Fahren ohne Führerschein

Hallo

Habe da mal eine frage. Und zwar
Ein bekannter von mir ist im Jahr 2012 im Mai , August und Dezember von ein und dem selben Polizisten angehalten worden wobei im Dezember regelrecht auf ihn gewartet wurde und sie ihn noch 7 km haben fahren lassen obwohl sie wussten das er keinen FS besitzt.
Vor ein paar Jahren wurde er schon einmal in einem anderen Bundesland deswegen angehalten und musste eine Geldstrafe zählen
Jetz meine frage
Da die Gerichtsverhandlung erst im April 2013 ist will er jetz den FS bis dahin machen. Ist das möglich oder wird er garnicht zur Prüfung zugelassen ?
Was für eine Strafe wird er erwarten ? Er ist nicht vorbestraft wegen irgend etwas.
Wäre schön wenn ihr meine frage schnell beantworten könntet. Danke schon mal :smile:
Ach, er war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis !!!

hallo,
zunächst einmal ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, so dass der Bekannte sehrwohl schon eine Straftat begangen hat.
Für das wiederholte vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis wird es eine empfindliche Geldstrafe ggf. auch eine Haftstrafe ohne Bewährung geben.
Die Fahrerlaubnis wird nur dann zu erlangen sein, wenn er eine MPU macht. Für eine Fahrprüfung wird der Bekannte nicht zugelassen. Selbst das Fahren mit einem Fahrlehrer ist verboten, bis eine poritive MPU vorgelegt wird.
mfg
mpu24

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt doch ich gehe davon aus, dass er den Führerschein nicht so ohne Weiteres machen kann. Er ist ja ganz klar ein Wiederholungstäter und irgendwo bestimmt auch schon aktenkundig. Dies wird vermutlich bei der Beantragung des Führerscheins auffallen und zu Problemen führen. (Ohne Gewähr!)

Gruss Uwe
http://www.Aufbauseminare-Siegen.de

Auch wenn der anhörungsbogen erst im September kam obwohl er im Mai angehalten wurde ?

hallo marlboro,

ob er jetzt seinen führerschein machen darf, entscheidet das zuständige landratsamt, führerscheinstelle. einfach mal den antrag, mit einer fahrschule zusammen, stellen und abwarten, wie das lra reagiert. ist er gesperrt, bekommt er eine nachricht, wie lange er gesperrt ist. ist er nicht gesperrt, wird der antrag ganz normal bearbeitet, er bekommt kurz danach die rechnung vom lra und die fahrschule den prüfauftrag. dann ausbildung und prüfung, fertig.
viel erfolg…!
sprudellaster

Danke für die Antwort