Die Fahrerlaubnis ist in Deutschland ja ein sogenannter Dauer-Verwaltungsakt, wenn ich mich nicht irre: man besteht die notwendigen Prüfungen und hat dann dauerhaft das Recht, Fahrzeuge der jeweiligen Klassen, die Teil der Prüfung(en) waren, zu führen. (Solange man nichts Böses tut …)
Es kann aber sein, daß man (besonders bei der theoretischen Prüfung) gemogelt hat und so einen Betrug bei der Führerscheinprüfung (erfolgreich) vollzog und somit den Führerschein (und die dauerhafte Fahrerlaubnis) nur aufgrund des Betrugs erhält. Die Straftat dürfte nach fünf respektive zehn Jahren verjährt sein - aber wie sieht es nun verwaltungsrechtlich aus? Abiturprüfungen beispielsweise sind nach einigen Jahren unanfechtbar, egal, wieviel man dabei gemogelt hat, doch wie sieht es hier aus?