Das ist weder tatsächlich noch rechtlich ein vergleichbarer
Fall.
Kommt darauf an. lilafruchtzwerg hat doch geschrieben:
Ich gehe davon aus das jemand falsche Daten angeben hat
also seine/ihre.
Ja. Und? Ich verstehe nicht, was du mir sagen willst.
Und ein Kauf kam auch zustande. An wen sollte sich die Bahn
wenden? Sie hat doch die Daten, persönliche offenbar sogar.
*schulterzuck* Worauf willst du hinaus? Du meinst, wenn die Bahn niemanden hat, an den sie sich wenden kann, dann muss derjenige, an die sich wendet, beweisen, dass er nicht gefahren ist? Wie kommst du zu dieser Annahme? Woraus soll sich das ergeben?
Ob und wie die Bahn diese Daten erhalten und überprüft hat,
ist nicht klar. Aber wenn es z.B. die Daten einer Bahncard
sind und diese bei der Kontrolle vorgelegt wurden, dann ähnelt
es sehr stark meinem Beispiel.
Überhaupt nicht. Es geht hier nicht um den Ersatz eines Schadens durch die Bahn, sondern die Bahn will etwas haben; und: Es geht überhaupt nicht um die materiell-rechtliche Frage, ob hier ein Ersatz geleistet werden muss, sondern um ganz einfache Beweisfragen.
Also vielleicht doch nicht so
abwegig.
Doch, völlig abwegig. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Man hat keine Beweislast „gegenüber“ jemandem.
OK, nicht juristisch korrekt formuliert.
Auch sonst nicht. Es ist einfach alles falsch, was du schreibst.
Levay