Fahranfänger - Probezeit

Hallo,

was könnte einen Fahranfänger in der Probezeit erwarten, der ausserorts mit 90 kmh zu schnell gelasert wird wenn er vor kurzem erst ein Aufbauseminar wegen eines Unfalls mit Blechschaden abgeleistet hatte?

Wie lange ist die Pappe weg?
Punkte?
Geld?
MPU?
Nochmal Aufbauseminar?

Grüße,
Tinchen

Wie lange ist die Pappe weg?

Hallo,

3Monate Fahrverbot der Regelbußgeldsatz wird wahrschenlich wegen Vorsatz verdoppelt 600€ X 2 = 1200€ +Verwaltungsgebühr

Punkte?

4 Punkte

Geld?

1200€ + Verwaltungsgebühr

MPU?

Nein

Nochmal Aufbauseminar?

Nein, aber eine Aufforderung zur freiwilligen psychologischen Beratung.

Gruß

Nostra

3Monate Fahrverbot der Regelbußgeldsatz wird wahrschenlich
wegen Vorsatz verdoppelt 600€ X 2 = 1200€ +Verwaltungsgebühr

wie kommst du auf den vorsatz?

wie kommst du auf den vorsatz?

Hallo,

nicht ich. Das machen die Bußgeldstellen automatisch weil sie schlicht sagen, so eine Überschreitung macht keiner unabsichtlich.

Gruß

Nostra

1 Like

Danke! (owt)

Hallo Nostra,

3Monate Fahrverbot der Regelbußgeldsatz wird wahrschenlich
wegen Vorsatz verdoppelt 600€ X 2 = 1200€ +Verwaltungsgebühr
4 Punkte

MPU?

Nein

Nochmal Aufbauseminar?

Nein, aber eine Aufforderung zur freiwilligen psychologischen
Beratung.

Danke und * für dich!

Naja, IMHO würde da der fiktive Fahranfänger doch mit einem blauen Auge davonkommen. Das blaue Auge wäre zwar recht groß resp. teuer, aber besser als MPU & Co. Hoffentlich hilft’s diesesmal…

Grüße,
Tantchen

Naja, IMHO würde da der fiktive Fahranfänger doch mit einem
blauen Auge davonkommen. Das blaue Auge wäre zwar recht groß
resp. teuer, aber besser als MPU & Co. Hoffentlich hilft’s
diesesmal…

Hallo,

der fiktive Fahranfänger sollte wissen, wenn zwei Monate nachdem die Aufforderung zu dem freiwilligen Seminar gekommen ist, nochmal ein A oder zwei B Verstöße in der Restprobezeit vorkommen, dann wird die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen.

Danach noch ein Verstoß in der Probezeit, dann kommt die MPU.

Gruß

Nostra

Hallo Nostra,

der fiktive Fahranfänger sollte wissen, wenn zwei Monate
nachdem die Aufforderung zu dem freiwilligen Seminar gekommen
ist, nochmal ein A oder zwei B Verstöße in der Restprobezeit
vorkommen, dann wird die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen.

Danach noch ein Verstoß in der Probezeit, dann kommt die MPU.

Ähhh… ausgehend vom Worst-Case:
Zähle ich richtig?

  1. A-Verstoß -> normales Bußgeld + Punkte + Aufbauseminar + Probezeitverlängerung
  2. A-Verstoß -> normales Bußgeld + Punkte + ggf. Führerscheinentzug + freiwilliges Seminar (ganz nach Gusto)
  3. A-Verstoß (oder 2 B-Verstöße) -> normales Bußgeld + Punkte + Führerscheinentzug
    4./5. Verstoß -> MPU

Da muss ein Fahranfänger erst 4 bzw. 5 mal auffällig werden um bei einer MPU zu landen?

Heftig!

Grüße,
Tinchen

Ähhh… ausgehend vom Worst-Case:
Zähle ich richtig?

Hallo,

fast richtig. 2mal B-Verstoß ist wie 1 A-Verstoß

1.A-Verstoß = Probezeitverlängerung + Nachschulung.
Bis zum Abschluss der Nachschulung zählen weitere A-Verstöße nicht für die Probezeit.

A-Verstoß nach der Nachschulung = Aufforderung zur freiwilligen psychologischen Beratung.
Bis 2 Monate nach der Aufforderung zählen weitere A-Verstöße für die Probezeit nicht.

Nach Ablauf der 2 Monate, A-Verstoß Entzug der Fahrerlaubnis. Nach 3 Monate kann eine neue Fahrerlaubnis ( mit Restprobezeit ) erteilt werden.

Wurde eine Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen und mit Restprobezeit neu erteilt, dann muss bei einem A-Verstoß in der Restprobezeit eine MPU gemacht werden.

Da muss ein Fahranfänger erst 4 bzw. 5 mal auffällig werden um
bei einer MPU zu landen?

Kommt darauf an.
Mal angenommen die Frist zur Nachschulung wurde versäumt und deswegen die Fahrerlaubnis entzogen, die Nachschulung nachgemacht, eine neue Fahrerlaubnis erteilt, dann ist schon beim 2.A-Verstoß eine MPU fällig.

Anderes Extrem mit dem Ablauf
A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
Nachschulung
Da zählen die 4 A-Verstöße wie ein A-Verstoß

A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
Aublauf der 2 Monatsfrist
Auch hier zählen die 3 A-Verstöße wie 1 A-Verstoß

Die Flenspunkte gibt es aber für jeden Verstoß

Es kann sich also lohnen die Rechtskraft der Bußgeldbescheide herauszuzögern, verkürzt indirekt die Probezeit.

Heftig!

Wenn man bedenkt, 2mal bei Rot mit dem Fahrrad + versäumte Nachschulung kann schon MPU bedeuten, ja.

Gruß

Nostra

Probezeitregelung
Wer in der Probezeit durch einen erheblichen Verstoß(aus Katalog A oder zwei Verstößen aus Katalog B) gegen Verkehrsvorschriften auffälig wird, muß per Anordnung zum Aufbauseminar.
Gleichzeitig wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert, also auf insgesamt vier Jahre ab Aushändigung des Führerscheins.
Wer nach dem Aufbauseminar erneut erheblich auffällig wird, bekommt- neben den fälligen Punkten, Bußgeld und evtl. Fahrverbot- lediglich einen Warnbrief mit der Empfehlung der (freiwilligen) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Aber der dritte, erhebliche Verstoß führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei den Verstößen wird nach Katalogen unterschieden:
Katalog A: die groben Verstöße(z.B. viel zu schnell, Rotlichtverstoß)
Katalog B: leichtere Vergehen(z.B. Handy am Ohr)