Wir haben hier an einer Kreuzung statt der Zebrastreifen einen „Korridor“, der durch aufgemalte Rechtecke deutlich gemacht wird. Bietet das dem Fussgänger den gleichen Schutz wie die Zebrastreifen?
Hallo!
was soll das denn sein ?
Wie muss man sich das vorstellen. Und was für Art von Straße ?
Meinst Du eine Fußgängerfurt vor Ampeln ?
Ist das eine Tempo 30 Zone oder Verkehrsberuhigter Bereich ? Da gibt’s ja keine Zebrastreifen !
MfG
duck313
…Hi (gehe mal schwer davon aus, dass er eine Fußgängerfurt meint) wenn ja, ein eindeutiges NEIN. Das ist nur eine Deutlichmachung, wo die Fußgänger an der Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn zu überqueren haben.
Ganz normale Kreuzung von 2 Strassen. Keine Ampel, keine verkehrsberuhigte Strasse. Zebrastreifen würden quer zur Strasse (vom Fussgänger aus gesehen) verlaufen. Was ich hier meine sind 2 Linien, die aber nicht durchgezogen sind und vom Fussgänger aus gesehen in seiner Gehrichtung verlaufen.
Das wird es dann wohl sein. Ich habe allerdings den Eindruck, dass sowohl Autofahrer als auch Fussgänger (und besonders Radfahrer!) glauben, es sei so etwas wie Zebrastreifen.
Hallo!
Also eine „Furt“. Wie an Ampeln ?
ein z.B. 2 m breiter „Weg“ links und recht in Gehrichtung gestrichelte(unterbrochene) Linien.
Das bedeutet nichts, hier sollen Fußgänger queren, müssen aber selbst schauen ob frei ist. Sie haben keinen Vorrang, es ist gerade KEIN Zebrastreifen.
Furt ohne Ampel ? Gehört m.E. stets zusammen.
ist das ein querender Radweg ?
MfG
duck313
Hallo,
in Bad Homburg gibt es eine Flaeche mit weissen Quadraten auf der Strasse.
maps 50.226397, 8.61774
Am Ende der Fussgaengerzone laufen viele Fussgaenger dort und die Autofahrer reagieren wie auf einem Zebrastreifen.
Ist juristisch aber keiner, Fussgaenger selbst verantwortlich.
Gruss Helmut
Hallo Kraut55,
diese Markierungen kenne ich nicht, erinnere mich aber, sie in meiner Jugend schon mal gesehen zu haben. Heute gibt es doch nach STVO nur Zebrastreifen.
Beste Information zu Deiner Frage kann Dir sicher Dein Ordnungsamt, das zuständige Straßenverkehrsamt oder die örtliche Polizei geben.
Falls Du dort was rausbekommst würde ich mich freuen, das Ergebnis hier zu lesen.
Viele Grüße aus Wiesbaden
Andreas
§9 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung
Moin!
Für abbiegende Fahrzeuge sollen die Furten der Erinnerung dienen. Diese müssen nämlich auf querende Fußgänger achten und ggf. warten.
Grüße
kernig
Nein, es wird nur eine Fußgängerfurt sein, die keinen besonderen Schutz für Fußgänger beinhaltet.