Fahrrad mit dem Auto zusammenprall_

mein Freund war mit dem Fahrrad unterwegs und ist mit dem Auto zusammengestossen. Der Autofahrer war einsichtig. Am nächsten Tag war er bereit die Krankheitskosten an seine Vollkasko-Versicherung zu leiten. Sind zusammen zum behandelnden Arzt gefahren.Der Arzt wusste aber nicht Bescheid, was in diesem Fall zu tun wäre.
Wie sollte man weiter vorgehen. Der Freund hat keine Unfallversicherung.Ist privatversichert. Soll er seine Rezepte, Überweisungen an den Fahrer einfach weiter geben?
Oder erst an seine private Versicherung wenden?
Vielen Dank vorab.

Schaden melden und die Rechnungen direkt an den Autoversicherer senden!!!

keine Unfallvers. zu haben ist schon sehr gefährlich, leichtsinnig und ein wenig verrückt… aber naja…

stehe für ein Versicherungsangebot gerne zur Verfügung!!

Der Schilderung nach gehe ich davon aus, dass der Autofahrer Schuld am Zusammenstoß hat.

Grundlage: solche Ansprüche regelt die Haftpflicht und nicht die Vollkasko.

Ablauf: dein Freund muss seine Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach beim Halter des verursachenden Wagens anmelden. Alternativ kann er sich auch direkt an dessen Kfz-Haftpflicht wenden. Wenn diese nicht bekannt ist, gibts Hilfe telefonisch unter 018025026 oder online unter www.zentralruf.de.

Im Übrigen: ein unschuldig Geschädigter hat im Falle eines Verkehrsunfalls Ansprcuh auf Rechtsbeistand (Anwalt), den die gegn. Kfz-Haftpfl. mit zahlen muss.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo uamore,

zuerst wenden sie sich an die Autoversicherung von dem Autofahrer und nach der Schadenanzeige reichen Sie dort alle Rechnungen ein. Ggf. auch Ansprüche über Schmerzensgeld, Arbeitsausfall usw.

Beste Grüße
tripleZ

Grundsätlich leitet erstmal die private Krankenversicherung. Bei der Einreichung der Kosten sollten Sie aber darauf hinweisen, dass es sich um einen fremdverschuldeten Unfall handelt und die zuständige Haftpflichtversicherung des PKW-Fahrers nennen. Die Krankenversicherung wird sich dann ggf. Kosten von dort erstatten lassen.

Des weiteren sollte Ihr Freund zuerst die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen und den Unfall melden. Die eigenen Kosten (Selbstbeteilligung, verminderter Bonus, Schäden am Fahhrad) sollte er umgehend der Haftpflicht einreichen.

Schaden melden und die Rechnungen direkt an den
Autoversicherer senden!!!


herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Als habe ich jetzt meinen Freund zum Fahrer geschickt, um die Haftpflichtversicherungsdaten zu bekommen. Denn Fahrer haben wir gefunden, er hat seine Adresse gegeben.
Vielen Dank Ihnen noch mal für die Hilfe!

Alternativ kann er sich auch direkt an dessen Kfz-Haftpflicht
wenden. Wenn diese nicht bekannt ist, gibts Hilfe telefonisch
unter 018025026 oder online unter www.zentralruf.de.

Im Übrigen: ein unschuldig Geschädigter hat im Falle eines
Verkehrsunfalls Ansprcuh auf Rechtsbeistand (Anwalt), den die
gegn. Kfz-Haftpfl. mit zahlen muss.

VG Jens
www.jens-sternberg.de


Hallo Jens,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Also wir werden jetzt nach der Haftpflichtversicherung des Fahrers erkundigen.Seine Kontaktdaten hat er uns gegeben.Ich stehe jetzt meinem Freund bei und werde ihn bei dieser Sache begleiten. Die Belege vom Artzt werden jetzt alle gesammelt und Kopien gemacht.

Schaden melden und die Rechnungen direkt an den
Autoversicherer senden!!!


herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Als habe ich jetzt
meinen Freund zum Fahrer geschickt, um die
Haftpflichtversicherungsdaten zu bekommen. Denn Fahrer haben
wir gefunden, er hat seine Adresse gegeben.
Vielen Dank Ihnen noch mal für die Hilfe!

Nein, nicht an den Fahrer weitergeben, sonders seiner eigenen, privaten Krankenversicherung einreichen und denen die kfz versicherung des verursachers mitteilen. die krankenversicherung nimmt bei der kfz versicherung regress.
zur klaerung der evtl. schmerzensgeldansprüche ist anwaltlicher rat empfehlenswert.

beste gruesse

Hallo mein ehrlicher Rat, da die Unfallfolgen ja nicht abzusehen sind, bitte unbedingt einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht einschalten. Bei späteren Streitigkeiten hat man sonst immer das Nachsehen.
Bitte noch nach Augenzeugen suchen. Ganz wichtig, denn die KFZ Versicherer sind ganz unwillig, wenn es ums zahlen geht.
OK?

mein Freund war mit dem Fahrrad unterwegs und ist mit dem Auto
zusammengestossen. Der Autofahrer war einsichtig. Am nächsten
Tag war er bereit die Krankheitskosten an seine
Vollkasko-Versicherung zu leiten.

Zuständig ist die KFZ-Haftpflicht, nicht die Kasko.

Sind zusammen zum
behandelnden Arzt gefahren.Der Arzt wusste aber nicht
Bescheid, was in diesem Fall zu tun wäre.

Am besten behandeln … :wink:

Wie sollte man weiter vorgehen. Der Freund hat keine
Unfallversicherung.Ist privatversichert. Soll er seine
Rezepte, Überweisungen an den Fahrer einfach weiter geben?

Nein.

Oder erst an seine private Versicherung wenden?

Krankheitskosten -> Krankenversicherung
Die Krankenversicherung informieren, dass dem ein Unfall zugrunde liegt, die Krankenversicherung wird versuchen sich das vom Unfallverursacher wiederzuholen.

Vielen Dank vorab.

Bei Unfällen insbesondere mit Personenschäden ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten!

Gruß Dirk

Bitte noch nach Augenzeugen suchen. Ganz wichtig, denn die KFZ
Versicherer sind ganz unwillig, wenn es ums zahlen geht.
OK?


Vielen Dank für Ihre Tipps. Wir gehen im Moment davon aus, dass der Fahrer ziemlich einsichtig ist und kooperativ. Daten seiner Haftpflicht haben wir bekommen.Jetzt werden wir uns direkt bei dieser Vers. melden. Mit Zeugen wird es schwirieger, leider. Aber den Rechtsanwalt werden wir wahrscheinlich doch sicherheitshalber einschalten, dank Euren Tips hier.
Vielen Dank noch mal

Hallo uamore,
da der Freund Privatversichert ist erhält er die Rechnung von seinem Arzt. Diese Rechnung muss er an die KFZ-Haftpflichtversicherung des Schädigers senden, um eine Rückvergütung zu erhalten. Diese Versicherung muss für alle Schäden aus dem Unfallgeschehen aufkommen.
Also vom Unfallgegner die Versicherung und Versicherungsscheinnummer geben lassen, er ist verpflichtet diese Angaben herauszugeben und dann an diese Versicherung wenden.
Gruß Lars

Hallo

Alle Kranheitskosten an seine private Versicherung mit dem Hinweis, dass es einen versicherten Unfallverursacher gibt. Die Krankenversicherung holt sich „Ihr Geld“ von der Haftpflichtversicherung des Verursachers wieder. Das ist für Deinen Kumpel der einfachste Weg !!!

Viele Grüsse

igel2222