Hallo zusammen
Mein kollege hat heute erfahren das erangeblich am 05.07 mit einem Firmenwagen auf einem Firmen gelände einen anderen Wagen mit einem geringen Schaden gerammt hat. dieser hat es nicht bemerkzt und ist weitergefahren. Es ist eine Anzeige schon eingegangen was kann der erwarten wenn er schon eine Probezeit verlängerung hat
Sich unerlaubt von einem Unfallort zu entfernen stellt einen Straftatbestand dar. Den kann man aber nur erfüllen wenn man den Unfall auch bemerkt, hier ist also Vorsatz nötig.
Wenn man Deinem Kollegen die Tat nachweisen kann dann muss er mit einem Strafbefehl rechnen, dann wird eine Geldstrafe erhoben die zwischen 20 und 30 Tagessätzen liegen dürfte, dazu gibt es 7 Punkte, aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate ist möglich. Natürlich wird sich dann auch die Versicherung an ihn wenden und die Kosten für den Schaden fordern.
Dazu kommt dann in der Folge als Probezeitmaßnahme Stufe 2 die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung (keine MPU) teilzunehmen. Das ist freiwillig und bringt 2 Punkte Rabatt.
Sollte es zum Entzug der FE kommen ruht in dieser Zeit die Probezeit.
Wenn er aber tatsächlich nichts bemerkt hat dann muss er diesen Vorwurf bestreiten, eventuell auch mit Hilfe eines Anwaltes. Denn dann wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit die mit 35€ Verwarnungsgeld geahndet werden würde.
Gruß Crack
HI also kann er damit rechnen trotz das es erst zehn tage danach aufgefallen ist das er mit fahrerflucht belangt wird da es wirklich nur ein Lackschaden ist wird also auf jeden fall was kommen ! oder ist das wegen demPrivatgrundstück nicht möglich dort gilt allerdings die STVO
Es gibt keine zeugen nichts nur das er das fahrzeug gelenkt hat mehr gibt es nicht und natürlcich die beiden Schäden
Wie schon gesagt, man muss ihm nachweisen das er den Unfall bemerkt hat. Wenn er z.B. ausgestiegen ist und um das Auto lief oder der Schaden größer ist dann dürfte das der Fall sein. War der Schaden aber relativ gering und er hat es nicht bemerkt dann ist der Tatvorwurf haltlos.
Er bekommt nun die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern, und dann muss er abwarten.
Wenn das Gelände nicht für jedermann frei zugänglich ist, also nur einem ganz bestimmten Personenkreis, dann kann es durchaus sein das es nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt. Dann kann der Eigentümer dort Schilder aufstellen wie er will - ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort könnte dort nicht verfolgt werden, das ist nur im Geltungsbereich der StVO möglich. Dann könnte man nur Sachbeschädigung vorwerfen. Das sollte aber ein Anwalt überprüfen.
Gruß Crack