An meiner Einfahrt steht ein Schild „Privatgrundstück Fahrradständer nur für Mieter“ .
Darf ich die dort massenhaft angeschlossenen fremden Fahrräder entfernen?
Ich müßte dafür ja das Schloss knacken. Ist das erlaubt?
Nein. Fremdes Eigentum bleibt auch auf deinem Grundstück fremdes Eigentum, da sind bestimmte Formalien zu wahren. Stichwort verbotene Eigenmacht.
Nach einer entsprechenden Fristsetzung (deutlich erkennbar!) kannst du allerdings tätig werden.
Nein. Fremdes Eigentum bleibt auch auf deinem Grundstück
fremdes Eigentum, da sind bestimmte Formalien zu wahren.
Stichwort verbotene Eigenmacht.
aha. deshalb darf man auch kein fremdes auto vom eigenen parkplatz abschleppen lassen, richtig? kannst du auch erklären, was die oben erwähnten ‚formalien‘ sein könnten?
nein, natürlich nicht.
es handelt sich um eine besitzstandsstörung, und die darf man selbstverständlich beseitigen. die verbotene eigenmacht (http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html) begeht derjenige, der den platz widerrechtlich benutzt. im link findest du auch entsprechende urteile zum entfernen eines autos. und warum genau sollte man das bei einem fahrrad hinnehmen müssen als parkplatz- oder sonstiger gestörter besitzer?
Hallo,
Nein. Fremdes Eigentum bleibt auch auf deinem Grundstück fremdes Eigentum, da sind bestimmte Formalien zu wahren.
Sehe ich nicht so. Die angeketteten Fahrräder können eine Besitz- oder Eigentumsstörung darstellen, derer sich der Berechtigte erwehren darf (§ 859 Abs. 3 BGB).
Gruss
P.
hallo
unabhängig eurer uneinigkeiten . . .
im link findest du auch
entsprechende urteile zum entfernen eines autos. und warum
genau sollte man das bei einem fahrrad hinnehmen müssen als
parkplatz- oder sonstiger gestörter besitzer?
beim „entfernen“ eines autos muss kein (fahrrad-)schloss zerstört werden - macht das nicht einen erheblichen unterschied aus ?
angesperrte grüße
beim „entfernen“ eines autos muss kein (fahrrad-)schloss
zerstört werden - macht das nicht einen erheblichen
unterschied aus ?
nein. es ist notwendig, also auch erlaubt. vergleiche es mit notwehr.
also muss der zerstörer auch keinen ersatz (des schlosses) leisten wenn ich dich richtig verstehe . . . einen kratzer im fahrradrahmen der durch das „entfernen“ entstanden wäre dann aber schon, weil der nicht „nötig“ war . . .
?
Hallo.
Bei allem Eifer sollte man sich vergewärtigen, dass ja auch die eventuell aus dem Ständer entfernten Fahrräder irgendwo sicher aufbewahrt werden müssen.
Wodurch das Zerstören der Schlösser wahrscheinlich unnütz würde.
Ich frage mich gerade, wieweit es erlaubt wäre, die unberechtigt abgestellten Fahrräder seinerseits mit eigenem Schloss abzuschließen. Gegen Wegfahren zu sichern. Mit einem Zettel daran, wo der Schlüssel zu holen ist. Gegen entsprechende Aufwandsentschädigung.
Gruß, Nemo.
Bei allem Eifer sollte man sich vergewärtigen, dass ja auch
die eventuell aus dem Ständer entfernten Fahrräder irgendwo
sicher aufbewahrt werden müssen.
richtig. sie dem einfachen diebstahl anheim fallen zu lassen wäre eben nicht mehr verhgältnismäßig.
Wodurch das Zerstören der Schlösser wahrscheinlich unnütz
würde.
nunja. es geht ja um ‚dort massenhaft angeschlossenen fremden Fahrräder … mehr auf http://w-w-w.ms/a5fd3k‘
wie will man die entfernen ohne zerstörung der schlösser?
Ich frage mich gerade, wieweit es erlaubt wäre, die
unberechtigt abgestellten Fahrräder seinerseits mit eigenem
Schloss abzuschließen. Gegen Wegfahren zu sichern. Mit einem
Zettel daran, wo der Schlüssel zu holen ist. Gegen
entsprechende Aufwandsentschädigung.
nö. genauso wenig wie man fremde autos auf dem eigenen parkplatz zuparken darf.
also muss der zerstörer auch keinen ersatz (des schlosses)
leisten wenn ich dich richtig verstehe . . . einen kratzer im
fahrradrahmen der durch das „entfernen“ entstanden wäre dann
aber schon, weil der nicht „nötig“ war . . .
genau so würde ich als laie das sehen. wenn ich die ergoogelten urteilen richtig verstanden und die analogien richtig gezogen habe.
Hallo,
Bei allem Eifer sollte man sich vergewärtigen, dass ja auch
die eventuell aus dem Ständer entfernten Fahrräder irgendwo
sicher aufbewahrt werden müssen.
so ganz spontan würde ich sie dem Fundbüro zur Verfügung stellen: „Auf meinem Grundstück standen massenhaft Fahrräder, die mir nicht gehören“.
Gruß
Christa
Vielen Dank für die Antworten. Das ganze ist ein großes Problem für mich.
Auf dem Schild steht wörtlich „Privatgrundstück Fahrradständer sind ausschließlich Mietern vorbehalten Fremde Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt“
So hat man mir geraten. Nützt aber nichts. Unsere Mieter müssen ihre Räder die enge Kellertreppe hinunterschleppen, weil draußen alles blockiert ist.
Das kanns doch nicht sein. Wenn ich jemanden darauf anspreche, bekomme ich Antworten wie „Blockwartmentalität oder Stasimethoden“.
Andere Lösungen
Hi!
Wie wär’s mit einem abschließbaren Container/Schuppen, für den nur die Mieter Schlüssel haben?
Oder eine anderweitigen Blockade der Fahrradständer, die nur die Mieter aufheben können?
Sind die anderen Fremdparker Dauerparker? Oder nur mal schnell irgendwo hin und nur gelegentlich dort?
Das mit dem kostenpflichtigen Entfernen, das würde ich mal weiter verfolgen. Da gibt es bestimmt einen Weg.
Das kanns doch nicht sein. Wenn ich jemanden darauf anspreche,
bekomme ich Antworten wie „Blockwartmentalität oder
Stasimethoden“.
Ja, und? Die bekommt man doch immer, wenn sich Egoisten durchsetzen möchten. Ist ein hübsches Totschlagargument.
Grüße
kernig
Auf dem Schild steht wörtlich „Privatgrundstück
Fahrradständer sind ausschließlich Mietern vorbehalten
Fremde Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt“
So hat man mir geraten. Nützt aber nichts.
natürlich nicht. man muss es schon auch tun. wollen wir wetten, dass dann jeder fremde sein fahrrad nur einmal dort abstellt?
und natürlich werden die betroffenen schimpfen. was würdest du denn an ihrer stelle tun? das muss man dann halt aushalten.
Parkkralle
Hi,
um nochmal die Frage nach „Fahrräder selber anketten“ aufzuwerfen, hier ein Artikel zu einem Privatunternehmen, das auf Privatgelände fremd parkende Autos mit einer Parkkralle „festsetzten“.
http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goett…
Das müsste man dann doch - wenn man es entsprechend ankündigt - auch mit den Fahrrädern auf dem eigenen Grundstück mittels eigenem Fahrradschloss machen können, oder? Zumindest, wenn es in der Nähe einen Ansprechpartner gibt, der gegen Gebühr das Fahrrad wieder befreit.
Würdet Ihr das für eine Option halten?
Viele Grüße
Karin
Womit wir wieder beim Anfang wären. Darf man das?