Fahrerflucht angezeigt

Liebe/-r Experte/-in,

nehmen wir an Person A hat jemanden gesehen, der beim Parken den Rückspiegel des Wagens beschädigt hat. Weil aber Kinder an der Hand waren und die Person deswegen nicht so schnell reagieren konnte war der Halter des Unfallfahrzeugs schon ausgestiegen und weg. Den Halter des Wagens Person B hat eine Dame in die Parklücke eingewiesen (ich nehme an seine Frau, die als Zeugin für sie fungieren würde).
Schaden: nicht groß aber Neuwagen 120Euro Rückspiegel mußte erneuert werden

Also:

  • Anzeige wegen Fahrerflucht
  • Unfallfahrer hat der Polizei gegenüber zugegeben, dass er sich dort aufgehalten hat mit seinem Fahrzeug
  • Laut Polizeit geht der Fall nun an das Staatsgericht (?), wir sollten uns so einigen
  • Die Polizistin gab Person A die Adresse (keine Telefonnummer) vom Unfallverursacher
  • Person A schreibt Unfallverursacher einen Brief (bzw. zwei Briefe binnen drei Wochen) mit der Bitte sich zu melden
  • Unfallverursacher meldet sich leider nicht

Frage:

  • Was kann man tun?

Über Teilantworten freue ich mich auch!

Hallo Nilo

Erstens:
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist Fahrerflucht, das hat die Polizei ja auch so vermerkt.
Zweitens:
Wenn Er auch den Schaden zugegeben hat vor der Polizei,
ist er zur Schadensregulierung verpflichtet.
Drittens:
Alles einem Rechtsanwalt übergeben, der kennt sich da doch wohl am bestenn aus.
gruß
Joachim

Hallo,

hier ist ja schon alles sehr schön voran gegangen.
Hier hilft nur noch der Rechtsanwalt.
MfG
Reinhard Friedrich

Hallo,
ich frage mich manchmal, wo der gesunde Menschenverstand geblieben ist!

Wegen einer solchen Lapalie Anzeige wegen Fahrerflucht zu erstatten? Normalerweise spricht man den Fahrer direkt bezüglich der Schadensregulierung an. Falls keine Adresse vorhanden, kann diese von der Polizei ermittelt werden.

Warum sollte die (vermutliche) Frau des Fahrers für Dich aussagen, wenn Du sie nicht kennst und mit ihr noch nicht gesprochen hast?

Warum schreibst Du Briefe, statt den Fahrer direkt anzusprechen? Dieses solltest Du als erstes versuchen.
Dabei kannst Du dem Fahrer das Angebot machen, bei Schadensregulierung die Anzeige wegen Fahrerflucht zurück zu ziehen und alles ist gut.

Ich kann nur sagen,

das ist eine Scheißsituation.
Hier hilft nur die Polizei.
Alles sagen , was dazu beigetragen hat. Einen Rechtsanwalt dazu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt auch, was man überhaupt sagen darf.
Viel Glück

Reinhard Friedrich

somit wird der Verursacher eine Anzeige bekommen mit allen Folgen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann

Hallo!
Eigentlich finde ich es blöd mich zu rechtfertigen, aber hier muß ich es mal machen. Ich finde den Vorwurf mit dem gesunden Menschenverstand nicht so freundlich.
Ich konnte ihn nicht ansprechen, weil ich zwei Kinder an der Hand hatte. Es war dunkel und damit hätte ich deren Leben gefährdet.
Der Mann hat mich gesehen und war gegangen. Ich hatte den Schaden noch nicht bemerkt. Die Frau war die Frau des Fahrers und würde wohl nicht für mich sondern ihren Mann aussagen. Ich finde eine Anzeige auch nicht gut, gern hätte ich mich anders verhalten. Dazu hat mich die Polizei nicht beraten (schade, wenn es einen anderen Weg gegeben hätte wäre es gut gewesen…) und ich finde es vom Fahrer frech einfach zu gehen. Groß ist der Schaden nicht, aber eben doch ein Schaden von 130 Euro. Der Wagen ist fast neu. Zurückziehen kann ich die Anzeige leider nicht.
Sagte die Hauptkommissarin. Ich hatte auch gedacht, dass der Fahrer sich meldet und gut ist. Aber e hatte der Polizei nur seine Adresse und nicht seine Nummer hinterlassen. Insofern schwierig mit ihm „zu reden“. Wäre auch mein Favorit gewesen.
Schönen Abend noch!

Hallo,

Du musst Dich nicht rechtfertigen, jedoch sehe ich einige Widersprüche nach deiner letzten Mail, die Deine Chance auf Schadenserstattung erheblich mindern.

Erst hast Du geschrieben, den Unfallvorgang von weitem gesehen zu haben. Jetzt schreibst Du, dass Du den Schaden erst später bemerkt hast. Ein wesentlicher Unterschied.

Angeblich hat Dich der Fahrer gesehen. Woher sollte er wissen, dass Du der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges bist? Ist er eventuell Dein Nachbar und kennt Dich und Dein Fahrzeug?

Hat er bei der Polizei nur angegeben, er sei in der Nähe gewesen, ohne zuzugeben, dass er der Schadensverursacher ist? Sein Verhalten deutet darauf hin.

Hat die Polizei vor Ort Deinen Schaden und das Fahrzeug von Person B auf Schadensspuren untersucht?
Was ist das Ergebnis der Untersuchung?

Sollte an seinem Fahrzeug keine Beschädigung sein, die ihn als Schadensverursacher festlegt, hast Du schlechte Aussichten, Deinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Warum sagt die bei der Anzeige anwesende Polizistin, ihr sollt Euch intern einigen? War das vor der Anzeigeerstattung? Wenn ja, warum bist Du darauf nicht eingegangen? Die Aussage der Polizei, jetzt sei eine Rücknahme der Anzeige nicht mehr möglich, deutet darauf hin.

Hast Du versucht, über Telefon-Nummernsuche oder durch Nachfrage bei der Polizei, die Telefonnummer des Fahrers festzustellen? Sicher hat er dort eine Telefonnummer hinterlassen.
Wohnt er in der Nähe, so das Du ihn eventuell mal persönlich ansprechen kannst?

Fragen über Fragen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

MfG

Hallo niloKnarf,
in diesem Fall würde ich zum Amtsgericht gehen und einen Strafbefehl erlassen. Der Unfallverursacher wird dann aufgefordert, die 120 EUR (plus Gerichtskosten) zu zahlen.

MfG

Reinhard Friedrich