Hallo,
stimmt es eigentlich (gerade mit Kollegen diskutiert), dass das Fahren von Autos mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland durch einen mit Wohnsitz im Inland ansässigen verboten ist?
(Das langfristige bzw. ausschließliche Fahren könnte ich mir vorstellen als Steuerhinterziehung der KfZ-Steuer, aber allgemeines Verbot? Was wäre z.B. wenn ein Freund aus England zu Besuch ist und man mit seinem Auto mal fährt?)
Danke und viele Grüße
Frank