Hoi.
Da hier keine konkrete Rechtsberatung erlaubt ist, ein paar Grundgedanken zum Thema Fahrtkosten.
Die Kasse hat verschiedene Möglichkeiten, Fahrkosten zu erstatten. Nach §60 Sozialgesetzbuch 5 gibt es Geld für Taxi, Mietwagen, öffentlicher Nahverkehr oder sogar Krankentransport.
In Absatz 5 steht: „Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Fahr- und andere Reisekosten nach § 53 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches übernommen.“
Darin wird folgendes beschrieben:
„(1) Als Reisekosten werden die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen; hierzu gehören auch die Kosten für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson einschließlich des für die Zeit der Begleitung entstehenden Verdienstausfalls, für Kinder, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist, sowie für den erforderlichen Gepäcktransport.“
Im Prinzip sieht es so aus, dass die Kasse entscheidet, was sie erstattet. Sie muss die kostengünstigste Methode wählen, muss aber den Verletzten und seine Verletzungen/Behinderungen dabei berücksichtigen.
Hat die Kasse den gesagt, was sie bezahlen will? Hat sie Vorschläge gemacht, wie die Fahrten gemacht werden sollten? Man hat eben keinen Anspruch auf besondere Sachen (z.B. Personenbeförderungsschein) die einem am besten gefallen, wenn die Kasse andere (billigere) Vorschläge macht.
Ciao
Garrett