Fahrerflucht? Wie gehts weiter?

Meine Frau hat angeblich ein auf unserer Straße geparktes Auto, der ca. 20 m von unserem Parkplatz entfernt stand, beim Vorbeifahren gestreift. Davon hat Sie nichts mitbekommen, geparkt und nachhause gegangen. Eine Zeugin hat es gesehen und Polizei kontaktiert. Daraufhin haben wir zwei Briefe von der Polizei bekommen. Den ersten haben wir schon beantwortet, da ging es nur drum wer um diese Zeit das Auto gefahren hat. Den zweiten Brief haben wir noch nicht beantwortet. In diesem Brief wird meiner Frau ein „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB)“ vorgeworfen und die Gelegenheit gegeben sich zu der Beschuldigung zu äußern (innerhalb von einer Woche! Eingang am 11.07.2013). Der „Schaden“, wenn es welchen gegeben hat, kann nicht groß sein, weil an unserem Auto ist nicht festzustellen (keine Kratzer oder Lackspuren). Das gleiche haben wir auch unseren Versicherung per Mail mitgeteilt und Fotos von unserem Auto mitgeschickt. Die Frage ist, was sollen wir auf diesem Äußerungsboden ankreuzen? Sollen wir davor besser einen Anwalt einschalten (wir haben keine Rechtsschutzversicherung)?
Möglichkeiten zum Ankreuzen:

  • Ich möchte mich äußern (bitte Rückseite verwenden)
  • Ich gebe die Straftat zu
  • Ich gebe die Straftat nicht zu
  • Ich möchte mich nicht äußern
  • Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
  • Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

Hallo.

Meine Frau hat angeblich ein auf unserer Straße geparktes
Auto, der ca. 20 m von unserem Parkplatz entfernt stand, beim
Vorbeifahren gestreift. Davon hat Sie nichts mitbekommen,
geparkt und nachhause gegangen.

Dann hat sie sich auch nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt, denn das ist eine vorsätzliche Tat - man kann sie also nur begehen wenn man von einem Unfall Kenntnis hat.

Der „Schaden“, wenn es
welchen gegeben hat, kann nicht groß sein, weil an unserem
Auto ist nicht festzustellen (keine Kratzer oder Lackspuren).

Das muss nichts bedeuten, denn wenn z.B. am anderen Fahrzeug nur das Spiegelglas kaputt ging dürfte man schon über 50€ liegen.

Sollen wir davor besser einen Anwalt einschalten (wir haben
keine Rechtsschutzversicherung)?

In dem Fall kann man darauf verzichten, denn der Anwalt kann im Moment nicht mehr ausrichten als man selbst.

Die Frage ist, was sollen wir auf diesem Äußerungsboden ankreuzen?

Natürlich: „Ich gebe die Straftat nicht zu“, denn man hat sie nicht begangen.

Je nach Sachlage kann das Verfahren eingestellt werden, oder es wird ein Strafbefehl erlassen werden. Gegen den hat man das Rechtsmittel des Einspruchs, und erst dann ist auch ein Anwalt notwendig.

Gruß Crack

Meine Frau hat angeblich ein auf unserer Straße geparktes Auto, der ca. 20 m von unserem Parkplatz entfernt stand, beim Vorbeifahren gestreift. Davon hat Sie nichts mitbekommen, geparkt und nachhause gegangen. Eine Zeugin hat es gesehen und Polizei kontaktiert. Daraufhin haben wir zwei Briefe von der Polizei bekommen. Den ersten haben wir schon beantwortet, da ging es nur drum wer um diese Zeit das Auto gefahren hat. Den zweiten Brief haben wir noch nicht beantwortet. In diesem Brief wird meiner Frau ein „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB)“ vorgeworfen und die Gelegenheit gegeben sich zu der Beschuldigung zu äußern (innerhalb von einer Woche! Eingang am 11.07.2013). Der „Schaden“, wenn es welchen gegeben hat, kann nicht groß sein, weil an unserem Auto ist nicht festzustellen (keine Kratzer oder Lackspuren). Das gleiche haben wir auch unseren Versicherung per Mail mitgeteilt und Fotos von unserem Auto mitgeschickt. Die Frage ist, was sollen wir auf diesem Äußerungsboden ankreuzen? Sollen wir davor besser einen Anwalt einschalten (wir haben keine Rechtsschutzversicherung)?
Möglichkeiten zum Ankreuzen:

  • Ich möchte mich äußern (bitte Rückseite verwenden)
  • Ich gebe die Straftat zu
  • Ich gebe die Straftat nicht zu
  • Ich möchte mich nicht äußern
  • Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
  • Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

ich würde davon abraten, irgendwas mit schriftstücken im rechtsverkehr zu machen, wenn man probleme mit dem lesen und verstehen von texten hat. zum üben mal FAQ:1129