Ich finde es gut, dass du @Guido_ so unterstützt.
Tja, dann hast du wie gesagt den gleichen Fehler gemacht wie ich. Du selbst hast natürlich nichts davon.
Wobei, wenn es nach unseren Experten hier geht, kannst du die Behörde verklagen, weil das nämlich dein persönlicher Schadensersatz für die seelischen Grausamkeiten und die Verspätungstraumatisierung sei und außerdem die gesetzlich vorgeschriebene Abtretungserklärung fehle. Laut denen kannst du die Erstattung behalten und kriegst trotzdem den ursprünglichen Fahrpreis zurück.
Spaß, es ist natürlich alles korrekt so. Aber du hast jetzt gelernt, man kann es korrekt machen und man kann es korrekt machen.
War deine fiktive Freundin denn wenigstens erfolgreich?
Und du wirfst mir ein Problem mit dem Leseverständnis vor?
Süß!
Mal abgesehen davon, dass du mal wieder Dinge aus dem Kontext reißt und nur die Hälfte zitierst … nur mal so zur Wortfindung: Im Begriff der Entschädigung versteckt sich das Wort Schaden.
Das geschieht auf Grundlage der EU-Verordnung 1371/2007 Artikel 17
Ungeachtet dessen, dass du erneut aus einem Gesetz zitierst, das pauschal eben keine Anwendung findet, fällt genau der erste von dir fett markierte Teil in den Bereich des Schadensersatzes - du hast leider nicht genau genug
und nicht weit genug gelesen, denn deine Hervorhebung endet genau dort, wo es ins Detail geht …
Das (also, dass es sich hier um einen Schadensersatz handelt) kannst du dann im Artikel 32 der EU-Verordnung 1371/2007 nachlesen, welche als Grundlage für die Gewährung etwaiger Entschädigungen durch die Bahn herangezogen wird.
Meine Güte, bist du ein armseliges und primitives Wesen.
Aber du verstehst es nicht.
Und DAS ist dein Problem.
Ach Gottchen, das schmeichelt mir, dass du mich süß findest, aber ich muss dann doch deine Avancen leider zurückweisen.
Sach an, das ist neu für mich, denn ich arbeite nicht seit zwanzig Jahren in dem Bereich und kenne deine neu entdeckte Richtlinie auch nicht seit ihrer Entstehung.
Deine Richtlinie ist indes nicht hilfreich für die Frage der TE. Denn es geht ihr nicht darum, ob und was für eine Entschädigung sie bekommt, sondern inwieweit der von ihr vermutete Anspruch auf Erstattung anzurechnen ist, wenn die Fahrtkosten von dritter Seite getragen werden.
Und dein Ratschlag ist jetzt also, dass sie gegen den angekündigten Einbehalt der Behörde klagen soll? Weil das ja das gleiche sei wie eine Erstattung der Hotelkosten? Ich hoffe, die TE hält sich nicht daran, denn die Behörde verhält sich vollkommen korrekt. Vielleicht sollte sich die TE bei der Klage auf dich berufen, dann haben noch mehr Leute was zu lachen.
Also jetzt bin ich baff. Diese Beleidigung ist neu. Am heutigen Google-Jubiläum habe ich deine kreative Beleidigung mal in derselben Suchmaschine eingegeben - und siehe da:
[Quote="https://www.google.com/search?q=„armseliges+und+primitives+Wesen“&sourceid=ie7&rls=com.microsoft:de-DE:IE-SearchBox&ie=&oe=]"Keine Ergebnisse für „armseliges und primitives Wesen“ gefunden[/Quote]Das heißt: Du hast eine neue Beleidigung selbst erschaffen! Wie kreativ! Ich würde mir gleich die Urheberrechte sichern .
Ah. Interessant.
Verklagen worauf, bitte?
Das weißt du woher genau? Weil das irgendwer am Telefon behauptet hat, den du nicht kennst?
Findest du es nicht ein wenig viel Vertrauen in die Obrigkeit, der du am Wochenende in der Kurve nicht mal respektvoll vor die Füße spuckst?
Auf den Restbetrag. Denn die Behörde will ja die Fahrpreiserstattung abziehen. Du scheinst felsenfest davon überzeugt zu sein, das gehöre der Reisenden, was ich zwar klipp und klar widerlegt habe, aber du willst es ja nicht verstehen. Wenn die TE also so dumm wäre und dir folgte, müsste sie das Geld folglich einklagen.
Vielleicht hat die TE das geschrieben. Du kannst doch lesen, oder?
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einer Bundesbehörde, der die Reisekostenabrechnung macht, wird am Wochenende in der Kurve eines Fußballstadions eingesetzt? Wie kommst du denn darauf? Na gut, wer selbst die Sache mit der Anrechnung der Fahrpreiserstattung nicht kapiert, kommt wohl auch auf solche Ideen…