Ich habe meine Prüfung mit der alten Scheibe gemacht. Meine Frage wäre, wenn ich mich am Montag oder nach einem Brückentag wieder ans Steuer setze, muss ich dann einen Nachtrag machen?
Denn die Karte habe ich ja entnommen und bis zum nächsten einstecken, hatte ich ja so oder so Ruhezeit
Hallo,
Folgendes aus " Bescheinigung über lenkfreie Tage: Das müssen Lkw-Fahrer wissen
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 5. März 2023"
Es heißt:
Die Fahrerkarte enthält einen Speicherchip, der die nachgewiesenen Fahr- und Arbeitszeiten der Lkw-Fahrer digital erfasst und festhält. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Fahrpersonalverordnung am 1. Mai 2006 ständig von Fahrern mitzuführen, die ein Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen fahren.
Die Fahrerkarte dient somit dem digitalen Nachweis der Tätigkeiten des Lkw-Fahrers, die innerhalb der EU lückenlos erfasst werden müssen. Existieren jedoch für einen Tag keine digitalen Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten, ist bei einer Kontrolle die Bescheinigung über lenkfreie Tage vom Lkw-Fahrer vorzulegen, weshalb diese trotz des digitalen Kontrollgeräts mit sich geführt werden muss.
Seit dem 2. März 2015 muss der Tätigkeitsnachweis für Lkw-Fahrer nicht mehr zwingend die Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeugs nachweisen.
Seit März 2016 ist jedoch die Verordnung (EU) Nr. 165 / 2014 in Kraft. Nach dieser gilt seit dem 2. März 2015, dass der Nachweis der Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeuges nicht mehr mit der Bescheinigung über lenkfreie Tage vom Lkw-Fahrer erfolgen muss. Stattdessen sind diese manuell auf der Fahrerkarte nachzutragen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug über einen digitalen Tacho verfügt. Fahrer, die noch mit einem analogen Tacho unterwegs sind, haben weiterhin ihre Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeugs mit dem Formblatt nachzuweisen.
Folgende Tätigkeiten müssen demnach nicht länger mit der Bescheinigung über lenkfreie Tage für Lkw-Fahrer, sondern stattdessen auf der Fahrerkarte nachgewiesen werden:
– Ruhezeiten des Lkw-Fahrers (dies betrifft sowohl die täglichen als auch die wöchentlichen Ruhezeiten)
–Bereitschaftszeiten des Lkw-Fahrers
– andere Arbeitsaufgaben des Lkw-Fahrers, die nicht unter die Lenktätigkeit fallen (z. B. Be- und Entladen, Erledigen gesetzlicher oder behördlicher Formalitäten, Reinigung, Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs)
– Pausen des Lkw-Fahreres und andere Arbeitsunterbrechungen
MfG