Hallo ich bin zurzeit bei einer Zeitarbeit beschäftigt. Ich bekomme ab dem 31Km Fahrgeld, fahre zurzeit 32Km zur Arbeitsstelle. Berechnet man nur die 2Km die ich drüber bin oder die kompletten 32Km?
Wie sollen wir das wissen, wenn wir nicht die konkrete arbeitsvertragliche Formulierung kennen ?
Dort steht das ich ab dem 31km Fahrgeld bekomme, wie ich es auch in der Frage formuliert habe.
Würde es dir etwas ausmachen, den Satz genauso abzutippen, wie er im Vertrag steht?
Könntest du denn dann helfen?
Vielleicht ja, vielleicht nein, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeint könnte jemand anders helfen, wenn er/sie die genaue Formulierung sieht.
Sehr wahrscheinlich.
Bei dir habe ich auch nicht nachgehakt. Aber verfolge mal solche Threads, da wird ganz oft erst eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung von denjenigen eingefordert, die keine substantielle Expertise einbringen können, und am Schluss steht keine Antwort auf die Frage.
Hallo,
wenn du mich nicht gemeint hast,
ist deine Bemerkung aber nicht schlüssig, da Christa letztendlich nichts anderes als ich (zu recht) nachgefragt hat.
Was idR mehr ärgert als sowas,
ist die Erwartungshaltung von Threadstartern, Wissen abgreifen zu können, ohne - auch nicht auf Nachfrage - die notwendigen Fakten zu liefern.
Und im Übrigen kann dann das Nichtantworten
ein Ergebnis der Nachfragen sein, nämlich dann, wenn man merkt, daß einem zu der konkreten Fallkonstellation die notwendige Expertise für eine Antwort fehlt.
Ja, schon klar. Ich meinte diejenigen, bei denen schon zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Nachfrage stellen, völlig klar ist, dass sie die Frage nicht werden beantworten können. Ich denke, das ist hier das Problem in letzter Zeit, dass die Expertenbasis zu sehr ausdünnt und zunehmend nur noch die Benutzer, die in allgemein gehaltener Form ihre Alltagslebenserfahrung in die Wagschale werfen, übrig bleiben. Das Mischungsverhältnis kippt da leider etwas, was dem Konzept des Expertenforums dann zuwiderläuft.
Für die Fahrt vo Wohnort zim Einsatzor mit einem Privatpkw erhält der Arbeitnehmer eine Fahrkostenerstattung auf basis der derzeit güntigen reisekostenrichtlinien in Höhe von 0.30Euro pro Kilometer ab dem 31 Fahrkilometer. Gleiches gilt auch für die Rückfahrt vom Einsatzort zum Wohnort
Hallo,
dort steht nicht „für jeden Mehrkilometer“.
Da steht
-
pro Kilometer (nicht weiter spezifiziert)
-
ab dem 31. Fahrkilometer
Das kann ausgelegt werden, wie man möchte.
Zumindest halte ich als Laie das für keine eindeutige Bezeichnung.
Eindeutig wäre:
Erhält für jeden 30km Entfernung überschreitenden Kilometer 30ct.
Erhält für jeden Fahkilometer 30ct., wenn die Gesamtstrecke größer als 30km ist.
Hallo,
abgesehen von den Massen an Rechtschreibfehlern - die so sicher nicht im Vertrag stehen - ist das mE entgegen meinem Vorschreiber arbeitsrechtlich relativ eindeutig und auch keine so unübliche Formulierung.
Eine Fahrtkostenerstattung gibt es immer erst dann, wenn mehr als 30 km gefahren werden und nur für den Streckenteil, der 30 Km übersteigt.
&Tschüß
Wolfgang
Nein, wie Wolfgang schon schrieb, ist das eindeutig. Man bekommt 30 Cent je Kilometer ab dem 31. Kilometer. Im Falle des TE also 60 Cent. Und für die Rückfahrt das gleiche nochmal, also 1,20 Euro.