Ein Fahrlehrer hatte einen Herzinfarkt. Der Arzt in der Reha meint nun, er dürfte ein halbes Jahr nicht mehr als Fahrlehrer arbeiten. Weiß dazu jemand etwas aus eigener Erfahrung. In der FeV ist etwas zur Fahrerlaubnis geregelt aber nicht zur Fahrlehrerlaubnis. Ein halbes Jahr nicht arbeiten - das geht als selbständiger Fahrlehrer ohne Angestellte an die Existenz. Ich hoffe, jemand hat dazu eine positive Info.
Gibt es denn für Fahrlehrer keine Sozialversicherungspflicht?
Nein,darf man nicht,siehe Anhanhg 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
(die sollte ein Fahrlehrer aber kennen) Tabellenpunkt 4.4.1
in Verbindung mit § 2 Fahrlerer-Gesetz Absatz 2.
Solange der behandelnde Arzt keine Freigabe gibt,ist man nicht geeignet ein Kfz. zu führen.
Den Verdienstausfall als Selbstständiger hätte man absichern können,dafür gibt es Versicherungen.
Die FeV kenne ich, aber da steht doch, dass man nach einem ersten Herzinfarkt mit komplikationslosen Verlauf geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Und mit der Absicherung - schön und gut, aber was soll man mit Anfang 40 machen, wenn man den Beruf den man erlernt hat nicht mehr ausüben darf und eine gutgehende Fahrschule schließen soll.