Hallo!
Nehmen wir an Person A hat jemanden gesehen, der beim Parken den Rückspiegel des Wagens beschädigt hat. Weil aber Kinder an der Hand waren und die Person deswegen nicht so schnell reagieren konnte war der Halter des Unfallfahrzeugs schon ausgestiegen und weg. Den Halter des Wagens Person B hat eine Dame in die Parklücke eingewiesen (ich nehme an seine Frau, die als Zeugin für sie fungieren würde).
Schaden: nicht groß aber Neuwagen 120Euro Rückspiegel mußte erneuert werden
Also:
- Anzeige wegen Fahrerflucht
- Unfallfahrer hat der Polizei gegenüber zugegeben, dass er sich dort aufgehalten hat mit seinem Fahrzeug
- Laut Polizeit geht der Fall nun an das Staatsgericht (?), wir sollten uns so einigen
- Die Polizistin gab Person A die Adresse (keine Telefonnummer) vom Unfallverursacher
- Person A schreibt Unfallverursacher einen Brief (bzw. zwei Briefe binnen drei Wochen) mit der Bitte sich zu melden
- Unfallverursacher meldet sich leider nicht
Frage:
- Was kann man tun?
Über Teilantworten freue ich mich auch!