderung zum Aufbauseminar,finde es Abzocke zumal man mir sagte mit dem Bußgeld und den Punkten ist es erledigt.April war der Unfall jetzt ist August.
MfG

Leider keine Möglichkeit das ASF abzuwenden
Das ist leider rechtmäßig.

Wenn Dir die Polizei [oder wer auch immer] vor Ort gesagt hat das außer dem Bußgeld und den Punkten nichts weiter kommt dann war das nicht richtig. Allerdings ist das auch nicht Aufgabe der Polizei, das müssen sie nicht wissen weil es nicht ihr Aufgabenbereich ist.

Zur Sache:
Du hast innerhalb Deiner Probezeit einen A-Verstoß begangen, deshalb werden von der Fahrerlaubnisbehörde Probezeitmaßnahmen ergriffen. Das ist im § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe geregelt. Da heißt es:


(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1.seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden.

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.

Die Anordnung des ASF erfolgt in der Regel immer erst 3-4 Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Das hat den Hintergrund das zuerst die Punkte beim KBA Flensburg eingetragen werden müssen, das KBA dann den A-Verstoß an die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde meldet und erst diese dann das Aufbauseminar anordnet.

Die Anordnung des Aufbauseminars ist ein Verwaltungsakt der zwingend erfolgen muss, es gibt hier auch kein Rechtsmittel mehr.

Gruß Crack

Vielen Dank für die Info weiß nun Bescheid.
LG

Das hat mit Abzocke nichts zu tun. Sobald bei einem Fahranfänger Punkte ins Spiel kommen, steht das Aufbauseminar an. Und da es von einer Behörde angeordnet wird, kann das auch 4 Monate bis zur Aufforderung dauern. War bei mir auch so. Das Seminar ist nicht schlecht, nur schade um das Geld. Nimm’s einfach hin, ändern kannst du eh nichts.

Danke für die Info,ja was sein muss, muss sein.