Fahrpreisnacherhebung nicht gerechtfertigt

Hallo ,

hab mal eine Frage. Nämlich was kann man gegen eine Fahrpreisnacherhebung von der Bahn tun, wenn man gar nicht mit der Bahn gefahren ist?

Müsste doch eigentlich nicht gültig sein, da man selber ja nicht mit der Bahn gefahren ist sondern jemand anderes.

Hallo,
nur eine Nachfrage. Wie kommt den die Bahn dazu die Nachforderung nicht an die Person zu stellen, die gefahren ist? Oder war das ein Minderjähriger und die Forderung ging an die Eltern?
Ich kenne das nur so, daß man sich ausweisen muß, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird (nein, ist mir noch nie passiert, aber als regelmäßiger Bahnkunde bekommt man das ja mit).

Cu Rene

Wahr kein Minderjähriger.
Ich gehe davon aus das jemand falsche Daten angeben hat und der Kontrolleur kein Personalausweis verlangt hat oder die Polizei nicht dazu gerufen wurde ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Um es kurz zu machen:

Wer nicht gefahren ist, muss auch unter keinen Umständen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen.

Levay

Hallo,

erhöhtes Beförderungsentgelt

davon stand nichts in der Fragestellung.
Ich hatte aber an eine Konstruktion gedacht, daß jemand unerlaubt sich z.B. eine Dauerkarte „ausgeliehen“ hat und damit einen nicht zugelassenen Zug genutzt hat.
Falls jermand falsche Angaben gemacht hat, ist das natürlich klar, aber möglicherweise schwer zu beweisen.

Cu Rene

davon stand nichts in der Fragestellung.

Doch. Steht sogar immer noch da.

Falls jermand falsche Angaben gemacht hat, ist das natürlich
klar, aber möglicherweise schwer zu beweisen.

Das macht ja nichts, weil natürlich die Bahn die Beweislast trägt.

Das wäre ja ein Ding, wenn alle Welt meinen Namen und meine Anschrift angeben könnten, und ich müsste beweisen, dass ich nix dafür kann, weil ich sonst alles bezahlen muss!

Levay

Hallo,

Das wäre ja ein Ding, wenn alle Welt meinen Namen und meine
Anschrift angeben könnten, und ich müsste beweisen, dass ich
nix dafür kann, weil ich sonst alles bezahlen muss!

So abwegig ist dies nicht. Wenn jemand mit meiner Bankkarte und in Kenntnis des Codes, aus welchen Gründen auch immer, „ordnungsgemäß“ Geld von meinem Konto abhebt, leistet mir meine Bank dann Schadenersatz und füllt mein Konto wieder auf?

Die Beweispflicht des Geschädigten ist eigentlich normal, nicht gegenüber der Bank, sondern gegenüber dem Schädiger. Wer immer auch dies sein mag.

Gruß
Der Franke

So abwegig ist dies nicht.

Doch, total! Wer ein halbwegs gesundes Rechtsempfinden hat, der muss doch erkennen, dass das nicht stimmen kann.

Wenn jemand mit meiner Bankkarte
und in Kenntnis des Codes, aus welchen Gründen auch immer,
„ordnungsgemäß“ Geld von meinem Konto abhebt, leistet mir
meine Bank dann Schadenersatz und füllt mein Konto wieder auf?

Das ist weder tatsächlich noch rechtlich ein vergleichbarer Fall.

Die Beweispflicht des Geschädigten ist eigentlich normal,
nicht gegenüber der Bank, sondern gegenüber dem Schädiger. Wer
immer auch dies sein mag.

Man hat keine Beweislast „gegenüber“ jemandem. Beweislast heißt, dass man vor Gericht im Fall des non liquet den Prozess verlieht. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn die Bahn behauptet, ich sei schwarzgefahren, muss sie das im Bestreitensfall selbstverständlich beweisen. Alles andere wäre total absurd!

Levay

Das ist weder tatsächlich noch rechtlich ein vergleichbarer
Fall.

Kommt darauf an. lilafruchtzwerg hat doch geschrieben:
Ich gehe davon aus das jemand falsche Daten angeben hat
also seine/ihre.

Und ein Kauf kam auch zustande. An wen sollte sich die Bahn wenden? Sie hat doch die Daten, persönliche offenbar sogar.

Ob und wie die Bahn diese Daten erhalten und überprüft hat, ist nicht klar. Aber wenn es z.B. die Daten einer Bahncard sind und diese bei der Kontrolle vorgelegt wurden, dann ähnelt es sehr stark meinem Beispiel. Also vielleicht doch nicht so abwegig.

Man hat keine Beweislast „gegenüber“ jemandem.

OK, nicht juristisch korrekt formuliert.

Gruß
Der Franke

Das ist weder tatsächlich noch rechtlich ein vergleichbarer
Fall.

Kommt darauf an. lilafruchtzwerg hat doch geschrieben:
Ich gehe davon aus das jemand falsche Daten angeben hat
also seine/ihre.

Ja. Und? Ich verstehe nicht, was du mir sagen willst.

Und ein Kauf kam auch zustande. An wen sollte sich die Bahn
wenden? Sie hat doch die Daten, persönliche offenbar sogar.

*schulterzuck* Worauf willst du hinaus? Du meinst, wenn die Bahn niemanden hat, an den sie sich wenden kann, dann muss derjenige, an die sich wendet, beweisen, dass er nicht gefahren ist? Wie kommst du zu dieser Annahme? Woraus soll sich das ergeben?

Ob und wie die Bahn diese Daten erhalten und überprüft hat,
ist nicht klar. Aber wenn es z.B. die Daten einer Bahncard
sind und diese bei der Kontrolle vorgelegt wurden, dann ähnelt
es sehr stark meinem Beispiel.

Überhaupt nicht. Es geht hier nicht um den Ersatz eines Schadens durch die Bahn, sondern die Bahn will etwas haben; und: Es geht überhaupt nicht um die materiell-rechtliche Frage, ob hier ein Ersatz geleistet werden muss, sondern um ganz einfache Beweisfragen.

Also vielleicht doch nicht so
abwegig.

Doch, völlig abwegig. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Man hat keine Beweislast „gegenüber“ jemandem.

OK, nicht juristisch korrekt formuliert.

Auch sonst nicht. Es ist einfach alles falsch, was du schreibst.

Levay

Guten Morgen,

Es ist einfach alles falsch, was du
schreibst.

Mmmhhh, so wird es sein.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Doch. Steht sogar immer noch da.

wieder was gelernt, für mich waren das bisher zwei verschiedene Dinge.

Das macht ja nichts, weil natürlich die Bahn die Beweislast
trägt.

Den Ärger hat man trotzdem, Inkassobüros können sehr unangenehm werden und einem evtl. Mahnbescheid muß man dann auch aktiv widersprechen. Denkbar ist ja auch eine Anzeige wegen Leistungsmißbrauchs.
Ob die Bahn so weit geht, wenn sie sich nicht wirklich sicher ist, wer da gefahren ist bleibt in einem konkreten Fall abzuwarten. Wie schon am Anfang geschrieben, kenne ich es nur so, daß man sich da ausweisen muß und da wird sicher auch die Ausweisnummer notiert, falls sich jemand beim Namen und der Adresse verschreiben sollte.

Cu Rene

Den Ärger hat man trotzdem

Das bestreite ich doch gar nicht. Aber soll ich denn jetzt bei jedem Anspruch, den man abwehren kann, noch hinzufügen, dass die Sache ärgerlich ist…? Wieso muss ich das tun, andere Poster müssen das doch auch nicht? :wink:

Ob die Bahn so weit geht, wenn sie sich nicht wirklich sicher
ist, wer da gefahren ist bleibt in einem konkreten Fall
abzuwarten. Wie schon am Anfang geschrieben, kenne ich es nur
so, daß man sich da ausweisen muß und da wird sicher auch die
Ausweisnummer notiert, falls sich jemand beim Namen und der
Adresse verschreiben sollte.

Wenn es sich hier so verhält, dass der Ausweis nebst Nummer bekannt ist, wird es der Anspruchsgegner natürlich schwer haben. Das ändert nichts an der Beweislast, aber auf die kommt es ja nur an, wenn irgendwelche entscheidungserheblichen Tatsachen nicht beweisbar sind.

Levay

Ja, so ist es, allerdings muss ich das konkretisieren: Es ist alles falsch, was du in der Diskussion mit mir geschrieben hast - in diesem Thread. Ich wollte nicht gesagt haben, dass du immer nur falsche Sachen schreibst.

Levay

Boah ey…

wenn ich den Thread so lese… ich verstehe nicht, wie man so eine enfache Sache so komplizieren kann. Es ist doch ganz einfach: Wer was haben will, muss beweisen, dass er einen Anspruch darauf hat. Wer das nicht kann, kriegt nix und wenn er 10mal zum Gericht rennt.

Iru

Boah ey…

Guten Morgen,

wenn ich den Thread so lese… ich verstehe nicht, wie man so
eine enfache Sache so komplizieren kann. Es ist doch ganz
einfach: Wer was haben will, muss beweisen, dass er einen
Anspruch darauf hat. Wer das nicht kann, kriegt nix und wenn
er 10mal zum Gericht rennt.

Ist schon klar. Aber im UP steht lediglich
Müsste doch eigentlich nicht gültig sein, da man selber ja nicht mit der Bahn gefahren ist sondern jemand anderes.
z.B. Monatskarte weitergegeben/entwendet?
Fragt sich, weshalb die Bahn die Forderung stellt. Nur „Ein Fremder gibt meinen Namen und Anschrift an, wird ungeprüft verwendet“ klingt ein wenig abenteuerlich und unglaubwürdig.

Gruß
Der Franke

Fragt sich, weshalb die Bahn die Forderung stellt. Nur „Ein
Fremder gibt meinen Namen und Anschrift an, wird ungeprüft
verwendet“ klingt ein wenig abenteuerlich und unglaubwürdig.

Warum? Ich kenne einige Leute mit denen ich nicht Per-Du bin, jedoch Ihre Anschrift und das Geburtsdatum kenne, wenn ich dies also im Zug angebe kann es doch keiner nachvollziehen, zumal die Daten ja stimmen.
Die Boshaftigkeit des Menschen kennt doch keine Grenzen, vlt. will ja auch jemand gezielt einen besonderen Freund so eins auswischen …

Grüße