Fahren ohne Versicherungsschutz

Ich bin vor einem Jahr umgezogen und habe mich jetzt erst umgemeldet, zwischenzeitlich hatte mir meine Autoversicherung gekündigt, was Zwangsentstemplung zur Folge hatte, nach meinem KfZ wurde über 9 Monate gefahndet, was ich wusste, weil ich zwischendurch auf der Zulassungsstelle angefragt habe. Wollte beim Anmelden die offenen Kosten wegen Entstemplung begleichen, da hieß es die Kosten wären nicht mehr bei Ihnen. Kann mir jemand sagen was damit ist? Wird jetzt in jedem Fall gegen mich ermittelt? Was soll ich tun?

Hallo.

Ich hätte dann vielleicht mal nachgefragt, wie und wo ich die Kosten begleichen kann, ansonsten kann es nämlich sein, dass man für ein paar Tage hinter schwedische Gardinen wandert…
Ob gegen Sie ermittelt wird, lässt sich aus der Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen. Sind Sie denn beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt worden?

Grüße, Steffen

Nein, erwischt wurde ich dabei nicht. Ich habe wegen den offenen Kosten nachgefragt. Anfang April wurde mir telefonisch gesagt, dass ich 300Euro zahlen müsste für die Zwangsentstempelung und das ich mich sofort melden sollte. Ich war dann am 15. April mit versicherungsnachweiß und geld dort. mir wurde nur mitgeteilt, dass der offene betrag nicht mehr bei der zulassungsstelle wäre. Natürlich habe ich nachgefragt, mehrfach, auch am nächsten Tag nochmal telefonisch. mir wurde immer nur gesagt, dass die zulassungsstelle nichts mehr damit zu tun hätte. eben vor erzwingungshaft habe ich unter anderem angst, wo kann ich deswegen sonst noch nachfragen. Wie lange muss ich mit einer strafanzeige rechnen?

Dss weiß ich nicht. Warum rufen Sie nicht bei der Zulasdungsstelle oder der Polizei an?

Werweißwas hat mich gebeten, die Frage zu beantworten:

Wenn die Versicherung gekündigt hat, war das sicherlich, weil die Versicherungsprämie nicht bezahlt worden war. Nun kommt es doch wohl darauf an, ob mit dem nicht versicherten Fahrzeug trotzdem gefahren wurde ?

Ich würde die zuständige Behörde fragen, was nun „Sache“ ist. Die bisher vorliegende Auskunft ist doch völlig unzureichend (?). Ein anderer Rat fällt mir dazu leider auch nicht ein.

Wenn ich die Frage richtig interpretiere ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Staatsanwalt wird sich einschalten und es dürfte zur Anzeige kommen nachdem die neue Adresse bekannt ist.

Hallo Daniweißnicht,
da kann ich nicht helfen.
Denn wie der Staat oder die Gemeinde mit Kosten umgeht weiss ich nicht.
Gruss Misterle

Hallo,
Ihr Kfz stand in der Fahndung weil Sie die Versicherung nicht bezahlt haben. Mit der Entstempelung des Kennzeichen erlischt auch die Fahndung.
Wenn Sie nun Ihr Kfz wieder anmelden wollen, benötigen Sie eine doppelte Versicherungskarte. Die bekommen Sie bei einer Autoversicherung Ihrer Wahl.
Dabei kann es zu einer Zahlungsaufforderung der offenstehenden Versicherungsprämien kommen diese müssten Sie begleichen.

Hallo,

es wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz eingeleitet sein (Strafverfahren), zudem werden die entstandenen Verwaltungsgebühren zwangsweise eingetrieben, das wird jetzt demnächst erfolgen, da man ja jetzt Deine neue Anschrift kennt.
Bleiben noch die Ordnungswidrigkeiten, wie das nicht innerhalb einer Woche am neuen Wohnsitz anmelden und das Fahrzeug nicht sofort ummmelden.

Hallo.

Das begreif ich nicht ganz. Das sind doch die Kosten für die Zwangsstillegung der Zulassungsstelle. Und die sagen Ihnen nicht, wo und wie Sie das Geld zahlen können?
In diesem Fall würde ich mal bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen. Die ist ja dann für die Erzwingungshaft zuständig.

Grüße, Steffen

Ich nehme mal an, dass die Kosten jetzt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, da es sich um ein Strafverfahren -fahren ohne Versicherungsschutz-handelt. Bei der Verwaltungsbehörde kann man aber das Aktenzeichen für diesen Fall unter dem betreffenden Namen erfahren oder bei der Staatsanwaltschaft selber!

Hallo Daniweißnicht,

was genau in der Sache gegen dich herhoben wird oder läuft kann ich dir natürlich nicht sagen. Hier Vermutungen zu äußern ist nicht so mein Fall. In deinem Fall gehe ich mal davon aus, dass, warum auch immer, eine Strafanzeige gegendich läuft. Das wiederum kannst du aber bei der zuständigen Staaatsanwaltschaft erfragen

MfG, FoPo

Hallo Daniweißnicht,
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo daniweißnicht,

sorry, dass ich erst so spät antworten konnte.
Zunächst müsste man wissen, welches Landratsamt zwangsentstempelt hat. Oder war es möglicherweise auch die Polizei? Das wäre dann der Ansprechpartner.

Auf jeden Fall ist dies ein Straftatbestand (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz). Dies regelt nicht mehr das Landratsamt sondern das Gericht! Somit ist sehr wahrscheinlich das Gericht der Ansprechpartner.

Es wäre ratsam, über die letzte Zulassungsstelle in Erfahrung zu bringen, welches Gericht zuständig ist. Es macht auf jeden Fall Sinn, tätig zu werden!

Freundliche Grüße
Wolfgang