Fahren ausländischer Autos in Deutschland verboten

Hallo,

stimmt es eigentlich (gerade mit Kollegen diskutiert), dass das Fahren von Autos mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland durch einen mit Wohnsitz im Inland ansässigen verboten ist?

(Das langfristige bzw. ausschließliche Fahren könnte ich mir vorstellen als Steuerhinterziehung der KfZ-Steuer, aber allgemeines Verbot? Was wäre z.B. wenn ein Freund aus England zu Besuch ist und man mit seinem Auto mal fährt?)

Danke und viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Da hätte ich mich ja schon öfter strafbar gemacht.
Habe bisher 2 Autos aus Luxemburg „importiert“ und bin, bis ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg erhalten hatte auch brav mit luxemburgischem Kennzeichen gefahren.
Die Polizei hat’s nicht interessiert.
Wenn ich jetzt mit dem Auto meines Vaters hier rumfahren würde, könnten die wohl auch nichts machen, obwohl der in .lu wohnt und das Auto dort zugelassen ist.
Wofür gibt es denn EU-Führerscheine?

Gruß
Sticky

Hi,

wie gesagt, bei den Kurzfrist-Fahrten kann ich es mir eigentlich auch nicht vorstellen…

Aber hier bin ich mir ziemlich sicher:

Wenn ich jetzt mit dem Auto meines Vaters hier rumfahren
würde, könnten die wohl auch nichts machen, obwohl der in .lu
wohnt und das Auto dort zugelassen ist.

Und Du hast Deinen Wohnsitz in D?

Wenn Du dauerhaft das Auto Deines Vaters als Dein Auto nutzt und nicht ein eigenes in D zugelassenes, warum sollte das nicht als Verstoß gg. §370 AO gewertet werden? (KfZ Steuer)?

Oder ich mache einen Denkfehler, bin nicht der §-Experte, daher ja auch meine verwunderte Frage nach der Kollegen-Diskussion :smile:

Viele Grüße
Frank

Hallo,

stimmt es eigentlich (gerade mit Kollegen diskutiert), dass
das Fahren von Autos mit ausländischem Kennzeichen in
Deutschland durch einen mit Wohnsitz im Inland ansässigen
verboten ist?
(Das langfristige bzw. ausschließliche Fahren könnte ich mir
vorstellen als Steuerhinterziehung der KfZ-Steuer, aber

genau, das Fahren ist nicht verboten, aber das Fahrzeug unterliegt u.U. der deutschen KFZ-Steuer. Mehr dazu in §§ 1 und 3 KraftStG:
http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/

Gruß,
Christian

Moin,

wie gesagt, bei den Kurzfrist-Fahrten kann ich es mir
eigentlich auch nicht vorstellen…

Darüber lässt sich streiten, denn in §3 KraftStG.(Ausanahmen der Besteuerung) findet sich folgendes:

Von der Steuer befreit ist das Halten von
[…]
13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
[…]

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/index.html

Das kann man auch so interpretieren, dass selbst ein Kurzfahrt eines „Inländers“ in einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug schon den Tatbestand der KFZ-Steuerhinterziehung erfüllt.

CU

Axel

Hi Axel,

Von der Steuer befreit ist das Halten von
[…]
13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die
zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die
Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn
die Fahrzeuge
der entgeltlichen Beförderung von Personen oder
Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

[…]

Das hiesse ja z.B. wenn jemand Besuch aus England bekommt, man fährt in deren Auto gemeinsam ins Restaurant, der Besuch schaut etwas zu tief ins Glas und der Inländer erklärt sich bereit, das Steuer bei der Nachhausefahrt zu übernehmen, könnte es schon (bei Kontrollen) zu Problemen führen… ist schon eine krude Situation… dann lieber Taxi?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,
der zitierte Texte befasste sich mit dem Halten von Fahrzeugen, nicht aber mit dem Fahren.
Das Fahren im Inland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ist, sofern man nicht der Halter ist, strafbar. Wer als deutscher im Inland Auto fahren möchte muss eben KFZ-Steuern im Inland zahlen. Wenn ich das Auto eines Freundes fahre zahlt auch der die Steuern im Inland.
Wenn das Auto aber im Ausland zugelassen ist darf nur der Halter (!)
bis zu einem Jahr von der Inlands-KFZ-Steuer befreit fahren.
Mein Bruder hatte früher mal ein in Polen zugelassenes Auto. Trotzdem er in Polen nicht gemeldet war (er hatte aber eine Firma in Polen) durfte er hier damit rumfahren. Ich nicht ;-(
Obwohl ich so gern mal den getunten Wartburg gefahren hätte :wink:
Gruss Sebastian

Hi Christian,
nachdem ich das Gesetz gelesen habe ist das Fahren eben doch verboten.
In §3 heisst es: Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen.
Ich würde das so interpretieren, dass das Halten ok, aber das Fahren verboten ist.
Ist also Fahrer und Halter identisch, ist es ok.
Präzisiert ist es dort leider auch nicht, aber nach eigener Erfahrung ist das Fahren verboten (siehe meine Antwort weiter unten).
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

nachdem ich das Gesetz gelesen habe ist das Fahren eben doch
verboten.
In §3 heisst es: Von der Steuer befreit ist das Halten
von Fahrzeugen.
Ich würde das so interpretieren, dass das Halten ok, aber das
Fahren verboten ist.

das würde ich nicht so interpretieren. Steuersubjekt eines KfZ ist der Halter und nicht der Fahrer.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

das würde ich nicht so interpretieren. Steuersubjekt eines KfZ
ist der Halter und nicht der Fahrer.

ich erwähnte ja bereits, das es da wohl einen Interpretationsfreiraum gibt. Ich gehe jetzt mal davon aus, das der Grundgedanke ist, das jeder Autofahrer in D mit einem Auto fährt welches auch in D versteuert wird.
Wie gesagt, das Thema hatte ich vor Jahren als mein Bruder die polnische Zulassung hatte. Das ist zwar lange her, aber seitdem haben sich die Gesetze diesbezüglich m.E. nicht verändert.
Ansonsten würde das Fahrzeug, wenn auch unentgeltlich, einem anderen Nutzer überlassen.
Aber das kann man rein nach dem Gesetzestext nicht erkennen.
Reine Vermutung:
Ansonsten würden in D deutlich mehr deutsche mit ausländischen Kennzeichen rumdüsen. Gerade in Grenznähe wäre das attraktiv und unauffällig zugleich. Je nach den jeweiligen Steuersätzen des Auslandes natürlich. Aber vielleicht weiss es ja jemand wirklich genau?
Gruss Sebastian

Hallo Frank

Früher war es so dass für KFZ aus dem Nicht EU Ausland bei deren privater Nutzung in Deutschland durch deutsche Staatsbürger für das Fahrzeug Einfuhrumsatzsteuerpflicht entstand. Wenn eine entsprechende Arbeitsgenehmigung aus dem Herkunftsland mitgeführt wurde die bestätigte dass man bei dem ausländischen Fahrzeughalter beschäftigt ist, war die dienstliche Nutzung (Ausübung der Erwerbstätigkeit) erlaubt. Nicht erlaubt war zB ausserhalb der Erwerbstätigkeit als deutscher Kraftfahrer einer ausländischen Spedition mit einer Sattelzugmaschine derselben ohne Sattelauflieger nach Hause zu fahren und diese somit zu privaten Zwecken zu nutzen. Ob das innerhalb der EU auch so ist weiss ich allerdings nicht.

vG Lois

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