Fahren ohne FS die 2. - FS durch Alk. verloren, 2x ohne gültigen FS erwischt - Folgen?

Hallo Liebe www-Nutzer,

angenommen die folgende Situation/Geschichte/Fakten liegen vor:

    1. Fahrt im April 2011 mit Alkohol im Blut (1,7 Promille BAK) - „nur“ auf einem Busbahnhofsgelände = Verurteilung nach Jugendstrafrecht, 50 Sozialstunden, insgesamt 1 Jahr FS-Entzug + anschließende MPU-Auflage für Wiedererlangung
    1. Fahrt im Juni 2011 mit Handy am Steuer OHNE Fahrerlaubnis/gültige Fahrlizenz - wieder die Schule/auf dem Weg zur Schule (Abiturergebnisse abholen) = erneut Verurteilung nach Jugendstrafrecht, weitere 80 Sozialstunden, die Sperrfrist blieb bestehen (keine Verlängerung) + natürlich weiterhin MPU als Auflage
    1. Fahrt Ende Januar 2016, OHNE Fahrerlaubnis/gültige Fahrlizenz = ???

Zur Tatperson I:

  • männlich, ledig, seit 4 1/2 Jahren in fester Beziehung
  • mittlerweile 25 Jahre alt, zu den Tatzeitpunkten 1+2 jeweils 20 Jahre alt
  • nach fehlgeschlagener Ausbildung im IT-Bereich in 2012 in den Jahren 2013-2015 kaufmännische Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel erfolgreich abgeschlossen
  • zeitgleich ab 2014 neben Ausbildung BWL-Studium mit Schwerpunkt auf Absatz/Marketing begonnen
  • nach Abschlussprüfung der Ausbildung im Frühsommer 2015 nicht übernommen & 3 Monate arbeitslos
  • seit August 2015 neues Angestelltenverhältnis auf dem Büro als Einkäufer

Wie soll sich Person I, die den polizeilichen Äußerdungsbogen vorliegen hat, nun verhalten?

1.) Bogen mit Personendaten ausfüllen, „Nicht äußern“ ankreuzen
2.) Bogen mit Personendaten ausfüllen, „Straftat zugeben“, Bedauern/Reue zeigen +„Nicht äußern“ ankreuzen
3.) Bogen mit Personendaten ausfüllen, „Straftat zugeben“+„Nicht äußern“ ankreuzen, auf Rückseite Vorschlag des Wunsches die Geldstrafe an eine gemeinnützige Institution zu richten (in der Hoffnung die Geldstrafe fällt geringer aus)

Von welchem Strafmaß kann Person I ausgehen? Bleibt es bei einem Haftbefehl oder kommt es zu einer Verhandlung?

Vielen Dank!

Hallo

Wie, liegt da schon ein Haftbefehl vor?
Gibt es denn Fluchtgefahr? Ist die Sachlage unklar?

Einen sinnvollen Tipp direkt zur Frage kann ich nicht geben, zumal es ja keine Angaben dazu gibt, was da eigentlich genau angekommen ist. Vielleicht kein Haftbefehl, sondern ein Strafbefehl?

Wenn das der Fall ist, würde ich persönlich ja die Möglichkeit unter 3.) für die sinnvollste halten, aber das ist ein Laien-Tipp.

Ich denke der junge Mann könnte zwei Dinge tun:

  1. Einen Rechtsanwalt zur Sache befragen, der die örtlichen Richter kennt.
  2. Er sollte dringend sein Leben überdenken. Wieso fährt dieser Idiot denn immer wieder ohne Führerschein? Falls er glaubt, seine Persönlichkeit hinge irgendwie davon ab, dass er Auto fährt, dann sollte er eine Therapie machen.

Viele Grüße

Danke für die Antwort. Ich meinte natürlich den Straf- und NICHT den Haftbefehl :slight_smile: Danke für deine Antwort.

Nachdem der/ein Richter in Fall 1 und 2 mehr als gnädig war dürfte es jetzt nicht mehr ohne eine Geldstrafe ausgehen. Des weiteren ist anzunehmen das es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird da der Richter nun vielleicht den Kandidaten persönlich kennen lernen möchte.

Die Geldstrafe beläuft sich im Regelfall auf 25 - 50 Tagessätze.
Ob eine weitere Sperrfrist sinnvoll ist wird sich der Richter fragen müssen, denn diese hat bisher auch keine Wirkung gezeigt.

Da die Tat als solche wohl bewiesen ist bleibt es gleich ob man sein Recht auf Anhörung nutzt.
Natürlich kann es nie verkehrt sein Reue zu zeigen - ob sich das dann straf-mildernd auswirkt sei dahin gestellt.

Gruß Crack

Das ohne Geldstrafe aus der Sache zu kommen ist war/ist auch nicht angenommen worden. Damals war der Täter schon vor Gericht (da Jugendlicher/Heranwachsender)/Verhandlung nach Jugendstrafrecht. Kann der Täter mit einer der o.g. Optionen denn versuchen das Strafmaß zu „mildern“? Klar kann es bei der Vorgeschichte auch als „Floskel ohne Bedeutung“ gewertet werden - negativ kann es sich aber nicht auswirken solange er sich nicht auf noch weitere Dinge einlässt - korrekt? Wie könnte der Täter versuchen eine erneute Sperrfrist zu verhindern (falls überhaupt möglich) bzw. diese möglichst gering zu halten (Angestellter im Büro-Innendienst, KFZ-Nutzung also nicht zwingend erforderlich).

Danke!

Hallo

Wieso nimmst du das an?
Ich würde eher annehmen, dass die Gerichte die meisten Fälle so schnell und mit so wenig Aufwand wie möglich über die Bühne bringen wollen, da ja fast alle Gerichte stark überlastet sind. Deswegen würde ich so eindeutig wie möglich reagieren, und so, dass es dem Gericht so wenig Arbeit wie möglich macht.

Vielleicht wäre es doch sinnvoll, sich dahingehend zu äußern, dass man die Sache bedauert und NIE WIEDER ohne Führerschein fahren wird. Ob man sonst viel Einfluss auf das Urteil haben kann, bezweifele ich etwas. Das geht wohl ruckzuck im Schnellverfahren.

Aber wie gesagt, ich bin Laie, ich kenne aus eigenem Erleben nur Massenabfertigung in anderen Bereichen. Deswegen empfehle ich dringend maximal 2 kurze, sehr eindeutige Sätze in sehr gut leserlicher Schrift zu schreiben.

Viele Grüße

Wenn Täter aus Strafen scheinbar nicht schlau werden und zum Wiederholungstäter werden ist es nicht unüblich das der Richter nicht nur nach Aktenlage urteilt sondern sich den Täter einmal ansehen will um zu ergründen was da falsch läuft.
Man kann sich natürlich äußern, einer Aussage das man " NIE WIEDER ohne Führerschein fahren wird" glaubt aber wohl niemand mehr.

Gruß Crack

Das liegt alles im Ermessen des Richters.
Reue zu zeigen ist aber sicher nicht falsch.

Gruß Crack

Ich kann mir schlecht vorstellen,dass es bei diesen wiederholten Verstößen bei dem einen Jahr FS Entzug bleibt.
Reue zeigen sollte er schon mal üben,und zwar glaubhaft beim Psychologen bei der MPU.Auf solche Kandidaten warten die da bloß.Ich geh mal davon aus,dass sie ihn mindestens einmal durchfallen lassen,wenn nicht sogar 2x.Da können aus dem einen Jahr,falls es dabei bleibt, leicht 3 Jahre werden.Mit
Trainung und Schulung für die MPU,wozu man diesen, Kandidaten nur raten kann+ Kosten MPU+ Tagessätze vom Gericht,kommt eine Summe zustande,dass einem schwindelig wird.Bei mir waren es 7 (sieben) Jahre.

Das eine Jahr Sperrfrist ist ja schon lange abgelaufen, man hätte also schon 2012 den Antrag auf Neuerteilung stellen können.
Seit der Entziehung der FE sind mittlerweile fast 5 Jahre vergangen, offenbar wurde seitdem auch kein Versuch unternommen die MPU zu bestehen um die FE wieder erlangen zu können - zumindest schreibt man nichts dazu.
So stark kann der Drang also nicht sein.

Gruß Crack

Auf Führerscheinerwerb nicht, aber auf das Fahren !

Du meinst schon im polizeilichen Äußerungsbogen äußern? Ist sicherlich eine Überlegung wert - ob es hilft/verschlimmert weiß man immer erst bei Urteilsfällung. Ist ein Strafbefehl oder ein Hauptverfahren wahrscheinlicher?

Das ist korrekt. I hätte 2012 die MPU ablegen können um die FE anschließend wieder erhalten zu können. War aus persönlichen Gründen aber nicht nötig. Nun ist es aus verschiedenen Gründen aber wieder interessant.

Ich hatte es so verstanden, dass das so vorgesehen sei. - Bei Verwarnungsgeldern ist das immer so, da ist immer noch ein Platz vorgesehen, auf dem man sich schriftlich zum Sachverhalt äußern kann.

Wenn das da nicht vorgesehen ist, würde ich es auch nicht machen.

Ich meine, das weiß man überhaupt nie, außer der Richter sagt ausdrücklich, dass er einem noch ein paar Wochen zusätzlich gibt, weil man sich zu blöd geäußert hat.

Nun, die Auswahl ist ja nicht besonders groß.

Unstrittig dürfte die Tat selbst sein, es ist also ausgeschlossen diese zu bestreiten weil man ja wahrscheinlich angehalten wurde.
Somit bleibt nur, einen auf auf Duckmäuser zu machen - Schimanski-Jargon hilft wohl kaum weiter…

Ich gehe davon aus das es eine mündliche Verhandlung geben wird - das liegt aber allein in der Hand des Richters.

Gruß Crack

Dir ist aber schon klar, dass man in DE einen gültigen Führerschein braucht, um Auto fahren zu dürfen?

Macht mir nämlich irgendwie nicht so den Eindruck!

Tztztz… Oberberger

PS: Füge Deinem Nick besser noch ein paar Nullen hinzu…