Fahrrad gekauft für 100 Euro, und bezahlt per paypal

Das Lieferdatum wurde per mail bestätigt.
Der Verkäufer schreibt nach 1 Tag: „Stornierung wg. Irrtum.“
Kann er sich auf Irrtum berufen, wenn er vorab den Vertrag bestätigt und das Geld angenommen hat?

Danke für jeden Hinweis.

Grundsätzlich ja, siehe §§ 119 ff. BGB.

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Moin,
Je kürzer der Text, desto weniger die Informationen, rechne dir aus wie passend dann die Antworten ausfallen.
Grüße

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ja gut, danke für deine Antwort,

welche Daten fehlen dir? Bist du Anwalt?

Fehlen dir irgendwelche Angaben? lass dich lesen…

Ignorier´s, Tewdwr hat Dir doch dazu scho ndie beste Antwort geschrieben. ramses90

Du wirst ja vermutlich auch wissen wollen, ob überhaupt eine Anfechtung möglich ist. Wenn dir die §§ 119 ff. BGB als Antwort genügen, okay, wenn nicht, lass am besten von dir lesen!

Kommt das nicht immer darauf an, ob der reale Wert des Fahrrads realistisch war/ist? An sich wird ja ein Vertrag geschlossen. Klar, wenn man ein Fahrrad für 1€ kauft, dann ist dieser aufgrund der o.g. Regel nichtig, aber bei einem „normalen“ Wert? Lehrt mich gerne eines besseren.

Bei der Anfechtung wegen Irrtums kommt es allein auf den Irrtum an.

Nein, allenfalls anfechtbar.

In § 119 ff. BGB stehen diverse Irrtümer, die zur Anfechtung berechtigen. Ob es im vorliegenden Fall einen gesetzlich anerkannten Irrtum gibt, weiß ich nicht, weil uns noch nicht berichtet wurde, welchen Irrtum der Verkäufer denn behauptet.

Erwähnen sollte man noch, dass eine Anfechtung wegen Irrtums schadensersatzpflichtig machen kann (§ 122 BGB).

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Danke für die Klarstellung. Würde mich auch interessieren, wie der Verkäufer es begründet.

Begründung des Verkäufers: "der …Artikel wurde soeben von uns aufgrund eines fehlerhaften Angebots storniert. Eine Auslieferung findet somit nicht mehr statt. "

Frag ihn doch, welchem Irrtum er denn erlegen ist. Ich würde das neutral formulieren, damit er gar nicht erst auf die Idee kommt, sich einen gesetzlich anerkannten Fehler auszudenken.

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hm… ist das als Kritik oder als Belehrung gemeint? Die Stornierung durch den Anbieter gab nicht mehr Text her.
Es ist doch wohl jedem hier unbenommen, auch aus einer kurzen Frage eine lange Antwort zu formulieren. Wie passend diese Antworten sein mögen, das überlasse man dem Frager.