Fahrerkarte - Bescheinigung v. Tätigkeiten

Hallo!
Ich hoffe daß ich auf diesem Brett hier richtig bin.
Ich hätte einige Fragen zu den Lenkzeiten- bzw. Ruhezeiten-Gesetzen.

Die ganzen EU-Bestimmungen zu den Lenkzeitvorschriften waren für mich bisher ein spanisches Dorf.
Jetzt habe ich die vorgeschriebene Weiterbildung absolviert, und festgestellt, daß ich alles falsch gemacht haben.

Jetzt habe ich folgende Frage:
Es ist mir mitlerweile klar, daß, wenn ich längere Zeit kein Fahrzeug mit Fahrerkarte benütze, eine Bescheinigung für die Ruhezeiten benötige.
Doch was versteht man unter längere Zeit. Ich bin saisonabhängig, und im Moment (vor Ostern) noch nicht voll im Einsatz. Das heißt, das ich zwischendurch mal 3-4 Tage nicht´s zum Fahren habe. Wenn ich nun meine Daten mit der Fahrerkarte als Nachtrag überschreibe ist das dann richtig, oder brauche ich für die paar Tage auch jedesmal eine Bescheinigung.
Danke für Eure Antworten

Du brauchst für jeden Tag an dem Du nicht gefahren bist oder andersartige Arbeiten gemacht hast eine Bescheinigung, und das eigentlich sogar fürs Wochenende, denn auch da hättest Du ja gefahren sein können.

Und das Ganze immer rückwirkend für die letzten 28 Tage, denn die musst Du nachweisen können. Also entweder Du bist gefahren und kannst das per Fahrerkarte oder Tachoscheibe nachweisen, oder wenn nicht dann mit einer entsprechenden Bescheinigung für alle Tage an dem Du nicht gefahren bist.

Nimm das nicht auf die leichte Schulter, da werden ganz schnell Verwarnungsgelder ab 15€ fällig - das aber dann für jeden einzelnen Verstoß!