Hallo Liebe www-Nutzer,
angenommen die folgende Situation/Geschichte/Fakten liegen vor:
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- Fahrt im April 2011 mit Alkohol im Blut (1,7 Promille BAK) - „nur“ auf einem Busbahnhofsgelände = Verurteilung nach Jugendstrafrecht, 50 Sozialstunden, insgesamt 1 Jahr FS-Entzug + anschließende MPU-Auflage für Wiedererlangung
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- Fahrt im Juni 2011 mit Handy am Steuer OHNE Fahrerlaubnis/gültige Fahrlizenz - wieder die Schule/auf dem Weg zur Schule (Abiturergebnisse abholen) = erneut Verurteilung nach Jugendstrafrecht, weitere 80 Sozialstunden, die Sperrfrist blieb bestehen (keine Verlängerung) + natürlich weiterhin MPU als Auflage
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- Fahrt Ende Januar 2016, OHNE Fahrerlaubnis/gültige Fahrlizenz = ???
Zur Tatperson I:
- männlich, ledig, seit 4 1/2 Jahren in fester Beziehung
- mittlerweile 25 Jahre alt, zu den Tatzeitpunkten 1+2 jeweils 20 Jahre alt
- nach fehlgeschlagener Ausbildung im IT-Bereich in 2012 in den Jahren 2013-2015 kaufmännische Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel erfolgreich abgeschlossen
- zeitgleich ab 2014 neben Ausbildung BWL-Studium mit Schwerpunkt auf Absatz/Marketing begonnen
- nach Abschlussprüfung der Ausbildung im Frühsommer 2015 nicht übernommen & 3 Monate arbeitslos
- seit August 2015 neues Angestelltenverhältnis auf dem Büro als Einkäufer
Wie soll sich Person I, die den polizeilichen Äußerdungsbogen vorliegen hat, nun verhalten?
1.) Bogen mit Personendaten ausfüllen, „Nicht äußern“ ankreuzen
2.) Bogen mit Personendaten ausfüllen, „Straftat zugeben“, Bedauern/Reue zeigen +„Nicht äußern“ ankreuzen
3.) Bogen mit Personendaten ausfüllen, „Straftat zugeben“+„Nicht äußern“ ankreuzen, auf Rückseite Vorschlag des Wunsches die Geldstrafe an eine gemeinnützige Institution zu richten (in der Hoffnung die Geldstrafe fällt geringer aus)
Von welchem Strafmaß kann Person I ausgehen? Bleibt es bei einem Haftbefehl oder kommt es zu einer Verhandlung?
Vielen Dank!