Fahrerlaubniss abgabe für LKW fahrer

Guten Morgen,
unzwar wurde mein Vater mit 45kmh zuvie geblitzt und muss ja jtz den lappen für nen monat abgeben problem ist nur er braucht seinen lappen weil er fernfahrer ist. Soweit ich weiß gibt es da eine ausnahme für die LKW fahrerlaubniss. So das er zwar kein Auto mehr fahren darf aber LKW schon weil er damit sein geld verdient. Weis da vllt jmd mehr über die knifflige lage?

danke im vorraus :smiley:

Lieber milchreis55555

Deine Auswahl des Experten war diesmal nicht sehr glücklich. Ich bin

in Südamerika wohnhaft u. ist mir das deutsche Fahrergesetz ziemlich
fremd. Auf jeden Fall scheint mir Dein Argument ungültig. Da hätte
doch Dein Vater es sich besser überlegen müssen, bevor er fehlerhaft
lenkt. Könnte er sich die Abgabe des Führerscheines wegen seiner Arbeit
nicht leisten, muss er eben vorsichtiger lenken, sei es ein PKW, LKW oder ein Motorrad.

Tut mir leid aber Gesetz ist Gesetz.

Rolf Kümmerlin, Concepción, Chile, Südamerika

Kraftfahrzeugstelle beim Landkreis anrufen,oder selbst vorsprechen.Soviel ich weiß,kann man sich den Thermin zu Führerscheinabgabe aussuchen und das eventuell mit dem Jahres Urlaub ausgleichen.

leider hat dein vater etwas pech,da er fernfaherer ist .der lappen ist weg und es gibt nur in ganz schwieriegen fällen ausnahmen.aber bei geschwindigkeit drücken die behörden kein auge zu genauso wie alkohol.
mein tip geht zum arbeitgeber und zum rechtsanwalt ,und versucht es in eine geldstrafe umzuwandeln.

Hallo Milchreis55555

es gibt keine ausnahme aber er hat ein halbes Jahr Zeit und kann es auf sein Urlaub verlegen und den rest auf unbezahlten Urlaub nehmen.

Hallo,
ich will nicht den Moral-Apostel spielen, ich bin selber Berufskraftfahrer, wer aber mit 45 km/h zu schnell unterwegs ist, handelt absolut verantwortungslos. Niemand kann behaupten, dass man 45 km/h zu schnell nicht bemerkt, nicht im Lkw, nicht im Pkw. Schon garnicht ein Beruftskraftfahrer. Also vermute ich mal, mit dem Motorrad? Ich fahre auch ein Bike und muss mich bei jeder Ausfahrt zügeln, da ich ja auf den „Lappen“ angewiesen. Die Kumpels können ja schneller fahren, haben ja die Möglichkeit mit den Öffentlichen zur Arbeit zu fahren.
Nun zu den Tatsachen, bei 45 km/h zu schnell, ist ein Monat Fahrverbot ein sehr mildes Urteil, vermutlich außerhalb geschlossener Ortschaften? Ein Berufskraftfahrer hat auch eine Vorbildfunktion. Ein Monat Pause ist nicht schlimm, er kann ja innerhalb von 4 Moaten sich aussuchen wann er Pause machen will. Da nimmt er er seinen Jahresurlaub und alles ist gut. Man sollte auch bedenken, dass eine Beschwerde vor Gericht, auch eine Erhöhung des Strafbefehls bewirken kann. Das ein Fahrverbot auf den Pkw-Bike-Führerschein beschränkt bleibt, gibt es, aber hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel wenn die Überschreitung nur sehr geringfügig ist, so um die 1-3 km/h und der Führerscheinentzug Existenzbedrohlich ist. Da müsste Ihr Vater aber Selbstständig, mit einem Lkw sein, der noch nicht abgezahlt ist. Die Chancen stehen da sehr schlecht.

Sorry , aber da kenne ich mich nicht aus…LG H.Fischer

Hallo
Was dein Vater braucht ist erstens einen Anwalt für verkehrsrecht schwerpunkt lkw
Zweitens eine schriftliche Beestätigung seiner Firma das im falle eines entzugs der Fahrerlaubnis der Ab-platz nicht aufrecht erhalten werden kann und er auch keine andere Arbeitszuweisungsfähig ist sprich lager werkstatt ect.
Wichtig wie gesagt der Anwalt und zwar so schnell wie möglich.
Aus welchen fleck Deutschland bist du???
Evtl könnt i dir Aw empfehlen.
Lg Raimund

tut mir leid ich bin kein richter denn der entscheidet über diesen passus

Hallo
So einfach ist das nicht. Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot für alle Führerscheine deines Vaters. Allerdings mit einem guten Anwalt und wenn es ein Erstvergehen ist, kann ein Richter das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln. Allerdings als Profi sollte dein Vater das Risiko kennen. Viel Glück
Oma

Hallo milchreis55555, sorry die späte Antwort, war aber verreist, und hatte kein Lapi dabei. Brauche auch mal URLAUB: ja, das mit dem Führerschein ist so eine Sache. Habe auch schon davon gehört, dass man für berufliche Zwecke den Führerschein behalten kann. Generell wird dies aber die zuständige Kreisverwaltung entscheiden. Es gibt da so und solche Urteile. Mal gehts, mal wieder nicht. Deine (bzw. Dein Vater) sollte bei der Kreisverwaltiung in eurem Bezirk nachfragen ggf. ein Antrag stellen. Mehr kann ich Dir dazu leider nicht sagen. Wünsch viel Glück und keine solange Sperre.

Gruß

anne6x

Tut mir Leid, da habe ich keine Ahnung :confused: