Hallo ich hätte mal eine frage, ich habe sehr großen misst gebaut.
Ich bin rückwärts in ein anderes Auto Gefahren, nur minimaler Schaden und somit keinen personeschaden!
Habe mit der Gegenseite geklärt das wir alles am Telefon regeln, jedoch war ich so im Schock das ich ihr falsche Personalien von mir gegeben habe (ohne darüber nachzudenken das man mich mit dem Kennzeichen auch identifizieren kann.
Die Polizei war gestern bei mir und meinte das noch einiges auf mich zukommen würde, konnte aber leider nicht sagen was genau passieren wird .
Jetzt meine frage, wie hoch könnte sie das busgeld sein? Und was für Konsequenzen kann ich bezüglich meiner Fahrerlaubnis bekommen?
Danke jetzt schon mal für jede Information!
Hallo,
Fahrerflucht ist unangenehmerweise ein Straftatbestand der automatisch zu einer Anzeige führt, d.h. es kommt auch dann zu einer Gerichtsverhandlung wenn Du Dich mit dem Unfallgegner gütlich einigst und von ihm keine Anzeige vorliegt.
Bei der Gerichtsverhandlung wird der/die Staatsanwalt/in dann ein Strafmass fordern, welches in diesen Fällen üblicherweise eine Geldbusse und ein Fahrverbot beinhaltet. Beides ist in der Höhe bzw. Länge im Ermessensbereich der Staaatsanwaltschaft. Dies muss auch nicht zwangsläufig so sein und hängt u.a. auch von der Schwere des Falles und der Kooperationsbereitschaft des/r Angeklagten ab.
Auf jeden Fall solltest Du Dir noch bevor Du irgendwelche Aussagen machst einen Anwalt nehmen, da wie gesagt ein Verfahren unabwendbar ist und Du einen Rechtsbeistand brauchen wirst.
Alles Gute.
hallo.
Fahrerflucht ist unangenehmerweise ein Straftatbestand der
automatisch zu einer Anzeige führt, d.h. es kommt auch dann zu
einer Gerichtsverhandlung wenn Du Dich mit dem Unfallgegner
gütlich einigst und von ihm keine Anzeige vorliegt.
Bei der Gerichtsverhandlung wird der/die Staatsanwalt/in dann
ein Strafmass fordern, welches in diesen Fällen üblicherweise
eine Geldbusse und ein Fahrverbot beinhaltet.
also busgeld (siehe UP) im wahrsten sinne des wortes. hihi
gruß
michael
Hallo,
Höhe bzw. Länge im Ermessensbereich der Staaatsanwaltschaft
Doch wohl eher des Richters?
Aber mich würde die Erklärung interessieren, warum man im Schock „versehentlich“ eine falsche Adresse nennt.
Haelge
Hallo ich hätte mal eine frage, ich habe sehr großen misst
gebaut.
…in der Tat…
Habe mit der Gegenseite geklärt das wir alles am Telefon
regeln, jedoch war ich so im Schock das ich ihr falsche
Personalien von mir gegeben habe (ohne darüber nachzudenken
das man mich mit dem Kennzeichen auch identifizieren kann.
Klingt nicht sehr glaubwürdig, zumal ein „schwerer Schockzustand“ nach einem „unbedeutenden Blechschaden“ kaum anzunehmen und in einem solchen die „Weiterfahrt“ erstens verboten und zweitens sehr unwahrscheinlich ist; ebenso wie (vermutlich) auch Polizei und Gericht unterstelle ich hier einen bewußten Täuschungsversuch und (versuchte) Fahrerflucht. Da könnte noch einiges mehr auf Dich zukommen als bloß ein „Bußgeld“ und ein paar Monate „Fahrverbot“.
Es empfiehlt sich, einen guten Anwalt beizuziehen…
Gruß
nicolai
Höhe bzw. Länge im Ermessensbereich der Staaatsanwaltschaft
Doch wohl eher des Richters?
Hallo,
bitte genau lesen.
Welches Strafmaß gefordert wird liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Das Strafmaß bei dem Urteil ist dann natürlich das Ermessen des Richters.
Gruss
Klingt nicht sehr glaubwürdig, zumal ein „schwerer
Schockzustand“ nach einem „unbedeutenden Blechschaden“ kaum
anzunehmen und in einem solchen die „Weiterfahrt“ erstens
verboten und zweitens sehr unwahrscheinlich ist; ebenso wie
(vermutlich) auch Polizei und Gericht unterstelle ich hier
einen bewußten Täuschungsversuch und (versuchte) Fahrerflucht.
Da könnte noch einiges mehr auf Dich zukommen als bloß ein
„Bußgeld“ und ein paar Monate „Fahrverbot“.
Es empfiehlt sich, einen guten Anwalt beizuziehen…
Hallo,
absolut richtig.
Die Anklage wird vermutlich auf Fahrerflucht in Tateinheit mit vorsätzlicher Täuschung lauten.
Daher ist es, wie gesagt, wichtig sofort einen Anwalt zu konsultieren.
Gruss