Ähhh… ausgehend vom Worst-Case:
Zähle ich richtig?
Hallo,
fast richtig. 2mal B-Verstoß ist wie 1 A-Verstoß
1.A-Verstoß = Probezeitverlängerung + Nachschulung.
Bis zum Abschluss der Nachschulung zählen weitere A-Verstöße nicht für die Probezeit.
A-Verstoß nach der Nachschulung = Aufforderung zur freiwilligen psychologischen Beratung.
Bis 2 Monate nach der Aufforderung zählen weitere A-Verstöße für die Probezeit nicht.
Nach Ablauf der 2 Monate, A-Verstoß Entzug der Fahrerlaubnis. Nach 3 Monate kann eine neue Fahrerlaubnis ( mit Restprobezeit ) erteilt werden.
Wurde eine Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen und mit Restprobezeit neu erteilt, dann muss bei einem A-Verstoß in der Restprobezeit eine MPU gemacht werden.
Da muss ein Fahranfänger erst 4 bzw. 5 mal auffällig werden um
bei einer MPU zu landen?
Kommt darauf an.
Mal angenommen die Frist zur Nachschulung wurde versäumt und deswegen die Fahrerlaubnis entzogen, die Nachschulung nachgemacht, eine neue Fahrerlaubnis erteilt, dann ist schon beim 2.A-Verstoß eine MPU fällig.
Anderes Extrem mit dem Ablauf
A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
Nachschulung
Da zählen die 4 A-Verstöße wie ein A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
A-Verstoß
Aublauf der 2 Monatsfrist
Auch hier zählen die 3 A-Verstöße wie 1 A-Verstoß
Die Flenspunkte gibt es aber für jeden Verstoß
Es kann sich also lohnen die Rechtskraft der Bußgeldbescheide herauszuzögern, verkürzt indirekt die Probezeit.
Heftig!
Wenn man bedenkt, 2mal bei Rot mit dem Fahrrad + versäumte Nachschulung kann schon MPU bedeuten, ja.
Gruß
Nostra