Hi, habe meinen Führerschein am 17.mai für 4 wochen abgegeben, ich habe ihn per einschreiben morgens am 17. Weggeschickt, ist aber angeblich erst am 21. Eingelagert worden, sprich darf laut denen erst am 18.juni Wieder fahren. Aber ich durfte ja nicht fahren wenn ich den Führerschein nicht habe also bin ich seit dem 17.mai nicht gefahren.
Jetzt zum problem.
Ich bin heute das erste mal wieder gefahren, motorrad in einer gruppe, bin absolut strickt nach Vorschriften gefahren, wir wurden angehalten weil wir angeblich gelasert wurden, nur ich. Ich wäre statt 60 81 kmh gefahren. BIN ICH NICHT, vieleicht der der neben bzw. Hinter mir war. Ich hab in ihrem funk nur was von schwarzen mopped gehört, wir haben alle schwarze…
Naja das ist ja halb so wild, was mich mehr besorgt ist ob sie mir jetzt fahren ohne Führerschein im nachhinein anhängen wollen und wie ihr die chance seht da raus zu kommen…
Hoffe ihr könnt mir helfen! Lg
Stell Deine Frage bitte noch einmal unter Beachtung der FAQ.
Denn in der Form hier wird sie bald gelöscht und somit lohnt es sich nicht darauf zu antworten.
Gruß Crack
Hallo!
Wie blöd(entschuldige, aber das muss mal sein !)
kann man eigentlich sein ?
Regt sich schon auf, Brief wird am Freitag vor dem Pfingstwochenende abgeschickt und kann deshalb auch erst am Pfingstdiensttag in amtliche Verwahrung genommen werden.
Dabei kann man den bei jeder Polizeiwache angeben, da zählt Tag der Abgabe.
Und nun Fahren ohne Fahrerlaubnis ?
Das ist Fakt, da kommt man nicht mehr heraus.
Den Tempoverstoß könnte man mit Anwalt wahrscheinlich noch abwehren, weil fehlerbehaftete Lasermessung von Fahrzeugpulk möglich erscheint.
MfG
duck313
nein
Wo steht, dass man den auf jeder Polizeiwache abgeben kann? MW geht das in Bayern - und sonst nirgens.
Woher soll auch jede Polizeiwache wissen, warum der FS abgegeben wird?
soweit ich weiß, geht das auch in HH, aber zumindest hier beginnt die frist erst dann zu zählen, wenn der führerschein in der entsprechenden stelle eingegangen ist (also nicht der eigangstermin bei der wache)
Die Frist beginnt erst mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheines bei der Bußgeldstelle.
Hierbei ist auf die Hinweise im Begleitschreiben zu achten.
Für das Bundesland Bayern gibt es zum B.die Besonderheit,das Bayern eine
Zentrale Bußgeldstelle hat und daher in Bayern lebende Führerscheinbesitzer ihren Führerschein bei der für ihren Wohnort zuständigen Polizeiwache abgeben können und auhc später dort wieder erhalten.
Für das Bundesland Bayern gibt es zum B.die Besonderheit,das
Bayern eine
Zentrale Bußgeldstelle hat
Nicht nur Bayern, auch einige andere Bundesländern.
Gruß Crack
Moin!
Wie blöd(entschuldige, aber das muss mal sein !)
kann man eigentlich sein ?
Zumal soooooooo kurz vor Ablauf der Frist!
Müßte da nicht eigentlich schon aus Prinzip (neben der wohl fälligen Geldstrafe und dem weiteren Entzug der Fahrerlaubnis) eine MPU angeordnet werden. Denn Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges kommen da doch schon auf. Auch wenn das Wetter zum Mopped fahren ideal war…
Gruß Walter
Naja - Stadt-Staat und Flächenstaat…
Das Problem ist, dass die annehmende Stelle höchtswahrscheinlich den Verfahrensstand nicht kennt.
Ist das FV rechtskräftig oder hat der Betr. Einspöruch eingelegt, den er noch zurücknehmen muss? Liegt evtl. schon ein Urteil vor (dann wieder andere Behörde zuständig)? Sind sonst noch Dinge zu beachten? und und und…
Wie die in BY da Fehler ausschließen wollen, weiss ich nicht.
die haben eine zentrale Bußgeldstelle
owt
Führerscheinbesitzer ihren Führerschein bei der für ihren
Wohnort zuständigen Polizeiwache abgeben können und auhc
…wenn man nicht gerade ein polizeibekannter Rowdy ist, könnte es seine Vorteile haben, den Lappen persönlich zum Amt, z.B. Landratsamt, zu bringen und dort auch wieder abzuholen.
Weil, vielleicht ist ja die Polizeiwache am Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwierig zu erreichen, oder aber man ist ohnehin grade in der Nähe der Führerscheinstelle usw.
Ist mir bekannt - wie auch immer die das Datenschutzrechtlich regeln, dass jede Polzizeidienststelle vom Verfahrensstand weiss.