angenommen ein autofahrer verursacht einen unfall mit sachschaden - flüchtet aber ohne sich um das geschehen zu kümmern - der geschädigte hat die anschrift aber das kennzeichen nicht - der unfallverursacher lebt ca. 700 km entfernt - und bestreitet die tat bei der polizei obwohl zeugenaussagen existieren - er gibt auch bei der polizei das kennzeichen nicht preis - die polizei gibt die sache an die staatsanwaltschaft weiter - das verfahren zieht sich also in die länge - wie oder wo kann man das kennzeichen erfahren wenn man nur den namen, die anschrift und den fahrzeugtyp weiss - das wäre sehr hilfreich da man dann den schaden bei der gegnerichen versicherung geltend machen kann -
Wenn der Verursacher bekannt ist, hat die Polizei Name und Kennzeichen vom Halter.
Die Polizei ist verpflichtet die Daten des Halters dem Geschädigten zu übergeben, damit dieser seine Regressansprüche durchsetzen kann.
Ich würde die Sache einen Anwalt geben! Der Kann bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt eine entsprechende Anfrage machen. Dieses wir der Staatsanwalt vermutlich auch schon gemacht haben.Zumal hier auch eine Straftat vorliegt, ist ein Anwalt nötig. Dein Anwalt muß die gegnerische Versicherung auch bezahlen, wenn er schuldig ist.
Gruß
Beim Kraftfahrbundesamt sind alle Fahrzeuge zu einer Adresse erfasst. Wenn man also den Namen des Halters und dessen Adresse hat, kann man auch das Kennzeichen rausbekommen. Bei einer Unfallflucht müsste das die Polizei aber können. Und ansonsten wissen Sie ja, wer Fahrzeughalter ist und somit welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Da kommt es auf das Kennzeichen auch nicht mehr an.
Hallo fritz bruase
Wenn man einen Anwalt einschaltet, hat dieser das Recht Akteneinsicht zu nehmen. Somit ist man über den Stand der Ermittlung im Bilde. Eventuell kann man auch seine Versicherung anschreiben, das die einen Anwalt einschalten. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du kostenfrei einen Anwalt beauftragen. Wenn nicht würde ich meine Versicherung anschreiben und denen die Sachlage schildern.
Schreibe bitte ob dir die Info geholfen hat.
Grüße
Georg
Hallo Fritz,
so wie Sie den Hergang schildern, braucht sich derjenige keine Sorgen zu machen.Wenn Zeugen vorhanden sind und der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, wird es seinen Gang gehen. Als Privatperson ist es meines Erachtens nicht möglich, an Halterdaten eines Fahrzeuges zukommen. Man kann sich an die Polizei wenden.
MfG
der Verkehrsexperte
Hallo fritz bruase,
grundsätzlich muss man bei Auskunft aus dem Fahrzeugregister die Notwendigkeit begründen. Ich nehme an, sie haben den Vorfall von der Polizei aufnehmen lassen, dann dürfte dazu die Tagebuchnummer der Anzeige genügen. Dann stellen Sie einen Antrag bei der für den Wohnsitz des betroffenen Verursachers zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Probleme könnte es geben, wenn das Fahrzeug nicht am Wohnsitz des Betroffenen gemeldet ist… möglicherweise gehört ihm das Fahrzeug garnicht… aber ein Versuch ist es Wert. Ansonsten müssen Sie auf den Abschluss der Ermittlungen bei der Polizei warten, evtl. könnten Sie die Angelegenheit einem Anwalt oder ihrer Versicherung übergeben.
Tut mir leid… die Polizei kann schnell ermitteln, ob der Betroffene ein Fahrzeug dieses Tys besitzt und hat dann das Kennzeichen, aber mehr bekommt die auch nicht heraus, wenn Fall B zutrifft.
LG
Conny