Fahrpreisnacherhebung DB

Hallo liebes Forum,
ich schlage mich nun seit einem halben Jahr mit der DB und mittlerweile mit einem Inkassounternehmen rum (Infoscore). Im vergangenen Oktober bin ich mit einigen Freunden mit der Regionalbahn Richtung Düsseldorf Flughafen gefahren. Kurz nach dem Einstieg nahmen wir platz. Etwa 2 Min. später kam ein Fahrkartenkontrolleur, dem wir unser Gruppenticket vorzeigten.

Er schaute kurz drüber und war dann schließlich der Ansicht von jedem 40€ Fahrpreisnacherhebung eintreiben zu dürfen, da wir wohl in einer 4-er Sitzgruppe in der 1. Klasse saßen und unser Gruppenticket nur für die 2. Klasse Gültigkeit besaß.

Problem hierbei, unser Abteil war nicht als 1. Klasse gekennzeichnet. In Sitzgruppen befindet sich normalerweile in der Mitte am Garderobenhaken ein entsprechender Aufkleber. Die Sitzgruppe befand sich zudem in direkter Nähe zum Zusiteg, wo ebenfalls keine Kennzeichnung der 1. Klasse vorhanden war. Entsprechende Beweisfotos haben wir vor Ort noch gemacht und diese auch in der Korrespondenz der Bahn und dem Inkassounternehmen zukommen lassen.

Auf welche Paragraphen kann ich mich stützen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Als Student ist der Gang zum Anwalt nicht immer leicht…

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!!!

Hallo inscius,

ich habe solche Erfahrungen noch nicht gemacht. Hat denn die Bahn überhaupt nicht auf die Beweisfotos und euren entsprechend erklärenden Text reagiert (ich denke, das Inkassounternehmen interessiert das nicht, die haben nur den Auftrag, Geld einzutreiben und können auch gar nicht beurteilen, was eure Fotos aussagen).

Ich vermute, wenn sich die Bahn stur stellt, habt ihr keine große Chance.
Ansonsten mal im Internet nach „Schlichtungsstelle Bahn“ oder so ähnlich suchen. Ich meine, es gibt eine unabhängige Stelle, die in solchen Fällen vermittelt.

Liebe Grüße
jaapstam

Hallo lieber Bahnkunde, bzw. liebe Bahnkunden!

Um es gleich kurz und schmerzlos zu machen: ich fürchte Du kannst höchstens noch Schadensbegrenzung betreiben.

Ich fahre schon jahrelang mit der Bahn, fast jeden Tag, sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr und kenne auch verschiedene Regionen wie das Ruhrgebiet und ihre Züge. Allerdings habe ich noch keinem Zug gehabt, wo ein Abteil keiner Wagenklasse zugeordnet war. Nach Deiner Schilderung war es in eurem Fall aber so.

Auf den Beweisfotos müsste hervorgehen, das euer Abteil eindeutig der zweiten Wagenklasse zugeordnet war. Aber das würde dann noch nicht beweisen, dass der Zugbegleiter euch dort auch angetroffen hat. Selbst wenn die Kennzeichnung gefehlt haben sollte hat der Zugbegleiter bestimmt nicht mal eben blitzschnell 4 Fahrpreisnacherhebungen aus seinem Gerät gezaubert, sondern Euch zuerst aufgefordert in die zweite Klasse zu wechseln. Gesetzlich bist Du als Fahrgast verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Wenn Du das nicht machst ist die Fahrpreisnacherhebung nicht anfechtbar.

Ich hatte auch so meine Erfahrungen und mich darum über verschiedene Vorschriften informiert. Solltest Du es aber trotzdem noch weiter versuchen wollen dann lade mal bitte die Beweisfotos ins Netz, damit ich mir über Weblinks auch mal ansehen kann ob es nach erster oder zweiter Klasse aussieht.

Der weitere Streitverlauf würde dann so aussehen, dass ein Anwalt die in Rechnung gestellten Kosten über das gerichtliche Mahnverfahren eintreiben will. Zusätzlich zu den Inkassokosten kommen dann Verzugszinsen, Gerichts- und Anwaltskosten, die von Dir verlangt werden. Neben der Post vom Anwalt kommt auch Post vom Amtsgericht: der gerichtliche Mahnbescheid. Gegen den kann Widerspruch eingelegt werden, wenn Du dich nicht zur Zahlung verpflichtet sieht. Allerdings brauchst Du spätestens ab diesem Moment selbst einen Anwalt. ABER: bist Du nicht erfolgreich kommt der Vollstreckungsbescheid mit Lohnpfändung und schließlich dem Gerichtsvollzieher. Die ganze Sache wäre erst wieder vom Tisch, wenn Du alles bezahlt hast. Ansonsten verjährt sich die Forderung erst nach 30 Jahren Mittellosigkeit!

ich bin da leider überfragt

Vielen Dank für deine Ausführungen, Backi89!

Unter dem nachstehenden Link kannst du dir das entsprechende Foto anschauen.

http://www.fotos-hochladen.net/view/bahnc27dif1tqe.png

Wir saßen vllt 2min in dieser Sitzgruppe. Der Kontrolleur wollte uns garnicht darauf aufmerksam machen, sondern direkt unsere Personalien aufnehmen. Wir sind nach der Geschichte auch direkt aufgestanden und haben uns weggesetzt. Ergo, erstens keine Kennzeichnung vorhanden und zweitens wurde uns auch keine Möglichkeit gelassen uns wegzusetzen. Die Bahn begründete uns die Tatsache damit, dass Bahnkunden einen erheblichen Aufpreis zahlen und…Gleichbehandlung aller…

Darum stellen wir uns stur.

LG,
inscius

Mit den Paragraphen kenne ich mich leider nicht aus, das tut, da kann ich nicht helfen

Der Fall ist wirklich schwierig. Ihr und die Bahn haben ihre Standpunkte und so leicht wird sich das nicht mehr klären lassen.

Der Zugbegleiter soll euch natürlich erstmal darauf hinweisen, dass Ihr falsch sitzt bevor er zu Konsequenzen greift. Als Außenstehender kann ich aber auch nicht ganz verstehen, warum Ihr überhaupt die Personalien heraus gebt wenn ihr eigentlich den Stress vermeiden wolltet. Hättet Ihr euch sofort ohne Diskusion umgesetzt, dann hätte der Zugbegleiter ja keine Handhabe mehr gehabt. Die Leistung (Fahrt in der ersten Klasse) wurde ja nicht erbracht, wenn Ihr euch 2-3 Minuten nach Abfahrt wieder umsetzt.

Das Foto beweist aus meiner Sicht auch nichts. Die stoffbezogenen Kopfstützen und Armlehnen sehen aber aus wie in einem Doppelstockwagen, indem das ganze Obergeschoss als erste Klasse eingerichtet ist. Nur weil in dieser Sitzgruppe kein Piktogramm angebracht ist muss die Kennzeichnung nicht fehlen. Auch die Kennzeichnung an der Tür ist absolut korrekt. Die andere Seite der Tür wäre in diesem Fall interessant für Euch.

Die Fronten sind also verhärtet und ich sehe echt keine Chance für Euch. Inkasso hängt ja schon drin und wenn die ihr Geld nicht eintreiben können kommt als nächstes der Anwalt. Die Inkasso-Unternehmen fackeln da nicht lange und diskutieren auch nicht, der Anwalt erst recht nicht. Es kommt zum Paragraphen-Pingpong. Ein Spiel, indem Ihr aufgrund der Rechtslage nicht mitspielen könnt.

Hallo,

haben Sie schon mal versucht mit den Kollegen von der Bearbeitungsstelle (www.db-fahrpreisnacherhebung.de)mitmit) Angabe der FN- Nummer Kontakt aufzunehmen? Denn das ist meistens unbürokratischer und auch kostenlos.
Bei diesem Fall kommt es eigentlich nur auf die Details an wie eine etwaiige fehlende Beschilderung aussen und/ oder innen. Auch hätte meiner Meinung nach der Kollege auch kulanter vorgehen können… obwohl das in unseren Vorschriften natürlich nicht vorgesehen ist.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Lg

Ein Tip fällt mir doch noch ein: das Du dich mal an Fahrgastverbände (z.B. PRO BAHN) oder die Allianz pro Schiene wendest, ob die Dir eher helfen können.

Hallo,
also dass es sich um 1.Klasse handelt, erkennt man sofort an der Sitzpolsterfarbe, in der 2.Klasse sind die bei diesem Wagentyp nämlich türkisfarben. Gut, wenn man selten Bahn fährt, weiß man das vielleicht nicht. Ich bin mir aber sicher, dass es auf dem Weg zu dieser Sitzgruppe auch entsprechende 1.Klasse-Kennzeichnungen gab, wie sie auch auf dem Foto an der Glastür zu sehen sind. Deswegen wird sich die Bahn auf eine solche Argumentation vermutlich nicht einlassen und auch ein Gericht würde diese Aussage ggf. als Schutzbehauptung ansehen. Die meisten 1.Klasse-Schwarzfahrer behaupten nämlich, dass sie es nicht gewusst haben, in der 1.Klasse zu sitzen. Das habe ich schon öfter beobachtet, wenn ich mal in der 1.Klasse unterwegs war. Bei einigen stimmt das auch, bei anderen stimmt das definitiv nicht, die wissen genau wo sie sitzn. Im Rahmen der Gleichbehandlung sind dann aber alle dran.
Es stimmt übrigens nicht, dass einen der Kontrolleur zuerst auffordern muss, sich in die 2.Klasse umzusetzen. Wenn das so wäre, könnte man sich ja immer in die 1.Klasse setzen und erst wenn dann ein Kontrolleuer kommt, setzt man sich nach Aufforderung um. Und wenn gar kein Kontrolleur kommt, was bei vielen Fahrten im Nahverkehr der Fall ist, hat man die 1.Klasse-Fahrt zum 2.Klasse-Fahrpreis bekommen, während sich die 1.Klasse-Kunden dumm und dämlich zahlen und sich dann noch von 2.Klasse-Fahrgästen die Plätze wegnehmen lassen müssen. Das kann es also nicht sein!

Hallo inscius,

hat inzwischen jemand auf Ihre ANfrage geantwortet? Ich habe Sie leider erst heute vorgefunden. Ich wüsste jetzt auch nichts direkt zu sagen darauf, aber es gibt eine zentrale Beschwerdestelle, die man sich meiner Meinung nach wenden kann. Der Zugang könnte über die Seite des Fahrgastverbandes Pro Bahn zu finden sein. Hier der Link:
www.fahrgast-rechte.de
Beste Grüße und Frohe Pfingsten
Makamadarius

Sorry, da muss ich leider passen…

Hallo, ich hoffe dein Fall hat sich inzwischen erledigt -eigentlich hatte ich mal geantwortet, aber das ist wohl irgendwo verschluckt worden…
Euch hats ja schön erwischt - Beschilderung ist ja so eine Sache… und das ist bei der Bahn glaub ich momentan nicht ganz neu… Blöd, dass der Schaffner rein technisch gesehen recht hat. Habt ihr beim Interessensverband der Bahn versucht jemanden zu erreichen? Die haben da vermutlich bessere Karten. Das Inkassounternehmen ist stur - müssen sie ja leider auch, bei den Märchen die sie vermutlich oft erzählt bekommen… ich hatte auch schonmal das Vergnügen…
Eventuell wär es ja vielleicht sogar was für das „fass ohne boden“ von ZDF-WISO? Ich vermute dass ihr ganz allein mit den Inkasso-Fritzen nicht durchkommen werdet - allerdings ist es die Frage, ob 40Eur/pP nicht günstiger sind als ein Anwalt - vorausgesetzt es geht nicht ums Prinzip… An vielen Unis gibt es ja eine kostenlose Rechtsberatung - vielleicht wär das was?
Gutes Gelingen - sofern das noch aktuell ist.
Gruss Nina